Was tun, wenn die Rechtsschutzversicherung kündigt?
Frank Richter Rechtsanwalt
Im Fall einer Niederlage hat man so nicht mehr zu befürchten, als dass man die eingeklagte Forderung erfüllen muss, bzw. eben nichts bekommt. Im Verfahren um die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Gegner werden keine Kosten erstattet, so dass im Falle der Versagung, trotzdem unersetzbare Kosten entstanden sein können. Im Arbeitsgerichtsprozess findet erstinstanzlich grundsätzlich keine Kostenerstattung statt.
Zusammenfassend lässt sich eindeutig sagen, dass sich eine Rechtsschutzversicherung rechnet.
Eine Rechtsschutzversicherung hat aber auch Tücken: Die Rechtsschutzversicherung ist berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen, wenn zwei Versicherungsfälle in 12 Monaten eingetreten sind – egal ob die Rechtsschutzversicherung überhaupt etwas zahlen musste und ob es um 2,00 oder 2000,00 € geht. Kündigt die Rechtsschutzversicherung, so hat dies zur Folge, dass der Versicherte höchstwahrscheinlich nie wieder eine Rechtsschutzversicherung abschließen kann, da er als „schlechter Kunde“ bei allen Rechtsschutzversicherungen gebrandmarkt ist.
Voraussetzung ist aber, dass die Kündigung wirksam ist, d.h. dass die Rechtsschutzversicherung bspw. wirksam vertreten wurde. Ist dies nicht der fall, kann man die Kündigung zurückweisen. Sodann sollte man selbst kündigen, was zur Folge hat, dass man bei einer anderen Versicherung einen neuen Vertrag abschließen kann, da man eben nicht in der Risikogruppe abgespeichert wird.
Kündigt Ihre Rechtsschutzversicherung, sollten Sie daher umgehend Kontakt mit Ihrem Anwalt aufnehmen.
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