Archive for April, 2008
Ruhestörung!
Ruhestörung durch Hundegebell?
Das Oberlandesgericht Brandenburg (Urteil vom 11.01.2007, AZ: 5 U 152/05) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem es um einen lautstarken Schäferhund ging, dessen Besitzer von seiner Nachbarin verklagt worden war. Der Hund schlug immer an, wenn Dritte dem Anwesen nahe kamen. Ob Postbote, Handwerker, regelmäßige Besucher, Nachbarn oder zufällige Passanten, der Hund nach seinen Wachdienst sehr ernst, ohne jemals heißer zu werden. Messungen, die die Klägerin durchführen ließ, ergaben Spitzenwerte zwischen 80 und 99,6 Dezibel.
In der Zeit von 23.00 bis 7.00 Uhr, während der allgemein geschützten Nachtruhe, ist das Bellen nach Auffassung des OLG tatsachlich als eine wesentliche Lärmbelästigung zu werten. Tagsüber aber gibt es nach Meinung des Senats es so viele Hintergrundgeräusche, bspw. durch den Straßenverkehr, dass das Gebell keine unzumutbare Lärmplage sei. Ein Verbot komme deshalb in dieser Zeit nicht in Frage. Das gelte auch für die Zeit der Mittagsruhe.
Dieser Teilerfolg war für beide Parteien ein Pyrrhussieg, da beide Parteien ihre eigenen Kosten und die Hälftigen Gerichtskosten tragen mussten. Diese Kosten waren auch nicht gerade gering, da das Gericht den Streitwert auf 15.000,00 € festgesetzt hat. Eine außergerichtliche Lösung hätte sicherlich nicht nur Kosten, sondern auch Nerven erspart.
Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf. verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann auf beträchtlichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist.
Hinweis: Sie dürfen diesen Artikel ohne Veränderungen zum Privatgebrauch oder zum internen Gebrauch gerne frei kopieren und weitergeben. Für die kommerzielle Nutzung ist das vorherige Einverständnis des Autors einzuholen.
Fragen zu diesem Beitrag beantwortet der Verfasser nur im Rahmen eines Mandates.
Rechtsanwalt Frank Richter
Kastanienweg 75a
D-69221 Dossenheim
Tel.: +49 – (0) 6221 – 727 4619
Fax: +49 – (0) 6221 – 727 6510
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No commentsVereinsvorstandsvergütung
BGH zur Frage der Vereinsvorstandsvergütung
Das betreffende Vorstandsmitglied hat demnach durch die Entgegennahme der satzungswidrigen Zahlungen seine Pflichten als Vorstand schuldhaft verletzt. In Fortführung früherer Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 14.12.1987, AZ: II ZR 53/87) ist auch keine Verzichtswirkung aus den jährlichen Entlastungsbeschlüssen abzuleiten. Auch der Einwand der Verwirkung ist dem Vorstandsmitglied versagt, so dass die Zahlungen zurückzuerstatten sind.
Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf. verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann auf nicht beträchtlichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist.
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Straßenverkehrsrecht, Internetrecht -
Neue Ausgabe der Friedhofsbroschüre ab sofort erhältlich
Kostenlose Verteilung u.a. im Bürgerbüro, bei den Wohlfahtsverbänden und an den Trauehallen
In der dritten Auflage ist jetzt für Bottrop im Prowiss-Verlag ein Ratgeber rund um das Thema „Tod, Trauer und Vorsorge“ erschienen. Die Broschüre, die unter der Projektleitung von Dr. Gabriele Bechstein erstellt worden ist, ist ab sofort kostenlos beim Bürgerbüro im Rathaus, in der Tourist-Info, bei den Wohlfahrtsverbänden und bei städtischen Institutionen (Grünflächenamt und Trauerhallen, Standesamt, Sozialamt) zu erhalten.
Der 80 Seiten umfassende, vierfarbige Ratgeber ist im DIN A5 Quer-Format in Kooperation mit dem Grünflächenamt und dem Fachbereich Bürger und Rat, Öffentlichkeitsarbeit der Stadt sowie den Wohlfahrtsverbänden, den Kirchen und dem Hospiz-Verein produziert worden. Er liefert Daten und Fakten zu Bestattungsmöglichkeiten und Friedhofssatzung, gibt Hinterbliebenen Rat und Hilfe und weist auf Vorsorgemöglichkeiten hin.
Denn das Thema „Tod“ wird auch heute noch oft tabuisiert. Doch jeder Mensch kann jederzeit damit konfrontiert werden (in der eigenen Familie, im Kollegen-, Freundes- oder Bekanntenkreis). Bei aller Trauer und Verzweiflung ist es gerade dann wichtig, richtig informiert und vorbereitet zu sein, um im Sinne des Verstorbenen/ der Verstorbenen handeln zu können (letzter Wille, Bestattungswunsch, Bestattungskosten etc.).
Die Friedhofsbroschüre enthält im Einzelnen wichtige Informationen, Anregungen und Hinweise zu folgenden Themen:
• Friedhöfe vor Ort, deren Funktion und Geschichte, Friedhofssatzung und Friedhofspläne.
• Vorsorge („Die letzten Dinge rechtzeitig regeln“, z.B. Vorsorgeverträge, Sterbegeldversicherung, Testament, Patientenverfügung).
• Trauer, Trost und Trauerbewältigung (Hospiz, Trauergruppe).
• Organisatorisches nach dem Todesfall (Vorgehen, Formalitäten etc.).
• Bestattungsformen, Grabgestaltung, Grabpflege und Friedhofskultur.
Die Broschüre hat sich in den letzten Jahren besonders bei Seniorinnen und Senioren großer Beliebtheit erfreut. Doch ist das Thema Vorsorge (Patientenverfügung, Testament etc.) nicht nur für die ältere Generation wichtig.
Ansprechpartner zum Projekt sind
im Prowiss-Verlag:
Dr. Gabriele Bechstein, Bernskamp 11, 45966 Gladbeck, Tel.: 0 20 43 / 4013402, E-mail: info@prowiss-verlag.de
im Grünflächenamt:
Wolfgang Siepmann, Brakerstr. 74, 46238 Bottrop, Tel. : 0 20 41 / 77 66 130, E-mail: Amt67@bottrop.de
Der Besuch beim Tierarzt wird 12 Prozent teurer- Hunde-OP Versicherung schützt Sie vor diesen Kosten
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett eine Verteuerung der tierärztlichen Dienstleistungen um bis zu 12 Prozent beschlossen. Tierfreunde müssen künftig für Untersuchungen und Behandlungen ihrer Lieblinge tiefer in die Tasche greifen.
Eine deutliche Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte lautete das Ziel des Beschlusses.
Zwölf Prozent mehr wurden schließlich vom Agrarministerium als Vorschlag eingebracht und angenommen.
Die meisten der rund 800 in der Gebührenordnung erfassten tierärztlichen Leistungen werden teurer. So steigen die Preise für die allgemeine Untersuchung eines Hundes auf rund zwölf Euro, die einer Katze auf etwa acht Euro.
DCRS meint: Wer soll das alles noch bezahlen können. Lebensmittel, Benzin und jetzt sogar der Tierarzt, alles wird unbezahlbar. Wenn alle nur an der Preisschraube drehen, geht es niemandem wirklich besser. Die Kosten müssen endlich wieder runter, vor allem bei Energie und Wärme.
Schützen Sie sich jetzt vor den hohen Tierarztkosten und informieren sich über eine Hunde-OP Krankenversicherung. Hilfe für den Ernstfall – wir zahlen Ihren Tierarzt!
Weitere Infos finden Sie hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundeopversicherung.html
In der Hunde-OP-Versicherung werden Kosten einer Operation übernommen. Voraussetzung ist, dass eine Operation unter Vollnarkose erfolgt. Die Operation kann dabei aus einer Verletzung oder Krankheit erfolgen.
Sommerakademie im “jungen museum” soll Lust auf Kunst machen
Vom 8. Juli bis 1. August – Bottroper jeden Alters ab 10 Jahren sind angesprochen
Malen auf Malta, Töpfern in der Toscana… warum in die Ferne schweifen? Einen wahren “Kreativ-Kick” können Neugierige ab jetzt in den Sommerferien auch in Bottrop erleben: während der Sommerakademie vom 8. Juli bis 1. August 2008 im “jungen museum”.
Sich Zeit nehmen für das Entdecken von Neuem, sich zu trauen, etwas auszuprobieren, Gelerntes zu vertiefen, sich weiterzubilden – dafür steht die Sommerakademie nach dem Willen ihrer Planer. Das Team im “jungen museum” hat ein Programm zusammengestellt, das die ganze Breite der Gestaltungslehre auf einfacher Ebene, in ihren Anfängen vermittelt.
Erfahrene und auch junge Dozentinnen und Dozenten sind es, die künstlerische Qualität vermitteln. Die Struktur mit kurzen Modulen – neben der Möglichkeit der Teilnahme über die vollen vier Wochen – soll dem knappen Zeitbudget vieler Teilnehmenden entgegenkommen, aber auch die Möglichkeit bieten, mehrere Angebote ausprobieren und miteinander kombinieren zu können.
Vom 8. bis 18. Juli wird der materialgerechte Gebrauch der wichtigsten Werkstoffe wie Ton, Gips, Holz, Stein und Stoff etc. erprobt. Die Teilnehmer lernen die wesentlichsten Eigenschaften dieser Werkstoffe und den Umgang mit ihnen kennen. Handwerkliches und technisches Können werden geschult. Und das mit einfachsten Werkzeugen.
Vom 22. Juli bis 1. August geht es um die Wahrnehmung: Staunen kann man über Farbe, Form, Raum, Licht und Bewegung. Die Teilnehmer werden Farbsysteme sowie die Eigenschaften der Formen und Körper be-greifen. Durch Zeichenübungen und intuitive Malerei lernen sie ihr Seh-, Darstellungs- und Vorstellungsvermögen von einer ganz neuen Seite kennen.
Die Akademie-Organisatoren hoffen auf ein Miteinander unterschiedlichster Menschen jeden Alters (ab zehn Jahren). Ihr Tipp: Frühzeitig anmelden, denn “Wer zuerst kommt, ma(h)lt zuerst!”
Weitere Informationen gibt es im “jungen museum” unter der Telefonnummer 70 3721 bei Katrin Niermann.
No commentsAusstellung “Was ist uns heilig?” in der Bibliotheksfiliale Kirchhellen
Die Schülerinnen und Schüler des Religionskurses der Klassen 6b und 6c des Vestischen Gymnasiums haben im Rahmen einer Unterrichtsreihe zum Thema “Was ist uns heilig?” einige Gegenstände nachgebildet, die religiösen Menschen heilig sind. In Zusammenarbeit mit der Bibliotheksfiliale Kirchhellen haben sie unter der Leitung ihres Lehrers Markus Klein auch recherchiert, warum es Heiligtümer gibt.
Einige ihrer Werke stellen die Schülerinnen und Schüler nun zwei Wochen lang in der Bibliotheksfiliale Kirchhellen aus. Neben den Produkten werden auch Bücher vorgestellt, in denen die Besucher nähere Informationen zum jeweiligen Werkumfeld erhalten können. Neben einer Nachbildung des Turiner Grabtuches oder dem Modell einer Moschee Gegenstände werden ebenso Dinge ausgestellt, die speziell den Schülerinnen und Schülern heilig sind.
Die Ausstellungseröffnung ist am Mittwoch, dem 23. April, um 18 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler laden alle Interssierten herzlich in die Räumlichkeiten der Bibliotheksfiliale Kirchhellen ein. Die Ausstellung ist während der üblichen Bibliotheksöffnungszeiten bis zum 6. Mai zu sehen
No commentsKaufvertrag
Käufer eines neuen Geländewagens kann vom Kaufvertrag zurücktreten…
Frank Richter Rechtsanwalt
…wenn der Neuwagen nicht den Entwicklungsstand vergleichbarer Geländewagen erreicht
Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 28.06.2007 – 9 U 239/06 – über die Frage zu entscheiden, wann ein neues Fahrzeug als Neuwagen verkauft werden kann Der Fall:
Der Käufer kaufte bei der beklagten Autohaus GmbH Anfang 2005 ein geländegängiges Fahrzeug mit permanentem Allradantrieb für 29.000 Euro. Das Vorgängermodell gab er in Zahlung. Nach der Lieferung im April 2005 beanstandete er mehrere Mängel, u.a. eine deutlich verzögerte Beschleunigung bei Geschwindigkeiten über 140 km/h, ein starkes Bocken und Vibrieren des Fahrzeugs bei Erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und deren Abregeln. Nachdem er eine Frist zur Reparatur gesetzt hatte und innerhalb dieser Frist diese Mängel nicht repariert worden waren, verlangte der Kläger zunächst Neulieferung von der Beklagten, im August 2005 erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Beklagte macht geltend, dies sei Stand der Serie und fahrzeugbedingt vorgegeben. Es entspreche auch dem Stand der Technik eines Geländewagens.
Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens hat das Landgericht Konstanz die Klage abgewiesen. Die unzureichende und verzögerte Beschleunigung des gekauften Fahrzeuges bei Geschwindigkeiten über 140 km/h, das starke Bocken und Vibrieren beim automatischen Abregeln beim Erreichen der Höchstgeschwindigkeit von 174 km/h und die verzögerte Reaktion bei Änderung der Einstellung beim Tempomat seien keine Sachmängel, es handele sich um konzeptionell bedingte, fahrzeugspezifische Steuerungs- und Regelungsdefizite, sie entsprächen dem anzulegenden Maßstab „Stand der Technik”.
Auf die Berufung des Klägers hat das OLG Karlsruhe – Senate in Freiburg – der Klage überwiegend stattgegeben.
Das OLG hat dazu ausgeführt:
Bei der Frage, ob Sachmängel vorliegen, ist nach der fast einhelligen Meinung in der Rechtsprechung auf den allgemeinen „Stand der Technik” abzustellen. Der Stand der Technik ist der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Kraftfahrzeuge, nicht allein der der Serie. Dem Stand der Technik entspricht der Geländewagen nicht: Er beschleunigt nach dem automatischen Gangwechsel bei Geschwindigkeiten über 140 km/h nur verzögert. Das Dreiganggetriebe mit einer zu-/abschaltbaren Overdrive-Stufe bewirkt mit seiner Leistungsauslegung einen zu starken Abfall der Drehzahl und damit verbunden eine zu lange Spanne, bis sich die Beschleunigung trotz unveränderter Gaspedalstellung nach Gangwechsel in den höheren Gang von zwei auf drei wieder fortsetzt. Statt dessen tritt zunächst ein Geschwindigkeitsgleichstand von mindestens zehn Sekunden ein, der nicht dem üblichen Standard eines Geländewagens vergleichbarer Art und Preisklasse entspricht. Geländewagen werden hierzulande üblicherweise weitgehend auch im normalen Straßenverkehr eingesetzt, so dass der Geschwindigkeitsbereich über 140 km/h für den Fahrbetrieb von Bedeutung ist. Die Zeitspanne von 10 Sekunden ist im Fahrbetrieb ungewöhnlich und störend. Sie führt zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, wenn ein Überholvorgang knapp ist. Da selbst ein vorausschauender Fahrer nicht alle schwierigen Verkehrssituationen vorhersehen wird, kann dieses Sicherheitsrisiko nicht vollständig durch ein Mehr an Sorgfalt und Vorsicht ausgeschaltet werden. Das Fahrzeug weicht mit diesem Mangel nicht nur vom Standard der Fahrzeugklasse, sondern auch vom Vorgängermodell ab. Der Kläger, der das Vorgängermodell zuvor gefahren und bei der Beklagten in Zahlung gegeben hat, durfte erwarten, über die gravierende, die Verkehrssicherheit beeinflussende Änderung zum Vorgängermodell von der Beklagten informiert zu werden, was nicht der Fall war. Dieser Mangel war auch im Rahmen der innerstädtischen Probefahrt für den Kläger nicht feststellbar.
Es bestehen auch weitere, weniger gravierende Abweichungen sowohl vom Standard des Vorgängermodells als auch der Fahrzeugklasse. Das Fahrzeug bockt und vibriert beim automatischen Abregeln bei Erreichen der Höchstgeschwindigkeit. Dies hat ein starkes Verzögerungsrucken und Nachnickbewegungen zur Folge. Das Fahrzeug ruckt und pendelt so, dass die Insassen zunächst recht unangenehm nach vorne und hinten bewegt werden. Das Verzögerungsrucken schwächt sich sogleich wieder ab. Auch dieser Mangel ist nicht durch die Konzeption eines Geländewagens vorgegeben, sondern beruht allein darauf, dass der Motor bei 174 km/h seine Leistungsgrenze noch nicht erreicht hat und deshalb automatisch abgeregelt wird. Auf Änderungen der Einstellung reagiert der Tempomat nur mit einer ungewöhnlich langen Verzögerung. Auch diese ist nicht konzeptionell bedingt. Vielmehr ist die angewandte Technik schlicht veraltet. Dies entspricht weder dem Bedien- und Komfortstandard des Vorgängermodells noch dem von Konkurrenzfahrzeugen. Aufgrund dieser Mängel konnte der Käufer wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten. Die beklagte Autohaus GmbH muss dem Kläger gegen Rückgabe des Geländewagens den Kaufpreis abzüglich der Gebrauchsvorteile durch Nutzung des Wagens zurückzahlen.
Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf. verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann auf beträchtlichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist.
Hinweis: Sie dürfen diesen Artikel ohne Veränderungen zum Privatgebrauch oder zum internen Gebrauch gerne frei kopieren und weitergeben. Für die kommerzielle Nutzung ist das vorherige Einverständnis des Autors einzuholen.
Fragen zu diesem Beitrag beantwortet der Verfasser nur im Rahmen eines Mandates.
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Kastanienweg 75a
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No commentsEinwohnerfragestunde: Frist läuft Freitag ab
Die Stadt Bottrop führt in der nächsten Ratssitzung am 29. April wieder eine Einwohnerfragestunde durch. Letzter Termin zur Einreichung der Fragen ist Freitag, der 18. April. Darauf hat heute (16. April) die Stadtverwaltung nochmals hingewiesen.
Einwohner der Stadt Bottrop können bis zu zwei Fragen stellen, die sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen und von allgemeiner Bedeutung sind. Die Fragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen.
In der Sitzung besteht die Möglichkeit, die Fragen zu wiederholen oder zu erläutern. Jeder Fragesteller kann eine Zusatzfrage stellen, die aber im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage stehen muss. Ist der Fragesteller in der Sitzung nicht anwesend, werden die Fragen nicht beantwortet.
Die Fragen sind unter Angabe der eigenen Adresse an die Stadt Bottrop, Fachbereich Bürger und Rat, Öffentlichkeitsarbeit, Postfach 10 15 54, 46215 Bottrop, Fax: 70 3101, E-Mail: fachbereich05@bottrop.de zu richten. Es besteht auch die Möglichkeit der Fragestellung per Telefon (Tel.: 70 3829 und 70 3960) oder der Fragestellung zur Niederschrift (Zimmer 8 und 9 im Rathaus).
No commentsKirchhellen: Basteln für den Muttertag
Tolle Geschenke zum Muttertag können interessierte Kinder am Dienstag, dem 22. April, ab 15 Uhr in der Bibliotheksfiliale Kirchhellen basteln. Unter der Anleitung von Bianca Blankenstein, Corinna Grove und Astrid Möller werden auch Kleinigkeiten zum Vatertag gefertigt, damit die Papas nicht traurig sein müssen.
Natürlich kann hier nicht verraten werden, was gebastelt wird – es soll ja schließlich eine Überraschung für die Eltern werden.
Mitmachen bei der zweistündigen Veranstaltung können Kinder ab fünf Jahren. Als Kostenbeitrag ist ein Euro pro Kind zu entrichten.
Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl wird um Voranmeldung zur Veranstaltung gebeten, entweder persönlich in der Bibliotheksfiliale (Auf der Bredde 4) oder unter der Rufnummer 0 20 45 / 4 12 60.
No commentsRestkarten im Kulturamt zur Opernfahrt nach Gelsenkirchen
Für die Opernaufführung “Otello” von Giuseppe Verdi am Freitag, dem 9. Mai, ab 19.30 Uhr, im Musiktheater im Revier Gelsenkirchen sind im Kulturamt noch wenige Restkarten erhältlich.
Die Besucher werden mit Bussen nach Gelsenkirchen zum Musiktheater und wieder zurück nach Bottrop gebracht.
Interessenten melden sich bitte unter der Telefonnummer 70 39 48 im Kulturamt bei Frau Becker.
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