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Archive for Mai, 2008

Jugendamt sucht kreative Kostümdesigner

Das Jugendamt Bottrop sucht kreative Hobbyschneider und – schneiderinnen und Nähtalente im Alter von 18 bis 30 Jahren. Sie sollen das deutsch-französisches Musicalprojekt “Der kleine Prinz” unterstützen. Mit Hilfe einer professionellen Kostümdesignerin sollen sie Kostüme entwerfen und anfertigen.

Für jeden, der Interesse hat, beginnt die Arbeit ab Juni 2008. Dann müssen bereits erste Entwürfe erstellt und besprochen sowie Stoffe ausgewählt und gekauft werden. Wer Lust und in den Sommerferien Zeit hat, kann sich bis 30. Mai 2008 beim Jugendamt der Stadt Bottrop oder bei der Produktionsfirma Questmedia melden.

Ansprechpartner sind Norbert Eickholt vom Jugendamt, Rufnummer 02041/703636 (E-Mail: norbert.eickholt@bottrop.de) oder Cirsten Piduhn von der Firma Questmedia, Rufnummer 02041-4728709 (E-Mail: cirsten.piduhn@questmedia.de).

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Bottroper Jugendamt erhält Preis von NRW-Europaminister

Deutsch-französisches Kreativprojekt

Musical “Der kleine Prinz” ausgezeichnet. Zweisprachige Aufführung in Kooperation mit Partnerstadt Tourcoing. Prämiere am 18. Juli in Bottrop.
Das Jugendamt der Stadt Bottrop gehört zu einem der Gewinner des landesweiten Wettbewerbs „Kreative Energie – Kunst und Kultur aus Nordrhein-Westfalen“. Prämiert wurde das Musicalprojekt “Der kleine Prinz”, das die Stadt Bottrop zurzeit in Kooperation mit seiner französischen Partnerstadt Tourcoing durchführt. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.

Ausgelobt hatte den Preis das Europa-Ministerium. Minister Andreas Krautscheid, und der französische Generalkonsul, Gilles Thibault, überreichten bereits am vergangenen Donnerstag (08.05.2008) die Ehrung in der Staatskanzlei Düsseldorf an die Vertreter des Bottroper Jugendamtes Elisabeth Kößmeier und Norbert Eickholt. Der Bottroper Beitrag war einer von sechs Gewinnern des Wettbewerbs. Hintergrund ist das “Frankreich-Nordrhein-Westfalen-Jahr 2008/2009″, bei dem den beiderseitigen Beziehungen neue Impulse verliehen werden sollen. Hierzu sind in beiden Ländern verschiedene kulturelle Aktivitäten geplant.

Das Stück, das auf dem Buch von Antoine de Saint-Exupéry beruht, wird von Jugendlichen aus Bottrop und Tourcoing produziert und in Szene gesetzt. In den ersten zwei Wochen der Ferien treffen sich die Teilnehmer in den Räumlichkeiten des Spielraumes am Jugendamt Bottrop und proben das Musical im Team. Im Anschluss wird das Musical zweisprachig mit entsprechenden Übertiteln in Bottrop und Tourcoing aufgeführt, wobei die Veranstaltungen in Bottrop am 18. und 19. Juli stattfinden.

Im Rahmen eines Castings wurden dazu Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 21 Jahren als Schauspieler, Sänger, Tänzer oder Assistenten für die Produktionscrew ausgewählt. Sie bilden das Team, das den Kleinen Prinzen auf die Bühne bringt. Doch Unterstützer werden noch immer gesucht, denn zurzeit sucht das Jugendamt junge und kreative Kostümdesigner und Designerinnen – denn auch die Ausstattung wird in Eigenarbeit angefertigt.

Professionelle Hilfe leistet die Firma „Quest Media and Entertainment Services“. Sie soll die Deutschen und Franzosen bei der Ausarbeitung der Rollen und der Tänze unterstützen und bei der Bedienung der Licht- und Tontechnik Hilfe geben. Auch die Musik und die Lieder des Musicals „Der kleine Prinz“ stammen aus der Feder des Quest Media-Teams: Sie wurden von dem Bottroper Musiker Oliver Emanowski und dem amerikanischen Musikproduzenten Wayne A. Graves geschrieben und komponiert.

Finanziell unterstützt wird das Projekt nicht nur durch Landesmittel sondern auch durch die Bottroper Egon-Bremer-Stiftung.

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Korksammelstelle im Bürgerladen Ebel

Im Bürgerladen Bottrop-Ebel gibt es jetzt eine öffentliche Kork-Sammelstelle. Korken von Wein- und Sektflaschen werden dort zusammengetragen und im Epilepsiezentrum der Diakonie Kehlen zu ökologischen Dämmstoffen verarbeitet. Die Mitarbeit an diesem Projekt sichert zwölf Arbeitsplätze für behinderte Menschen und kann dazu beitragen, dass weitere Arbeitsplätze geschaffen werden. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Müllvermeidung und -verwertung geschaffen.

Das Sammeln von Korken kann also viel bewirken. In ganz Deutschland gibt es mehr als 2.700 Sammelstellen. Sie bringen rund 3.500 Kubikmeter Korken jährlich zusammen. Das sind rund 140 Millionen Flaschenkorken, mehr als zehn Prozent des gesamten Korkenaufkommens in Deutschland.

Der Bürgerladen Ebel an der  Hafenstraße 76a will seinen Teil zu diesem Projekt beitragen. Nähere Informationen unter www.wfb-kork.de.

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“Jugendkeller Welheim” siegt beim Jugendfußballturnier

Insgesamt acht Mannschaften nahmen am diesjährigen Fußballturnier um den Wanderpokal des Oberbürgermeisters in der Sporthalle Bottrop-Welheim teil. Nach spannenden Spielen verließ die Mannschaft des “Jugendkellers Welheim” das Turnier als Sieger und konnte neben einem Siegerpokal auch den begehrten Wanderpokal des Oberbürgermeisters entgegennehmen.

Die Ausrichter des Turniers - das Jugendamt, die Arbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte sowie der Abenteuerspielplatz an der Devensstraße – waren mit dem Verlauf sehr zufrieden. Die teilnehmenden Mannschaften mit Spielern im Alter zwischen 14 und 17 Jahren, kamen aus unterschiedlichen Jugendeinrichtungen. Aber auch spontan zusammengestellte Teams versuchten, das Turnier zu gewinnen.

Spannende Spiele prägten den Ablauf des Turniers, an dem Teams mit so „exotischen“ Namen wie „Klosterbrüder“, „Bacardi Boys“ oder „Shaolin Kicker“ teilnahmen.

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Stadtbezirke werden jetzt von Bezirksbürgermeistern angeführt

Die Bezirksvorsteher heißen künftig Bezirksbürgermeister. Mit dieser Änderung der Bezeichnung entspricht der Rat der Bedeutung der bisherigen Bezirksvorsteher, wie sie in der Wahrnehmung der Bevölkerung vorherrscht. Umgangssprachlich wird vielfach vom Bezirksbürgermeister gesprochen. Mit der hohen Wertschätzung, die mit dem Begriff “Bürgermeister” verbunden ist, wird nun auch die Arbeit der gewählten Spitzen in den Bezirken anerkannt.

 

Bezirksbürgermeister in Bottrop-Mitte und Bottrop-Süd sind Klaus Kalthoff beziehungsweise Gerhard Bongers. Bezirksbürgermeisterin in Bottrop-Kirchhellen ist Margot Hülskemper. Die Änderung der Bezeichnung gilt auch für die stellvertretenden Bezirksbürgermeister.

 

Festgelegt ist die neue Bezeichnung in der Hauptsatzung. Grundlage hierfür ist eine Änderung der Gemeindeordnung, die der Landtag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im vergangenen Jahr beschlossen hat.

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Tierarzt trotz Notdienst…

…nicht erreichbar – 5.000 € Bußgeld

Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz (AZ: Kf 3/06.MZ) hat einen Tierarzt, der während eines offiziellen Notdienstes unerreichbar war, zu einem Bußgeld von 5.000 € verurteilt. Denn bei einer derartigen Nachlässigkeit handelt es sich um eine schwerwiegende Verletzung der Berufspflichten.

Der Besitzer eines Kaninchens hatte zunächst zwei Stunden lang vergeblich die Notrufnummer des Tiermediziners gewählt. Dann eilte er mit dem kranken Tier selbst zur diensthabenden Praxis – doch dort reagierte niemand auf sein halbstündiges Klingeln und Klopfen, obwohl das Arztschild beleuchtet und die Rollläden aufgezogen waren.

Kern der Notfalldienstpflicht ist die ständige Erreichbarkeit des Notfallarztes während der gesamten Dienstzeit. Ein zum Notdienst eingeteilter Tierarzt muss sowohl telefonisch erreichbar sein als auch für die Behandlung unangemeldeter Notfallpatienten bereit stehen.

Den Verwaltungsgerichten obliegt als Berufsgerichten für Heilberufe auf Antrag der Landestierärztekammer die Entscheidung über berufsgerichtliche Maßnahmen, welche Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 € vorsehen.

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Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht: Auftreten von Schäden an Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Der einzelne (ehemalige) Wohnungseigentümer kann gem. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2006, AZ: I-3Wx 281/05, im Wohnungseigentumsverfahren wegen einer Beschädigung seiner Sachen einen Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter auf die Schlechterfüllung des Verwaltervertrages stützen, obwohl er nicht gemeinsam mit den übrigen Wohnungseigentümern, sondern die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband Vertragspartner des Verwalters geworden ist.

Treten Mängel am Gemeinschaftseigentum auf, so ist der Verwalter verpflichtet, eine sachgerechte Entscheidung der Wohnungseigentümer zur Mängelbeseitigung – u. a. durch ein Hinwirken auf eine Klärung der Mängelursache – vorzubereiten und anzuregen.

Wird ein auf die Verletzung der Verwalterpflichten gestützter Schadensersatzanspruch geltend gemacht, so ist bei entsprechendem Anhalt im Wohnungseigentumsverfahren auch zu prüfen, ob der Anspruch deshalb gerechtfertigt ist, weil der Verwalter die Anlage als Bauträger mangelhaft errichtet hat und aus diesem Grund gegenüber dem Wohnungseigentümer als Auftraggeber schadensersatzpflichtig ist.

Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf. verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann auf beträchtlichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist, zumal die außergerichtlichen Anwaltskosten des Angegriffenen in der Regel nie vom Angreifer zu erstatten sind.

Jeder zweite Haushalt hat heute eine Rechtsschutzversicherung – vielleicht auch Sie. Aber fast 90 % zahlen – ohne es zu wissen – zuviel Beitrag.

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