Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Archive for Juli, 2007

Gut zu wissen: Tipps für den Alltag / Für den Fall der Fälle / Unfall im Ausland: Was ist anders als Zuhause

Coburg (ots) – Ein lautes Krachen, ein heftiger Ruck. Schon ist die Urlaubslaune verflogen und das Auto zerbeult. Wen dieses Schicksal noch dazu im Ausland ereilt, sollte wissen: Wie verhält man sich am Unfallort?

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe rät vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In vielen europäischen Ländern (Belgien, Finnland, Italien, Kroatien, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowakei, Spanien, Tschechien) ist dies mittlerweile Pflicht, und wer ohne erwischt wird, muss oft auch zahlen. Danach sollte natürlich die Unfallstelle mit einem Warndreieck gesichert werden.

Ebenfalls wissenswert: Es gibt Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, in denen man jeden Unfall der Polizei melden muss. Ein Anruf bei der Polizei ist letztlich also immer richtig, selbst wenn sie wie in manchen Ländern üblich nur große Sach- oder Personenschäden aufnimmt.

Mit oder ohne Polizei, der Unfall muss auf jeden Fall protokolliert werden. Nur wer seine Ansprüche belegen kann, hat später Anspruch auf Entschädigung. Deshalb gehört der europäische Unfallbericht – den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt – auf jeden Fall ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang sorgfältig beantwortet, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Namen und Adressen von eventuellen Zeugen sollten ebenso notiert, wie Fotos von der Unfallstelle gemacht werden.

Den Europäischen Unfallbericht gibt es für manche Länder zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, kann man sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind. Wer unterschreibt, sollte berücksichtigen, dass dem Bericht in Frankreich und den Benelux-Staaten eine ungleich gewichtigere Rolle bei der Schadenregulierung zukommt. Wer unterschreibt, erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widersprüche müssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widersprüchen oder Sprachschwierigkeiten füllt am besten jeder seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschließend tauscht man die Kopien gegenseitig aus.

Doch nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die Schadenregulierung der einzelnen Länder. Und sobald es im Ausland kracht, gilt in der Regel nationales Recht: Zum Beispiel stehen Geschädigten Wertminderung, Anwalts-, Gerichts- oder auch Mitwagenkosten nicht in allen europäischen Staaten zu. Wer vorbeugen will, kann in Verbindung mit seiner Kfz-Haftpflichtversicherung eine Ausland-Schadenschutzversiche- rung abschließen. Der eigene Versicherer garantiert dann, Personen- und Sachschäden so zu regulieren, als hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet.

Erst zu Hause reparieren lassen

Auch wenn ein Unfall die Urlaubsfreude trübt, ist es doch angenehm, dass man bei Unfällen im europäischen Ausland Schadenersatzansprüche mittlerweile von Zuhause aus geltend machen kann. Denn alle Versicherer in EU-Mitgliedsstaaten müssen entweder selber in jedem anderen EU-Staat regulieren oder einen Schadenbeauftragten haben, der dies übernimmt. Selbstverständlich gehört dazu auch eine Schadenregulierung in der Sprache des Heimatlandes. Hat die gegnerische Versicherung oder ihr Repräsentant drei Monate nichts von sich hören lassen, kann man sich auch an die Entschädigungsstelle in Hamburg wenden.




FinanceScout24: Kfz-Versicherung


Originaltext: HUK-Coburg Digitale Pressemappe: presseportal.de/story.htx?firmaid=7239 Pressemappe via RSS : presseportal.de/rss/pm_7239.rss2

Ansprechpartnerin: Karin Benning HUK-COBURG Pressestelle Tel.: 0 95 61/96-20 84 Mail: Karin.Benning@huk-coburg.de

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Urteil: Beifahrer tankt falsch – Versicherung leistungsfrei

Manche moderne Diesel-Pkw sind so kultiviert, dass kaum ein Unterschied zum Ottomotor auffällt. Tankt vor diesem Hintergrund ein Beifahrer fälschlicherweise Benzin statt Diesel, kann ihn das teuer zu stehen kommen: Privat-Haftpflichtversicherungen müssen wegen der so genannten “Benzinklausel” in vielen Fällen für Motorschäden nicht aufkommen, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

In dem zugrundeliegenden, vom Anwalt-Suchservice mitgeteilten Fall Fall hatte ein Mercedes-Fahrer mit einem Bekannten eine Autobahntankstelle angefahren. Während der Fahrer die Toilette aufsuchte, entschloss sich der Beifahrer, um Zeit zu sparen, schon einmal den Wagen zu betanken.

Dafür fuhr er ihn ein kleines Stück näher an die Zapfsäule heran. Unwissend, dass es sich bei dem Auto um ein Dieselfahrzeug handelte, tankte er Normalbenzin. Dies führte während der Weiterfahrt durch den eigentlichen Wagenführer zu einem Motorschaden. Der Beifahrer übernahm die Instandsetzungskosten in Höhe von 7.150 Euro, wollte sich diese aber später von seiner Privathaftpflichtversicherung zurückholen. Als die sich unter Berufung auf eine sogenannte “Benzinklausel” weigerte, zog der Mann vor Gericht. Doch das Landgericht Duisburg wies seine Klage ab (Urteil vom 05.07.2006, - 11 O 105/05 -).

Der Beifahrer habe keinen Anspruch auf Versicherungsschutz aus seiner Privathaftpflicht, so das Gericht. Dieser erstrecke sich nämlich laut Versicherungsvertrag nicht auf Gefahren, die mit dem Führen von Kraftfahrzeugen verbunden seien. Im vorliegenden Fall habe der Beifahrer den Schaden an dem Mercedes seines Bekannten eindeutig als Führer des Kraftfahrzeuges verursacht, denn dafür reiche es schon aus, wenn jemand ein Kfz – wie hier – wenige Meter lenke.

Sinn und Zweck dieser so genannten “Benzinklausel” sei es, Überschneidungen zwischen den von der Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckten Fällen und solchen, für die die Privathaftpflicht eintrete, zu vermeiden. Die Anwendung der “Benzinklausel” scheitere auch nicht daran, dass dem Betroffenen möglicherweise auch ein Schutz innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung versagt werden könnte. Der Gedanke der Lückenlosigkeit des Versicherungsschutzes gehe in diesem Fall zu weit, so das Gericht.

Quelle www.Autokiste.de:


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ADAC bietet nun auch eine KFZ Versicherung an

Nun will auch der ADAC in die KFZ Versicherung ansteigen, wie auf der Bilanzkonferenz vom ADAC Chef Peter Meyer angekündigt wurde. Wie hier schon berichtet will der ADAC zusammen mit der Zürich Beteiligungs-AG zusammen ein Unternehmen gründen. Die neue Gesellschaft soll noch rechtzeitig vor dem Jahresendgeschäft in der Autoversicherung im Herbst den Betrieb aufnehmen.

Ende September sollen auch nähere Einzelheiten zu dem Tarif mitgeteilt werden, wobei der Tarif kein Preisbrecher Produkt werden soll. Der ADAC hat seine Mitgliederzahl im letzten Jahr um etwa 334.000 Neuzugänge erhöhen können und hat damit insgesamt 15,76 Millionen Mitglieder. Im Bereich der Versicherungen ist der ADAC schon tätig mit der Rechtsschutzversicherung und dem KFZ Schutzbrief.


Bei der ADAC Rechtsschutzversicherung bietet der ADAC für Mitglieder einen an sich guten Preis. Wenn sie die KFZ Versicherung auch für Mitglieder günstiger anbieten, könnte dies aufgrund der hohen Mitgliederzahl ein erfolgreicher Auftakt für den ADAC im KFZ Versicherungsmarkt werden.Quelle: ADAC


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Verbesserte Leistungen in der Kfz-Versicherung von Condor

Entgegen dem Trend, Kfz-Tarife im „Sparformat“ anzubieten, überrascht die Hamburger Condor Versicherungsgruppe mit einem erweiterten Leistungspaket, das die Anforderungen von Verbraucherschützern und unabhängigen Marktbeobachtern erfüllt und teilweise sogar darüber hinausgeht. Zum Beispiel wurde die Wildschadenklausel erweitert, so dass in Zukunft über die Teilkaskoversicherung Zusammenstöße mit Tieren jeder Art versichert sind. Ab sofort ist zudem der Mehrwert für Autotelefon, Navigationssystem und andere elektronische Geräte bis 5.000 Euro beitragsfrei mitversichert. In der Kaskoversicherung verzichtet die Condor Versicherungsgruppe darüber hinaus bei PKW generell auf einen Abzug „Neu für Alt“ bei den Kosten für Ersatzteile und Lackierung. Das bedeutet, dass bei einer Entschädigungsleistung der vollständige Neuwert für neue Teile ersetzt wird, obwohl die Kfz-Versicherung generell nur den Zeitwert des Ersatzteils zahlen müsste. Die im Marktvergleich ohnehin schon umfangreiche Europa-Zusatzdeckung – Haftpflichtversicherungsschutz beim Gebrauch fremder Fahrzeuge – gilt nunmehr auch für den Partner des Versicherungsnehmers. Ein weiterer wichtiger Leistungseinschluss des neuen Tarifs ist der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung, der für einen geringen Aufschlag vereinbart werden kann.

Qualität kontra Billigtarife – und trotzdem günstig

Mit diesen und weiteren Extra-Leistungen hebt sich die Condor Versicherungsgruppe vom Marktdurchschnitt ab und zeichnet sich als verlässlicher Partner im Schadenfall aus. Damit steuert das Unternehmen bewusst gegen den Trend einiger Versicherer, mit billigen Zweittarifen Kunden zu ködern. Auch wenn der Preis dieser Tarife zunächst oft verlockend scheint, so ist die Leistung meist schwach. Im Falle eines Schadens zahlt der Autofahrer, wenn es schlecht läuft, einen großen Teil der Reparaturkosten selbst. Mit den Qualitätstarifen von Condor fahren Versicherungsnehmer sicher – und trotzdem günstig.


Kunden der Condor Versicherungsgruppe dürfen sich in diesem Herbst aber nicht nur über einen erweiterten Versicherungsschutz freuen. Die neuen Tarife sind auch individueller gestaltet. Zusätzliche Einstufungs- und Rabattmerkmale werden nach den persönlichen Bedürfnissen der Autofahrer noch differenzierter angewandt. Attraktiv eingestuft – mit einer Schadenfreiheitsklasse von maximal SF 8 – wird zum Beispiel der Zweitwagen eines Condor-Kunden oder der PKW seines Lebenspartners.

Stichtag beachten: Kündigung zum 30. November

Wer in den Genuss der neuen Condor-Tarife kommen möchte, sollte einige Termine einhalten: Die gesetzliche Kündigungsfrist für Kfz-Versicherungsverträge beträgt einen Monat zum Vertragsablauf, dies ist meist der 1. Januar. Bis zum 30. November muss eine Kündigung beim bisherigen Versicherer eingehen, wenn ein Wechsel gewünscht wird. Versicherte sollten also schnell ihren Vertrag überprüfen.

Quelle: Condor Versicherungen



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Gerichte sehen das Halten von Haustieren uneinheitlich

Hunde und Katzen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit in Deutschland. 5,3 Millionen Hunde, 7,8 Millionen Katzen rund 6,3 Millionen Kleintiere und 4,6 Millionen Ziervögel sprechen eine eindeutige Sprache. So gibt es inzwischen in jedem zweiten Haushalt in Deutschland  ein oder mehrere Tiere. Mit dieser Tatsache müssen auch die deutschen Gerichte leben. Denn nicht jeder Nachbar freut sich über die tierischen Mitbewohner. Die diesbezüglichen Gerichtsurteile lassen eine klare Linie vermissen. Vielmehr kommt es beim Thema Tierhaltung auf den Einzelfall an. So urteilte das Landgericht Hamburg unlängst, dass das Recht eines Mieters auf das Halten eines Hundes nicht generell verweigert werden darf. Im konkreten Fall konnte ein älteres Ehepaar dem Gericht offensichtlich plausibel darlegen, dass der Hund eine Bereicherung in ihrem Leben darstelle. Das Gericht genehmigte die Haltung unter der Maßgabe, das die Erlaubnis auch wieder entzogen werden könne, wenn es zu erheblichen Störungen durch den Hund kommen sollte (Az.: 334 S 26/01).

Generell ist das Halten von Haustieren nur mit der Zustimmung durch den Vermietern zulässig. Das Recht unterscheidet dabei drei verschiedene Klauseln: eine Erlaubnis-, eine Verbots- und eine Zustimmungsklausel. Keine Probleme haben Tierfreunde, die eine Erlaubnisklausel oder gar keine Regelung in ihrem Mietvertrag haben. Sie dürfen auch ohne vorherige Genehmigung ein Tier halten. Eine einmal erteilte Erlaubnis dürfe auch nicht wieder entzogen werden. Allerdings muss der Mieter bei Belästigungen durch das Haustier mit Auflagen seitens des Vermieters rechnen.

Bei der Zustimmungsklausel behält der Vermieter sich das Recht vor, jeweils individuell über die Zustimmung zur Haltung zu entscheiden.

Mit der Verbotsklausel kann der Vermieter das Halten von Haustieren ausschließen. Diese Klausel ist allerdings unwirksam und nützt im Zweifelsfall nur den Mietern. “Eine klare Regelung vor Einzug kann beide Parteien vor unnötigen Streitereien bewahren.” empfiehlt Philip McCreight, Leiter von Europas größtem Haustierzentralregister TASSO.

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Hundehaftpflicht – bis zu 110 Tarife vergleichen

Als Hundeliebhaber, der sich einen 4-beinigen Freund ins Haus holen möchte, sollte man sich bereits vor der Anschaffung des Hundes die Frage nach einer Hundehaftpflicht stellen. Warum ist es überhaupt sinnvoll, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschliessen? Kann der Hund denn überhaupt Schaden anrichten?  

Sie alle kennen die typische Situation: Sie machen mit Ihrem Hund die tägliche Runde und begegnen einem Spaziergänger. Auch Ihr Hund sieht diesen schon von Weitem kommen und nähert sich dem Passanten,  fröhlich mit dem Schanz wedelnd. „Tutderwat“ ist dann eine häufig gestellte Frage, die fast immer mit „Nein, der doch nicht, der will nur spielen“ beantwortet wird. Meist stimmt das auch. Dennoch gibt es Fälle, in denen der Hund – aus welchen Gründen auch immer- völlig unerwartet zuschnappt oder spielerisch beissen will, dabei aber erhebliche Verletzungen anrichten kann.

Immer wieder passiert es auch, dass Hunde, die sich losgerissen haben, auf die Strasse rennen. Stellen Sie sich vor, das ist Ihr Hund. Es kann passieren, dass durch den Hund ein Verkehrsunfall verursacht wird, bei dem es Verletzte oder schlimmer noch, sogar Tote geben kann. Garnicht daran zu denken, wenn wegen des Hundes ein Tanklastzug ausweichen muss, und dadurch eine Explosion entsteht. Der Hundebesitzer ist in solchen Fällen haftbar für die entstandenen Schäden. Welche Höhe diese erreichen können, braucht man aufgrund der geschilderten möglichen Vorfälle nicht weiter zu erläutern. 

Die Haftung für diese Fälle ist im deutschen BGB geregelt. Diese bestimmt, dass der Hundehalter der Gefährdungshaftung unterliegt. Dies kann erhebliche finanzielle Folgen haben, da die Haftung in unbegrenzter Höhe gilt, und zwar mit dem aktuellen und dem zukünftigen Vermögen. Dies bedeutet, dass im schlimmsten Fall ein Hund sein Herrchen in den vollkommenen wirtschaftlichen Ruin treiben kann. Um diesem völlig unkalkulierbaren Risiko zu entgehen, empfiehlt es sich für jeden Hundehalter, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Die Hundehaftpflicht sichert Sie vor Ansprüchen, die man an Sie als den Halter des Hundes richten kann. Es ist unkompliziert und  preiswert, sich vor solchen Risiken abzusichern.

Die Hundehaftpflicht dienst als Versicherung gegen Schäden aus der Haltung und der Beaufsichtigung von Hunden. Für jeden Hundehalter empfiehlt sich der Abschluss einer solchen Versicherung, da jeder Hund großen Schaden anrichten kann, für den dann allerdings der Halte unbegrenzt haftbar gemacht werden kann. Bei Schäden, die den Tod, eine Verletzung oder eine andere Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder Tieren mit sich bringt, sowie bei der Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden), setzt die Leistung der Hundehaftpflicht ein. 

Wer ist versichert bei der Hundehaftpflicht? Zunächst sind Sie als Halter des Hundes versichert (Haftpflicht als Tierhalter); gleichzeitig sind aber auch Ihre Familiemitglieder mitversichert und solche Personen, die das Tier beaufsichtigen (Haftpflicht als Tierhüter).

Welche Schäden werden durch Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt? Durch die Hundehaftpflicht werden berechtigte Schadenersatzansprüche abgedeckt, die durch  Ihren versicherten Hund entstehen. Grundsätzlich ist das Tier und nicht der Halter versichert, daher besteht auch Versicherungsschutz, wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht.

Fällt mein Hund denn nicht bereits unter den Schutz meiner Privathaftpflichtversicherung? Sämtliche Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Kanarienvögel, Wellensittiche usw., kann diese Frage mit ja beantwortet werden. Größere Tiere allerdings sind bei der privaten Haftpflicht ausgeschlossen und benötigen eine eigene Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.

In welchen Fällten bin ich haftbar für die Schäden, die durch meinen Hund verursacht werden? Als Hundehalter ist man haftbar für alle Schäden, die aufgrund eines willkürlichen, tiertypischen Verhaltens entstehen können. Diese Haftung gilt auch für Schäden, die ohne Verschulden entstehen, z. B. wenn der Hund angeleint ist (die sogenannte Gefährdungshaftung, begründet dadurch, dass nur durch die Haltung eines Hundes eine Gefahr besteht, selbst wenn sämtliche  Sicherheitsvorkehrungen durch Sie erfüllt werden).

Wo gilt der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz durch die Hundehaftpflichtversicherung gilt weltweit. Innerhalb Europas gilt die Deckung für unbegrenzte Auslandsaufenthalte. Für alle anderen Länder   (weltweite) besteht Deckung bis zu einem Jahr. Ausführliche Beschreibungen dazu sollten Sie bei jedem Tarif finden.


Was versteht man unter “eigene Schäden” und inwiefern fallen diese unter den Schutz der Hundehaftpflichtversicherung? Ein „eigener Schaden“ entsteht z. B. dann, wenn der Hund sein eigenes Herrchen beisst oder Schäden in dessen Haushalt, Garten usw. anrichtet. Derartige Schäden fallen grundsätzlich nicht unter die Hundehaftpflichtversicherung. 
Fallen Mietsachschäden unter den Schutz der Hundehaftpflichtversicherung? Ein Mietsachschaden entsteht z. B. dann, wenn Ihr Hund die Türe Ihres Urlaubsappartementes  oder der von Ihnen angemieteten Wohnung zerkratzt. Dagegen besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz, wenn Haftpflichtansprüche gegen Sie entstehen durch z. B. Abnutzung, Verschleiß oder auch durch übermäßige Beanspruchung. Weiterhin ausgeschlossen sind üblicherweise Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen. Auch Schäden an Elektro- und Gasgeräten und Glasschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich gegen derartige Schäden gesondert zu versichern.  Wie sind Personenschäden definiert? Ein Personenschaden entsteht, wenn ein Hund jemanden beißt und dieser Biss eine Behandlung notwendig macht. Auch Schäden, die Personen bei einem Unfall, der unmittelbar durch den  Hund verursacht wird,  direkt erleiden, gelten als Personenschäden. Als klassischer Fall gilt hierbei der Hund, der über die Strasse läuft, und dadurch einen Unfall verursacht, durch den ein Autofahrer Schäden davonträgt. 

Was ist ein Sachschaden? Unter einem Sachschaden versteht man – im Gegensatz zu einem Personenschaden – den Schaden an einer Sache. Ein Sachschaden entsteht zum Beispiel dann, wenn Ihr Hund Schuhe zerkaut (nicht Ihre eigenen), oder – wie oben beschrieben – einen Unfall verursacht und dadurch Schaden an einem Auto entsteht.

Sind Vermögensschäden versichert? Ein Vermögensschaden kann als Folgeschaden eines Unfalles entstehen: Ihr Hund verursacht einen Autounfall, wobei der Fahrer als Folge des Unfalles gelähmt ist und seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dieser Schaden ist über die Personenschadendeckung versichert.

 Für jeden verantwortungsbewussten Hundehalter ist eine Hundehaftpflicht-Versicherung unverzichtbar. In Hamburg und Berlin gehört sie sogar zu den Pflichtversicherungen. Mit einem Jahresbeitrag unter € 40,– sollte man nicht lange zögern und diese Versicherung umgehend abschließen.Ein Welpe gehört seit kurzem zu Ihrer Familie oder Sie wollen Ihre bisherige Versicherung überprüfen? Auf unseren Internetseiten www.vergleichen-und-sparen.de bieten wir Ihnen eine Übersicht von bis zu 160 Tarifen aller Versicherer, um Ihnen die für Sie passende Hundehaftpflicht vorstellen zu können.Wir freuen uns, Ihnen eine der günstigsten Hundehaftpflicht-Versicherung in Deutschland anbieten zu können. Als unabhängiger Versicherungsmakler ist es uns gelungen, mit dem Anbieter einen besonders niedrigen Sondertarif auszuhandeln, den wir nur an unsere Kunden exklusiv weitergeben.

Hundehaftpflicht nur 35,90 €
Hundehaftpflicht nur 35,90 Euro – Hunde-OP nur 7,44 Euro

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Hunde-OP Krankenversicherung nur 8,44 €

 

So sehr wir unseren Hund auch lieben, uns um ihn kümmern und auf ihn achten, wir können ihn nicht immer vor einer schlimmen Krankheit oder einem tragischen Unfall bewahren.

 Es gibt jedoch Versicherungen, die uns helfen für solche Unglücksfälle vorzusorgen. Bei einer Krankheit oder einem Unfall wird unser Tierarzt alles tun, um unseren Hund wieder schnell gesund zu machen. Dies ist jedoch sehr häufig mit der Notwendigkeit einer Operation verbunden. Die Kosten dafür betragen meist einige hundert Euros, können aber auch durchaus einige Tausend Euros erreichen.

 

 Um dieses Risiko kalkulierbar zu halten, empfiehlt sich der Abschluss einer Hunde-OP Krankenversicherung. Dies haben bereits viele Hundehalter erkannt, denn neben der Hundehaftpflichversicherung ist die Hunde-OP Krankenversicherung die meist gewählte Versicherung für unsere Hunde.

 

 Erstattet werden solche Kosten, die für eine Operation infolge einer Krankheit oder eines Unfalles entstehen. Die Höhe der Erstattung beträgt wahlweise bis zu 100% nach dem 1-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 1. August 1999 oder bis zum 2-fachen Satz. Der 2-fache Satz findet häufig Anwendung bei komplizierten oder Not-Operationen.

 

 Fragen Sie vor Abschluss der Versicherung, inwieweit die vorher entstehenden Kosten für Untersuchungen übernommen werden. Auch die Kosten für die Unterbringung in einer entsprechenden Klinik, die notwendigen Medikamente und sämtliche Nachbehandlungen sollten erstattet werden. Erkundigen Sie sich bei dem Versicherer Ihres Vertrauens, ob und in welcher Höhe die Hunde-OP Krankenversicherung derartige Aufwendungen abdeckt. Beachten Sie auch, dass es mitunter Einschränkungen bezüglich des Eintrittsalters gibt.

Die Hunde-OP Krankenversicherung ist preiswert und bietet eine sinnvolle Absicherung gegen unvorhergesehene Operationskosten, die jeden Hundehalter treffen können.

 

 

 

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Eine Klasse für sich

Jung, männlich, unbeliebt: Führerschein-Neulinge sind bei den Kfz-Versicherungen keine gern gesehenen Kunden. Vor allem junge Männer müssen lange suchen, um für ihr erstes Auto oder Motorrad einen günstigen Versicherungstarif zu finden. Die Wahl wird erschwert durch ein großes und völlig unübersichtliches Angebot.

Stiftung Warentest hat in der Maiausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ Angebote von 55 Autoversicherungen untersucht. Die teuerste Haftpflichtversicherung für einen Führerscheinneuling lag bei mehr als 4000 Euro im Jahr und war damit teurer als so manches Auto. Sie kostet damit ungefähr dreimal so viel wie die günstigsten Anbieter verlangt – und bietet dabei weniger Leistungen. Wer möglichst preiswert fahren möchte, muss sich nicht nur durch den unübersichtlichen Tarifdschungel kämpfen, sondern auch Verhandlungsgeschick beweisen, sagt Beate Bexter-Möller, Projektleiterin Autoversicherungen bei Stiftung Wartentest. Denn die Versicherer geben ihre Vergünstigungen erst auf Nachfragen preis, sagt die Warentesterin.

Rabatte gibt es zum Beispiel für Alleinfahrer. Garagenbesitzer und Kunden, die bereit sind, die Wahl ihrer Werkstatt der Versicherung zu überlassen, können ihre Versicherung unter Umständen auch billiger haben. Der Autotyp spielt ebenso eine Rolle wie ein Nachweis über die Fahrpraxis. Ausschlaggebend aber ist die Einstufung. Sie ist für Fahranfänger besonders ungünstig. Anfänger steigen oft mit 230 Prozent ein. Erst nach drei Jahren Fahrpraxis sind sie bei 140 Prozent. Viele lassen ihr Auto deshalb als Zweitwagen der Eltern versichern und beginnen mit 140 Prozent. Einziger Nachteil: Sie können so keine schadensfreien Jahre ansammeln.

Besser ist die so genannte Elternregelung. Viele Versicherer stufen Fahranfänger bei 140 Prozent ein, wenn sie in die Versicherung der Eltern eintreten.

Auch Motorradfahrer beobachten starke Unterschiede zwischen den Tarifen und Leistungen der einzelnen Versicherungen und Einstufungen bei 210 Prozent. Allerdings gibt es auch Versicherer, die Fahranfänger schon mit 100 Prozent beginnen lassen. Mittlerweile gibt es kaum noch eine Versicherung, die nicht mehr mit Regionalklassen arbeitet: in unfallträchtigeren Gegenden kostet die Versicherung mehr, in Regionen mit wenigen Unfällen weniger. Berliner Motorradfahrer werden stets in der teuersten Klasse eingestuft. Bis Anfang des Jahres gab es noch einzelne Versicherungen, die bundeseinheitliche Tarife anboten. Doch inzwischen hat auch die Bayerische Beamtenversicherung (BBV) die Regionalklassen eingeführt.

Quelle: http://www.tagesspiegel.de - Autor: Harald Olkus



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Wie rechnen Tierärzte ab?

Wenn Bello zum Tierarzt muss

Der Hund, der ins Auto gerannt ist oder sich beim spielen verletzt hat. Wird der Hund schwer krank, kann die Behandlung beim Tierarzt teuer werden. Hier erfahren Sie, wie Tierärzte ihre Leistung berechnen. Die Tierarzt-Rechnungen sind durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) klar geregelt. Sie ist bundesweit für alle praktizierenden Tierärzte bindend. Darin sind rund 800 Preise für alle denkbaren Einzelleistungen festgelegt. Für die Gesamtberechnung werden die Gebühren der anfallenden Einzelleistungen nach dem Baukastenprinzip kombiniert.Für bestimmte Verrichtungen kann noch eine Zeitgebühr erhoben werden. Zusätzlich berechnet der Arzt die Arzneimittel, verbrauchte Materialien wie Spritzen und Verbandsmaterial sowie Auslagen und Fahrtkosten – das sind 2,05 Euro je Doppelkilometer. Am Ende kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Auch wenn Sie ausserhalb der Sprechzeiten zum Tierarzt müssen bzw. eine schwere OP nötig ist, kann der Tierazt bis zum 3-fachen Satz der GOT abrechnen.

Die Tierärzte können aber den üblichen Kostenrahmen zum Beispiel für eine Operation benennen. Sollte dann aber während der Operation ein zusätzlicher Aufwand nötig werden, muss dieser natürlich berechnet werden.

Hilfe für den Ernstfall – wir zahlen Ihren Tierarzt. Vorteilhaft ist grundsätzlich, wenn Hundehalter eine Hunde-OP Versicherung bzw. Krankenversicherung für ihren Hund abschließen. Damit lassen sich Tierarztkosten enorm reduzieren oder fallen erst gar nicht an.

Angeboten werden Krankenvollschutz (Krankenversicherung für Hunde), die auch Vorsorgeuntersuchungen abdeckt (Impfungen usw), oder nur eine reine Hunde-OP-Krankenversicherung die den Eingriff zahlt, der in Vollnakose erfolgt.

Infos zur Hundekrankenversicherung: hier klicken

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Wer zahlt die Schäden nach dem Unwetter?

Wenn ein Sturm eine Spur der Verwüstung hinterlassen hat, stellt sich für viele die Frage, ob ihre Versicherung die entstandenen Schäden wie eingedrückte Autos und zerbrochene Fensterscheiben abdeckt.

Kasko für Schaden am Auto
Eine gültige Kasko-Versicherung hilft jenen weiter, deren Auto etwa durch einen Ast eingedrückt wurde. Der Sturmschaden wird in solchen Fällen von der Versicherung bezahlt.

Das gilt sowohl für die Teilkasko als auch die Vollkasko. Wer lediglich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, geht leer aus: Sie deckt nur Schäden an anderen Fahrzeugen ab.

Vergleichen Sie jetzt Ihre KFZ-Versicherung: http://www.vergleichen-und-sparen.de/kfz-versicherung.html

Haushaltsversicherung für Fenster
Schäden an Gebäuden wie abgedeckte Dächer zahlt die Eigenheimversicherung, genauer die darin enthaltene Gebäudeversicherung des Eigentümers. Anders ist die Sachlage wiederum bei zerstörten Fensterscheiben, wenn etwa ein Dachziegel gegen das Glas gedonnert ist. Hier zahlt die Haushaltsversicherung des Mieters.Nur wenn man grob fahrlässig handelte, also etwa trotz Gewitterankündigung das Fenster offen ließ und es zu Schäden in der Wohnung kam, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

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