Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Der neue Vergleichsrechner Bauherrenhaftpflicht

Das Vergleichsportal vergleichen-und-sparen.de bietet wieder etwas Neues: Der  Vergleichsrechner zur Bauherrenhaftpflichtversicherung wurde nach einer langen Planungs- und Testphase von vier Monaten am 11.11.2011 online gestellt.

Bauherrenhaftpflicht

Das Layout des Rechners wurde von Grund auf modernisiert. So sind die Farben frischer, moderner und führen den User einfacher durch die verschiedenen Menüpunkte. Dabei hilft es dem Bauherrn auch, dass sich die Hilfetexte für jedes Eingabefeld automatisch öffnen, sobald dieser mit der Maus in ein Eingabefeld klickt. Selbstverständlich ist die Hilfefunktion durch anklicken auf ein ? zu dem Feld geblieben.

Hier gelangen Sie direkt zum neuen Vergleichsrechner Bauherrenhaftpflicht von vergleichen-und-sparen.de: >>> Bauherrenhaftpflicht

Mitberücksichtigt wurden nun auch die Bereiche Eigenleistungen des Bauherrn. Hier kann der Bauherr angeben, ob er Eigenleistungen an seinem Bauvorhaben durchführt und wenn ja, ob er diese mit oder ohne Arbeitsmaschinen durchführt. Auch wenn der Bauherr gleichzeitig Architekt ist und so das „Bauen in eigener Regie“ durchführt, wird im neuen Vergleichsrechner Bauherrenhaftpflicht eine entsprechende Berechnung durchgeführt.

Entstanden ist so der umfangreichste Vergleichsrechner zur Bauherrenhaftpflicht im Internet. Über 600 Tarifkombinationen wurden in den Datenbanken eingepflegt und werden so zur Berechnung herangezogen. Darunter sind fast alle namhaften Versicherungsgesellschaften, aber auch zahlreiche Maklerpools und Deckungskonzeptanbieter. So ist sichergestellt, dass der Bauherr immer den besten Tarif für sein Bauvorhaben angezeigt bekommt.

Und auch das Ergebnis wurde überarbeitet. Es ist nun übersichtlicher in einer Struktur zusammengefasst. Der User bekommt aber  nicht nur den Beitrag angezeigt. Er kann sich zu jedem einzelnen Tarif die versicherten Leistungen sowie die Bedingungen anschauen. Ein Highlight ist die Punkte-Bewertung zu jedem Tarif. Das Vergleichsportal vergleichen-und-sparen.de hat alle Tarife untersucht und bewertet. Es konnten so max. 48 Punkte erreicht werden. Der Testsieger ist die VHV Versicherung mit 96% bzw. 46 von 48 erreichten Punkten.

Schneller, übersichtlicher und einfacher ist ein Versicherungsabschluss heute fast nicht mehr möglich. Und durch die telefonische Betreuung bleibt der Bauherr auch bei Fragen nicht alleine, sondern ihm wird live am Bildschirm geholfen.

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Sterbegeldversicherung – Vorgesorgt für den Todesfall

Mit dem Tod eines geliebten Angehörigen kommen auf die Trauernden hohe Kosten für die Bestattung zu. Oft sind nicht die nötigen Mittel vorhanden, um die Kosten einer Bestattung zu decken. Mit der Sterbegeldversicherung lässt sich diese Lücke schließen.

Seit dem Wegfall des Sterbegeldes durch die gesetzliche Krankenversicherung sind viele Bürger im Todesfall eines angehörigen bei der Kostenfrage auf sich allein gestellt. Eine Bestattung wirft in der heutigen Zeit immer mehr Kosten auf als noch vor zehn Jahren. In Zeiten leerer Kassen heben so gut wie alle Kommunen die Gebühren für die Friedhöfe an, darunter fallen auch die Kosten für z. B. die Nutzung der Trauerhalle für die Gedenkfeier oder die Aufbahrung des Verstorbenen. Diese Kosten lassen sich mit der Sterbegeldversicherung problemlos schultern.

Interessierte Verbraucher können sich auf Vergleichsportalen wie www.vergleichen-und-sparen.de im Internet weitere Informationen zum Vergleich zur Sterbegeldversicherung einholen.

Die Erdbestattung ist nicht mehr „in”. Vielfach wünschen sich die Menschen noch zu Lebzeiten andere Formen der Bestattung, etwa die Feuerbestattung, eine Waldbeisetzung (FriedWald, RuheForst etc.) oder eine Seebestattung. Was originell klingt, kann aber auch teuer werden. Schließlich will man die Wahl der letzten Ruhestätte dem Verstorbenen auch ermöglichen. Daher ist es sinnvoll, zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung einzurichten, um diesen letzten Weg gehen zu können.

Die Sterbegeldversicherung bietet nach einer Aufbauzeit (Wartezeit) von maximal drei Jahren vollen Versicherungsschutz. Viele Tarife bieten sogar eine kürzere Wartezeit an. Somit steht nach einer relativ kurzen Zeit für den Todesfall auch die vereinbarte Summe zur Verfügung.

Zu guter Letzt haben in der Vergangenheit immer mehr Gerichte zugunsten der Sterbegeldversicherung geurteilt. Sie gehört nach Ansicht der meisten Sozialgerichte zum sogenannten Schonvermögen und muss bei Pflegebedürftigkeit oder Armut im Alter nicht aufgebraucht werden.

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KFZ Versicherung – Wechsel zum Stichtag

Wer vor hat, für das nächste Jahr seine Kfz-Versicherung zu wechseln, der muss seine bestehende Police bis zum Ende des Monats kündigen. Wechsel-Stichtag ist der 30. November 2011. Um in 2012 mit einer besseren und günstigeren Versicherung zu fahren, muss die Kündigung bis zu diesem Tag über die Bühne gebracht worden sein. Aber auch Autofahrer, die gern bei ihrer Versicherung bleiben wollen, können vom Wechsel-Stichtag profitieren.

Kfz-Versicherungsverträge laufen in der Regel identisch zum Kalenderjahr und haben eine einjährige Laufzeit. Pkw-Halter haben demnach bis zum 30. November des Jahres Zeit, Ihren Vertrag zu kündigen, denn normalerweise beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Sollte in dem Zeitraum nicht gekündigt werden, verlängert sich die Kfz-Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Kein Wunder also, dass der Markt im November stark umkämpft ist. Der Vorteil für den Kunden: Nicht nur Kostenvorteile durch neue Verträge sind möglich, auch die etablierten Versicherer geben sich große Mühe, ihre Stammkunden zu halten, beispielsweise mit Rabatten.

Interessierte Verbraucher können sich auf Vergleichsportalen wie www.vergleichen-und-sparen.de im Internet weitere Informationen zum Vergleich von Kfz-Versicherungen holen. Dafür sollte sich jeder Kfz-Halter Zeit nehmen. Denn es müssen grundlegende Informationen für die Tarifberechnung zusammengetragen werden, beispielsweise wie viele Kilometer der eigene Pkw auf dem Buckel hat. Neben Angaben wie Beruf des Halters möchten die Versicherungen noch wissen, ob das Fahrzeug in einer Garage steht und ob mehrere Familienmitglieder den Pkw nutzen. Auf dieser Grundlage wird der Versicherungstarif dann im Internet berechnet.

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Mit Hund in die Loipe

Wenn die ersten Schneeflocken vom Himmel fallen, hält es viele ambitionierte Wintersportler nicht mehr in ihren vier Wänden. Und sie wollen ihren geliebten Vierbeiner natürlich nicht allein zu Hause lassen. Damit der Aufenthalt in der weißen Winterpracht für Mensch und Tier ein Vergnügen wird, sollte man einige Tipps beherzigen
. 
Wenn der Hund mit in die Schneeferien soll, haben sportbegeisterte Skifahrer oft weniger Anlass zur Freude. Denn Abfahrtsski oder Snowboard kommen für den Wintersportler mit Hund keinesfalls in Frage. Denn auch der konditionsstärkste Hund hält die rasanten Abfahrten auf weichem Boden nicht durch. Ganz abgesehen davon, dass ein Hund auf der Piste einen schweren Unfall haben oder auch verursachen kann, denn nicht viele Skifahrer beherrschen ihre zwei Bretter auch wirklich.

Hundefreundliche Unterkünfte finden Sie hier für den Urlaub mit Hund: www.hundeurlaub.de

Eine weitaus bessere Alternative bietet da der Langlauf. Diese Wintersportart ist durchaus für gemeinsame Unternehmungen geeignet und zieht auch immer mehr Menschen in ihren Bann. Allerdings ist es heutzutage nicht mehr so wie früher, als es noch selbstverständlich war, dass der Langläufer mit seinem Hund querfeldein wandern konnte. Auf den gespurten Bahnen von heute ist der Hund unerwünscht, was meist mit einem Schild “Hunde verboten” belegt wird. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Wenn der Hund andere Langläufer nicht stört oder behindert, nicht in der Spur läuft, nicht wildert und keine unschönen Markierungen setzt, dann dürfte einer Mitnahme des Gefährten auf keiner Loipe dieser Winterwelt irgendetwas entgegenstehen. Muss das Herrchen den Hund erst daran gewöhnen, ist Training notwendig. Am Morgen oder Abend sind die Temperaturen niedriger, die Loipen schön hart und die meisten Langläufer sitzen noch beim Kaffee bzw. schon beim Glühwein.

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Vorsicht bei Eigenarbeiten am Haus!

Als Hauseigentümer hat man sich in der Regel mit der Gebäudeversicherung vor Schäden wie Feuer, Sturm oder Leitungswasser geschützt. Schließlich ist es im Schadensfall eher unmöglich, einen entstandenen Schaden aus eigenen Mitteln zu beheben, vor allem, wenn auch noch eine Finanzierung im Hintergrund steht. Grundsätzlich leistet die Gebäudeversicherung aber nur dann, wenn der Gebäudebesitzer nicht grob fahrlässig handelt, d. h. der Schaden wurde nicht durch das Verhalten oder Unterlassen des Eigentümers begünstigt.

Weitere Infos zur Gebäudeversicherung finden Sie hier unter: www.vergleichen-und-sparen.de

Das Oberlandesgericht Celle hat vor einiger Zeit bei einem Schadensfall zu Gunsten der Gebäudeversicherung geurteilt, da durch sein grob fahrlässiges Verhalten ein Brand entstanden ist. Der Gebäudebesitzer hat in der Küche unterhalb einer Dachschräge einen Ofen selber montiert. Das Abzugsrohr zog er zum Schornstein hin durch die Rigipswand, die mit Holzlatten befestigt war. Der Abstand des selbst verlegten Rohres betrug zur Holzverschalung zwischen 12 und 20 Zentimeter. Da der Ofen mit Koks und Kohle beheizt wurde, entwickelte sich eine derartige Hitze, dass die die Holzverkleidung von innen Feuer fing.

Wichtig ist es, laut Experten von dem Vergleichsportal www.vergleichen-und-sparen.de, bei der Gebäudeversicherung ist Ihr Gebäude gegen Feuer-, Leitungswasser- sowie Sturm- und Hagelschäden versichert. Sie können aber auch noch Glasbruchschäden oder Elementarschäden mitversichern.

Die Gebäudeversicherung hat sich geweigert, den Schaden zu übernehmen, da hier von grober Fahrlässigkeit auszugehen war. Der Versicherungsnehmer hat gegen seine Gebäudeversicherung geklagt und ist damit sowohl vor dem Landgericht Lüneburg als auch vor dem Oberlandesgericht Celle gescheitert. Die Gerichte waren einhellig der Meinung, dass der Selbsteinbau ohne Einhaltung von Sicherheitsabstände und Sicherheitsstandards im höchsten Maße fahrlässig war. Somit braucht die Gebäudeversicherung nicht zu zahlen.

Deshalb sollten Hausbesitzer solche Arbeiten nur vom Fachmann ausführen lassen. Nur dann verlieren sie im Falle eines Schadens, der durch solche Arbeiten entsteht, nicht ihren Versicherungsschutz.

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Hausratversicherung – Wenn die Wohnung brennt…

„Bei mir passiert schon nichts”, denkt rund ein Viertel der Bevölkerung in Deutschland zum Thema Hausratversicherung. Doch auch bei anderen kann etwas passieren, so dass der eigene Hausrat Schaden erleidet.

Die Hausratversicherung leistet dann, wenn es gebrannt hat. Üblicherweise sind viele Teile der Einrichtung dem Feuer zum Opfer gefallen, für die Hausratversicherung die Wiederbeschaffung ermöglicht. Was durch das Feuer nicht zerstört wurde, erledigt meistens der giftige Rauch. In der Wohnung oder im Haus sind so gut wie alle Einrichtungsgegenstände mit einem schmierigen Rußfilm überzogen, eine Reinigung, gerade bei Polstermöbeln, ist in der Regel ausgeschlossen. Für den Rauchschaden kommt ebenfalls die Hausratversicherung auf – als Folge des Feuers.

Wichtig ist es, laut Experten von dem Vergleichsportal www.vergleichen-und-sparen.de, die Hausratversicherung als unverzichtbarer Schutz für Hab und Gut!

Weitere Infos zur Hausratversicherung finden Sie hier unter:

www.vergleichen-und-sparen.de

Ist man von einem Feuer außerhalb der eigenen Wohnung betroffen, leistet die Hausratversicherung ebenfalls gute Dienste. Denn es muss ja nicht in der eigenen Wohnung gebrannt haben. Der Rauch aus der Brandwohnung kann sich, wenn sie der betroffene Wohnungsinhaber falsch verhält, ohne Weiteres im ganzen Haus über den Treppenraum ausbreiten. Wenn man dann auf der Flucht vor dem Feuer die eigene Wohnungstür nicht verschließt, hat man den Schaden auch in seiner eigenen Wohnung.

Durch starke Rauchentwicklung sind meistens die Wohnungen über der Brandwohnung betroffen. Aber auch abfließendes Löschwasser gelangt über den Treppenraum in die darunter gelegenen Wohnungen und kann dort erheblichen Schaden einrichten – schließlich ist das Wasser kontaminiert. Betroffene Hausratgegenstände müssen auch hier fast immer entsorgt werden, ein Fall für die Hausratversicherung.

Zu guter Letzt kann durch den Brand der Nachbarwohnung auch die eigene Wohnung einen erheblichen Brandschaden davontragen. Ein Feuerüberschlag durch ein zerstörtes Fenster in die darüberliegende Wohnung ist keine Seltenheit und führt dort zu einem Zimmerbrand. Zumindest kann hier die Hausratversicherung den wirtschaftlichen Schaden wieder gutmachen.

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Unfallversicherung – Für einen Unfall richtig vorsorgen

Unfälle passieren häufig während der Arbeit, nicht nur bei Jobs mit hohem Risikopotential. Zur Arbeit zählt auch die Fahrt vom und zum Arbeitsplatz, die für Autofahrer und Radnutzer oft gefährlich ist. Allerdings hat man auch viele Unfallrisiken im Privatbereich, die durch eine zusätzliche private Unfallversicherung abgedeckt werden können.

Wer in Deutschland einen Unfall während der Arbeit hat, der ist im Regelfall durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Arbeitgeber eine verpflichtende Sozialversicherung. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zielen zunächst darauf ab, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Tritt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit ein, dann ist auch ein Rentenbezug über die Unfallversicherung vorstellbar.

Doch was genau ist ein Unfall? Ein Unfall liegt nach § 178 Versicherungsvertragsgesetz vor, wenn eine versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Durch Tätigkeiten außerhalb und innerhalb der Arbeit sind solche Unfälle jederzeit vorstellbar und deshalb ist eine gute Unfallversicherung hilfreich.

Es gibt einige Dinge, die Verbraucher bei einer privaten Unfallversicherung beachten sollten. So sollte man keinesfalls Vorerkrankungen verschweigen, wenn man eine Unfallversicherung abschließt. Dies gilt genauso, wie bei der Krankenversicherungen oder Krankenzusatzversicherungen, weil durch fehlerhafte Angaben später der Versicherungsschutz riskiert wird. Die Vorerkrankung kann auch für einen Unfall relevant werden, weil ohne die Vorerkrankung möglicherweise ein geringerer Invaliditätsgrad entstehen würde.

Interessant ist für manche Verbraucher eine Unfallversicherung mit Beitrags- oder Prämienrückgewähr. Es handelt sich hierbei aber meist um eine Variante von Lebensversicherung.

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Vorsicht bei tief stehender Sonne!

Das wunderbare und sonnige Wetter in diesem Spätsommer ist für Verkehrsteilnehmer nicht immer von Vorteil. Wer am Morgen oder Nachmittag mit seinem Wagen unterwegs ist, den blendet die Sonne ganz gewaltig. Allein in den vergangenen Tagen gab es deshalb in ganz Deutschland einige schwere Unfälle mit hohen Personen- und Sachschäden.

Die Unfallstatistiken zeigen, dass Sonnenblendung unter den witterungsbedingten Ursachen die häufigste Ursache für schwere Unfälle, vor allem auch in Stadtgebieten, ist. Bundesweit gab es im letzten Jahr 2348 Unfälle mit Verletzten im gleißenden Sonnenlicht – dagegen aber nur 278 Unfälle im Nebel. Beispielsweise an Kreuzungen, an denen Fußgänger wie Autofahrer bei tief stehender Sonne im Zweifel sind, ob das Signal nun ein rotes oder ein grünes ist.

Gerade im Stadtverkehr sind bei blendender Sonne Fußgänger, die die Straße überqueren, nur schwer zu sehen. Wer für eine Sekunde von der Sonne geblendet wird, legt bei Tempo 50 bereits 14 Meter “blind” zurück, auf der Autobahn bedeutet das bei Tempo 130 sogar 36 Meter, warnt der Auto- Club Europa (ACE).

Aus rechtlicher Sicht ist ein Autofahrer nur bei angemessener Geschwindigkeit auf der sicheren Seite: Denn Gerichte und die KFZ Versicherung lassen die Ausrede, man sei geblendet worden, in aller Regel nicht gelten. So urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe: Ein Autofahrer müsse bei starker oder tiefer Sonne immer mit Blendwirkung rechnen und deshalb besonders vorsichtig fahren.
Daher ist es immer ratsam, vor allem bei tiefem Sonnenstand am Morgen und am Nachmittag seine Fahrweise diesen Bedingungen anzupassen. Mit angemessener Fahrweise und genügender Vorsicht entgeht man der Unfallgefahr und vor allem auch dem damit einher gehenden Ärger mit Gerichten und Versicherungen.

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Zahnzusatzversicherung lohnt sich

Durch regelmäßiges und sorgfältiges Zähneputzen kann jeder seine Zähne gut sauber halten. Jedoch reicht die häusliche Zahnpflege laut Experten alleine nicht aus, da mit einer handelsüblichen Zahnbürste nicht jeder Bereich in der Mundhöhlenpartie erreicht werden kann. Aus diesem Grund raten Zahnärzte ein bis zwei Mal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen. 

Unter einer professionellen Zahnreinigung versteht man die mechanische Reinigung der Zähne.

Diese Reinigung geht deutlich über das hinaus, was man selbst täglich erledigen kann. Durchgeführt wird die Zahnreinigung meist von extra hierfür ausgebildeter Propylaxeassistentinnen und dauert ungefähr eine Stunde. Während der Behandlung werden Zahnverfärbungen sowie überschüssiger Zahnstein entfernt. Zum Abschluss werden die Zähne noch mit Fluorid-Gel behandelt, um den Zahnschmelz zu stärken. 

Diese Reinigung der Zähne wird jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Die hier entstehenden Kosten müssen also aus eigener Tasche beglichen werden. Nichtsdestotrotz ist laut Experten die regelmäßige professionelle Zahnreinigung elementar für langfristig gesunde Zähne. 

Wer diese Kosten nicht länger privat bezahlen möchte, hat die Möglichkeit entsprechend vorzusorgen und eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Viele Zahnzusatzversicherungen kommen heute schon zu 100% für solche Prophylaxekosten auf. Darüber hinaus leisten die Tarife aber auch für Zahnersatzmaßnahmen, sowie für Wurzel- und Parodontosebehandlungen.

Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung übernimmt somit die jährlich wiederkehrende Kosten der Zahnprophylaxe und hilft somit Kosten zu sparen und die Zähne gesund zu halten. Doch wie vor dem Abschluss einer jeden Versicherung gilt auch bei der Zahnzusatzversicherung wichtig, vor Vertragsabschluss die Versicherungsleistungen genau zu prüfen – ein Zahnzusatzversicherungs-Vergleich lohnt sich in jedem Fall.

Einen kostenlosen großen Vergleich finden Sie hier auf dem Vergleichsportal www.vergleichen-und-sparen.de: Zahnzusatzversicherung

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Gebäudeversicherung die Versicherung gegen Unwetterschäden

Dieses Bild bietet sich in letzter Zeit sehr häufig – Gewitter verursachen viele Schäden für die Gebäudeversicherung. Starke Regenfälle und Gewitter haben in den letzten Tagen und Wochen für große Schäden in ganz Deutschland gesorgt. Stellenweise waren Straßen überflutet, Keller mussten von der Feuerwehr leer gepumpt werden und Gewitter haben stellenweise durch Blitzschlag zu Bränden geführt. Zahlreiche Hausbesitzer mussten wegen der Fülle von Schäden ihre Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen.

Wichtig ist es, laut Experten von dem Vergleichsportal www.vergleichen-und-sparen.de, bei der Gebäudeversicherung ist Ihr Gebäude gegen Feuer-, Leitungswasser- sowie Sturm- und Hagelschäden versichert. Sie können aber auch noch Glasbruchschäden oder Elementarschäden mitversichern.

Weitere Infos zur Gebäudeversicherung finden Sie hier unter:

www.vergleichen-und-sparen.de

Die Gebäudeversicherung entschädigt Hauseigentümer, deren Objekt durch Feuer, Sturm oder z. B. Leitungswasser beschädigt oder sogar zerstört wird. Die Notwendigkeit der Gebäudeversicherung ist – allein bedingt durch Witterungseinflüsse in den letzten Jahren – wichtiger denn je. Denn in der Regel folgt dem Blitzschlag ein Brand, der rasend schnell eine jahrelang aufgebaute Existenz zunichtemachen kann. Und bei solchen Schäden ist die Gebäudeversicherung ein wertvoller Partner. Aber auch Wasserschäden durch Unwetter nehmen stetig zu: Durch die mittlerweile regelmäßig wiederkehrenden Sommergewitter kommt es häufig zu vollgelaufenen Kellern, teilweise sind Schäden am Mauerwerk durch die ungehindert eingehende Nässe die Folge. Diese sind in der Gebäudeversicherung jedoch nicht versichert. Führen heftige Niederschläge zu einem Schaden an Teilen der Leitungsrohre, etwa durch Rückstau, so leistet die Gebäudeversicherung. Wichtig ist vor allem, dass Gebäudebesitzer Rückstauventile gerade im Keller im einwandfreien Zustand halten, da diese bei den starken Regenfällen eine wichtige Funktion haben.

Und was ist, wenn durch den starken Wind Bäume entwurzelt oder Dächer abgedeckt werden? In diesem Fall ist die Gebäudeversicherung unverzichtbar, die für Schäden ab der Windstärke 8 leistet. Wenn nach einem solchen Sturm also das Dach beschädigt wird oder ein umgestürzter Baum im Garten das Wohnhaus beschädigt, kommt die Gebäudeversicherung für diese Schäden auf.

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