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Gerichte sehen das Halten von Haustieren uneinheitlich

Hunde und Katzen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit in Deutschland. 5,3 Millionen Hunde, 7,8 Millionen Katzen rund 6,3 Millionen Kleintiere und 4,6 Millionen Ziervögel sprechen eine eindeutige Sprache. So gibt es inzwischen in jedem zweiten Haushalt in Deutschland  ein oder mehrere Tiere. Mit dieser Tatsache müssen auch die deutschen Gerichte leben. Denn nicht jeder Nachbar freut sich über die tierischen Mitbewohner. Die diesbezüglichen Gerichtsurteile lassen eine klare Linie vermissen. Vielmehr kommt es beim Thema Tierhaltung auf den Einzelfall an. So urteilte das Landgericht Hamburg unlängst, dass das Recht eines Mieters auf das Halten eines Hundes nicht generell verweigert werden darf. Im konkreten Fall konnte ein älteres Ehepaar dem Gericht offensichtlich plausibel darlegen, dass der Hund eine Bereicherung in ihrem Leben darstelle. Das Gericht genehmigte die Haltung unter der Maßgabe, das die Erlaubnis auch wieder entzogen werden könne, wenn es zu erheblichen Störungen durch den Hund kommen sollte (Az.: 334 S 26/01).

Generell ist das Halten von Haustieren nur mit der Zustimmung durch den Vermietern zulässig. Das Recht unterscheidet dabei drei verschiedene Klauseln: eine Erlaubnis-, eine Verbots- und eine Zustimmungsklausel. Keine Probleme haben Tierfreunde, die eine Erlaubnisklausel oder gar keine Regelung in ihrem Mietvertrag haben. Sie dürfen auch ohne vorherige Genehmigung ein Tier halten. Eine einmal erteilte Erlaubnis dürfe auch nicht wieder entzogen werden. Allerdings muss der Mieter bei Belästigungen durch das Haustier mit Auflagen seitens des Vermieters rechnen.

Bei der Zustimmungsklausel behält der Vermieter sich das Recht vor, jeweils individuell über die Zustimmung zur Haltung zu entscheiden.

Mit der Verbotsklausel kann der Vermieter das Halten von Haustieren ausschließen. Diese Klausel ist allerdings unwirksam und nützt im Zweifelsfall nur den Mietern. “Eine klare Regelung vor Einzug kann beide Parteien vor unnötigen Streitereien bewahren.” empfiehlt Philip McCreight, Leiter von Europas größtem Haustierzentralregister TASSO.

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