Hundehaftpflicht – bis zu 110 Tarife vergleichen
Als Hundeliebhaber, der sich einen 4-beinigen Freund ins Haus holen möchte, sollte man sich bereits vor der Anschaffung des Hundes die Frage nach einer Hundehaftpflicht stellen. Warum ist es überhaupt sinnvoll, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschliessen? Kann der Hund denn überhaupt Schaden anrichten?
Sie alle kennen die typische Situation: Sie machen mit Ihrem Hund die tägliche Runde und begegnen einem Spaziergänger. Auch Ihr Hund sieht diesen schon von Weitem kommen und nähert sich dem Passanten, fröhlich mit dem Schanz wedelnd. „Tutderwat“ ist dann eine häufig gestellte Frage, die fast immer mit „Nein, der doch nicht, der will nur spielen“ beantwortet wird. Meist stimmt das auch. Dennoch gibt es Fälle, in denen der Hund – aus welchen Gründen auch immer- völlig unerwartet zuschnappt oder spielerisch beissen will, dabei aber erhebliche Verletzungen anrichten kann.
Immer wieder passiert es auch, dass Hunde, die sich losgerissen haben, auf die Strasse rennen. Stellen Sie sich vor, das ist Ihr Hund. Es kann passieren, dass durch den Hund ein Verkehrsunfall verursacht wird, bei dem es Verletzte oder schlimmer noch, sogar Tote geben kann. Garnicht daran zu denken, wenn wegen des Hundes ein Tanklastzug ausweichen muss, und dadurch eine Explosion entsteht. Der Hundebesitzer ist in solchen Fällen haftbar für die entstandenen Schäden. Welche Höhe diese erreichen können, braucht man aufgrund der geschilderten möglichen Vorfälle nicht weiter zu erläutern.
Die Haftung für diese Fälle ist im deutschen BGB geregelt. Diese bestimmt, dass der Hundehalter der Gefährdungshaftung unterliegt. Dies kann erhebliche finanzielle Folgen haben, da die Haftung in unbegrenzter Höhe gilt, und zwar mit dem aktuellen und dem zukünftigen Vermögen. Dies bedeutet, dass im schlimmsten Fall ein Hund sein Herrchen in den vollkommenen wirtschaftlichen Ruin treiben kann. Um diesem völlig unkalkulierbaren Risiko zu entgehen, empfiehlt es sich für jeden Hundehalter, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Die Hundehaftpflicht sichert Sie vor Ansprüchen, die man an Sie als den Halter des Hundes richten kann. Es ist unkompliziert und preiswert, sich vor solchen Risiken abzusichern.
Die Hundehaftpflicht dienst als Versicherung gegen Schäden aus der Haltung und der Beaufsichtigung von Hunden. Für jeden Hundehalter empfiehlt sich der Abschluss einer solchen Versicherung, da jeder Hund großen Schaden anrichten kann, für den dann allerdings der Halte unbegrenzt haftbar gemacht werden kann. Bei Schäden, die den Tod, eine Verletzung oder eine andere Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder Tieren mit sich bringt, sowie bei der Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden), setzt die Leistung der Hundehaftpflicht ein.
Wer ist versichert bei der Hundehaftpflicht? Zunächst sind Sie als Halter des Hundes versichert (Haftpflicht als Tierhalter); gleichzeitig sind aber auch Ihre Familiemitglieder mitversichert und solche Personen, die das Tier beaufsichtigen (Haftpflicht als Tierhüter).
Welche Schäden werden durch Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt? Durch die Hundehaftpflicht werden berechtigte Schadenersatzansprüche abgedeckt, die durch Ihren versicherten Hund entstehen. Grundsätzlich ist das Tier und nicht der Halter versichert, daher besteht auch Versicherungsschutz, wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht.
Fällt mein Hund denn nicht bereits unter den Schutz meiner Privathaftpflichtversicherung? Sämtliche Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Kanarienvögel, Wellensittiche usw., kann diese Frage mit ja beantwortet werden. Größere Tiere allerdings sind bei der privaten Haftpflicht ausgeschlossen und benötigen eine eigene Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.
In welchen Fällten bin ich haftbar für die Schäden, die durch meinen Hund verursacht werden? Als Hundehalter ist man haftbar für alle Schäden, die aufgrund eines willkürlichen, tiertypischen Verhaltens entstehen können. Diese Haftung gilt auch für Schäden, die ohne Verschulden entstehen, z. B. wenn der Hund angeleint ist (die sogenannte Gefährdungshaftung, begründet dadurch, dass nur durch die Haltung eines Hundes eine Gefahr besteht, selbst wenn sämtliche Sicherheitsvorkehrungen durch Sie erfüllt werden).
Wo gilt der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz durch die Hundehaftpflichtversicherung gilt weltweit. Innerhalb Europas gilt die Deckung für unbegrenzte Auslandsaufenthalte. Für alle anderen Länder (weltweite) besteht Deckung bis zu einem Jahr. Ausführliche Beschreibungen dazu sollten Sie bei jedem Tarif finden.
Was versteht man unter “eigene Schäden” und inwiefern fallen diese unter den Schutz der Hundehaftpflichtversicherung? Ein „eigener Schaden“ entsteht z. B. dann, wenn der Hund sein eigenes Herrchen beisst oder Schäden in dessen Haushalt, Garten usw. anrichtet. Derartige Schäden fallen grundsätzlich nicht unter die Hundehaftpflichtversicherung. Fallen Mietsachschäden unter den Schutz der Hundehaftpflichtversicherung? Ein Mietsachschaden entsteht z. B. dann, wenn Ihr Hund die Türe Ihres Urlaubsappartementes oder der von Ihnen angemieteten Wohnung zerkratzt. Dagegen besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz, wenn Haftpflichtansprüche gegen Sie entstehen durch z. B. Abnutzung, Verschleiß oder auch durch übermäßige Beanspruchung. Weiterhin ausgeschlossen sind üblicherweise Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen. Auch Schäden an Elektro- und Gasgeräten und Glasschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich gegen derartige Schäden gesondert zu versichern. Wie sind Personenschäden definiert? Ein Personenschaden entsteht, wenn ein Hund jemanden beißt und dieser Biss eine Behandlung notwendig macht. Auch Schäden, die Personen bei einem Unfall, der unmittelbar durch den Hund verursacht wird, direkt erleiden, gelten als Personenschäden. Als klassischer Fall gilt hierbei der Hund, der über die Strasse läuft, und dadurch einen Unfall verursacht, durch den ein Autofahrer Schäden davonträgt.
Was ist ein Sachschaden? Unter einem Sachschaden versteht man – im Gegensatz zu einem Personenschaden – den Schaden an einer Sache. Ein Sachschaden entsteht zum Beispiel dann, wenn Ihr Hund Schuhe zerkaut (nicht Ihre eigenen), oder – wie oben beschrieben – einen Unfall verursacht und dadurch Schaden an einem Auto entsteht.
Sind Vermögensschäden versichert? Ein Vermögensschaden kann als Folgeschaden eines Unfalles entstehen: Ihr Hund verursacht einen Autounfall, wobei der Fahrer als Folge des Unfalles gelähmt ist und seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dieser Schaden ist über die Personenschadendeckung versichert.
Für jeden verantwortungsbewussten Hundehalter ist eine Hundehaftpflicht-Versicherung unverzichtbar. In Hamburg und Berlin gehört sie sogar zu den Pflichtversicherungen. Mit einem Jahresbeitrag unter € 40,– sollte man nicht lange zögern und diese Versicherung umgehend abschließen.Ein Welpe gehört seit kurzem zu Ihrer Familie oder Sie wollen Ihre bisherige Versicherung überprüfen? Auf unseren Internetseiten www.vergleichen-und-sparen.de bieten wir Ihnen eine Übersicht von bis zu 160 Tarifen aller Versicherer, um Ihnen die für Sie passende Hundehaftpflicht vorstellen zu können.Wir freuen uns, Ihnen eine der günstigsten Hundehaftpflicht-Versicherung in Deutschland anbieten zu können. Als unabhängiger Versicherungsmakler ist es uns gelungen, mit dem Anbieter einen besonders niedrigen Sondertarif auszuhandeln, den wir nur an unsere Kunden exklusiv weitergeben.

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