Archive for Oktober, 2008
Haftung bei Unfällen beim Fahrtraining
Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat ein Urteil beschlossen, in dem es heißt, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung auch für jene Unfälle haftet, die während eines Fahrertrainings passiert sind. Unter dem Aktenzeichen 10 U 36/08 können Interessenten das Urteil nachverfolgen. Der konkrete Fall lief so ab, dass auf dem Hockenheimring ein Fahrertraining stattfand, in dem zwei Fahrer miteinander kollidierten. Dabei verlangte einer von beiden 11.000 Euro Schadenersatz für sein lädiertes Fahrzeug. Allerdings wollte die Haftpflichtversicherung desjenigen, von dem Schadenersatz gefordert wurde, nicht zahlen, weil der Unfall wohl während eines nicht versicherten Rennens passiert sei. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hingegen hat das Autorennen als Fahrertraining eingestuft, sodass der Argumentation der Versicherung nicht gefolgt wurde. Die Fahrer waren beim Training aufgefordert, sich auch mit Gefahrensituationen auseinanderzusetzen. Nicht der Rausch der Geschwindigkeit sei vordergründig gewesen, sondern das Training.
Daher liege die Verantwortung für den Unfall gleichermaßen bei beiden Fahrern, was bedeutet, dass der Schaden auch von beiden zu tragen wäre. Dieses Urteil zeigt, dass im Falle eines Autorennens natürlich keine Versicherungen greifen.
Geht es allerdings nicht um eine Platzierung und darum, der schnellste zu sein, handelt es sich um ein Fahrertraining. Kommt es währenddessen zu einem Unfall, müssen die Haftpflichtversicherungen greifen und für die entstandenen Schäden aufkommen.
No commentsInformationen zur Rente genau betrachten
Alljährlich erhalten mehr als 40 Millionen Bundesbürger ihren voraussichtlichen Rentenbescheid von der Deutschen Rentenversicherung. Hier werden die bisherigen Einzahlungen ersichtlich und die Rentenhöhe, die sich voraussichtlich ergibt. Allerdings raten Experten dazu, dass man die Beitragszeiten und die Beitragshöhe richtig gut kontrolliert.
So sind Änderungen, die man selbst mitteilen kann, oder auch Ergänzungen, wenn die Rentenversicherung Daten übersehen hat, jederzeit auch nachträglich möglich. Diese sollte man der Rentenversicherung unbedingt mitteilen. Unbedingt sollte man also gegebenenfalls korrigieren, wenn bei der Rentenversicherung Punkte fehlen oder falsch berechnet wurden. Alle Unterlagen aus der Berufsausbildung, dem Zivil- oder Wehrdienst, sämtliche Sozialversicherungsnachweise – alles sollte man für diesen Bescheid aufheben, kontrollieren und eventuell ausbessern.
Die Rentenhöhe wird von der Deutschen Rentenversicherung aus den bisherigen Beitragszahlungen geschätzt; basierend auf sämtlichen Einzahlungen von Versicherten und Arbeitgebern erfolgt diese Schätzung. Dabei geht die Rentenversicherung davon aus, dass bis zum Renteneintrittsalter dieselben Einzahlungen wie bisher erfolgen. Das dem in den seltensten Fällen so sein wird, ist klar; Arbeitslosigkeit oder ein neuer Job, freiberufliche Tätigkeiten, die Inflation – all das berücksichtigen die voraussichtlichen Rentenbescheide nicht. Einzig die Angabe, wie viel Erwerbsminderungsrente dem Versicherten zusteht, ist verbindlich. Alle anderen Beträge können sich noch ändern, sodass der Versicherte keine Planungssicherheit hat, wie bei der Privatvorsorge.
No commentsSparvertrag oder Sterbegeldversicherung?
Seit im Jahr 2004 durch die Gesetzlichen Krankenkassen das Sterbegeld komplett gestrichen wurde, müssen die Hinterbliebenen ungeplante Belastungen auf sich nehmen. Große Wünsche können dann nicht mehr realisiert werden, um den Verstorbenen die angemessene Würde zu gewähren.
Wie kann man aber die Kosten, die leicht 5.000 Euro überschreiten können, bestreiten? Ein Sparvertrag oder eine Sterbegeldversicherung können da Abhilfe schaffen. Während Experten der Meinung sind, dass mit einem Sparvertrag höhere Renditen zu erzielen sind, kann die Sterbegeldversicherung anders entscheidend punkten: Die Versicherungsgesellschaften erbringen nämlich bereits nach drei Jahren, manche sogar schon nach 12 Monaten oder ganz ohne Wartezeit die vereinbarte Versicherungsleistung. Mit einem Sparvertrag kann ggf. nicht sofort eine entsprechende Auszahlung erfolgen, falls die Laufzeit noch nicht lang genug war.
Ein weiterer Pluspunkt für die Sterbegeldversicherung ist die unabhängig von der Erbauseinandersetzung verlaufende Auszahlung. Der Versicherungsnehmer erteilt im Regelfall bei der Sterbegeldversicherung eine Begünstigungserklärung. Im Todesfall kann der Begünstigte dann unmittelbar mit der Sterbeurkunde sich an die Gesellschaft wenden, um die Auszahlung vornehmen zu lassen.
Bei einem Sparvertrag wird, wenn er eingerichtet wird oder bereits besteht, oft nicht an eine Begünstigungserklärung gedacht. Dann muss man warten, bis der Erbschein vom zuständigen Amtsgericht erteilt wurde. Sollte es dann noch Uneinigkeit unter den Erben geben, wird trotz der finanziellen Möglichkeiten das Begräbnis zur Sparvariante.
Einen Tarifrechner zur Sterbegeldversicherung finden Sie hier:
>>> Tarifrechner Sterbegeldversicherung
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Einbruch: Was zahlt die Hausratversicherung?
Einbrecher nutzen die aktuelle Jahreszeit gerne dazu aus, Wohnungen auszuspionieren. Angesichts der Finanzkrise haben viele Menschen ihr Bargeld daheim – eine unsichere Methode! Es gibt Präventionsmaßnahmen, die getroffen werden müssen; nicht nur, um sich zu schützen, sondern auch, um im Falle eines Einbruchs die Hausratversicherung hinzuziehen. So ist es auch in den oberen Stockwerken wichtig, dass man die Wohnungs- oder die Haustüre zweimal abschließt. Zeitschaltuhren können dafür sorgen, dass die Wohnung oder das Haus in regelmäßigen Abständen beleuchtet wird, sodass die Abwesenheit nicht bemerkbar ist. Man darf keinesfalls so naiv sein, den Zweitschlüssel an wohlbekannten Orten verstecken zu wollen. Der berühmte Blumentopf, auf der Laterne oder unter der Fußmatte einen Schlüssel zu verstecken, ist mehr als leichtfertig.
So sieht das auch die Hausratversicherung, die ebenfalls als Präventivmaßnahme abgeschlossen werden soll. Im Versicherungsvertrag ist eine Höhe festgelegt, bis zu der Einbrüche und Diebstähle in der Wohnung versichert sind. Liegt der Ersatzschlüssel allerdings so günstig, dass die Einbrecher damit eindringen können, wird der Versicherungsbetrag gekürzt. Werden keine Einbruchspuren gefunden, wird die Hausratversicherung davon ausgehen, dass der Bewohner grob fahrlässig handelte, so das OLG Karlsruhe (Az.: 12 U 159/05). Aber trotz hoher Fahrlässigkeit ist seit dem neuen Vertragsgesetz die Versicherung zur anteiligen Zahlung verpflichtet.
Einen Tarifvergleich zur Hausratversicherung finden Sie hier:
>>> Tarifvergleich zur Hausratversicherung
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Bauherrenhaftpflicht – auf Eigenleistung achten!
Die Bauherrenhaftpflicht ist eine der wichtigsten Bauversicherungen neben der Bauleistungsversicherung für jeden Bauherrn. Mit dieser Versicherung schützt sich der Bauherr bei Schäden, die durch das Bauvorhaben Dritten gegenüber als Personen- oder Sachschaden eintreten, vor den finanziellen Risiken. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt z.B. die Kosten für die Beseitigung von Schäden, wenn durch ein starkes Unwetter Erdmassen auf das Nachbargrundstück gespült werden oder wenn Personen durch – auf den Gehweg ragende Bauteile – verletzt werden.
Wichtig bei der Bauherrenhaftpflicht ist es jedoch darauf zu achten, dass der Bauherr auch die Eigenleistungen bei der Versicherung angibt. Bei vielen Gesellschaften ist jedoch die Eigennutzung von Baumaschinen oder Kränen, die der Bauherr selbst nutzt, nur gegen Zuschlag versichert.
Aktuelles Schadenbeispiel: Ein Bauherr hatte bei seiner Bauherrenhaftpflichtversicherung Eigenleistungen in Höhe von 25.000 Euro angegeben. Er hatte jedoch nicht angegeben, dass er dafür auch einen Turmkran gemietet hatte und diesen selbst nach seinem Feierabend für Eigenleistungen nutzte. Durch die nicht fachmännische Handhabung des privaten Bauherrn schwenkte eine Palette mit Steinen zu weit auf ein Nachbargrundstück und löste sich dort. Die herab fallenden Steinen zerstörten einen Wintergarten. Der Schaden belief sich auf fast 35.000 Euro. Die Bauherrenhaftpflicht kam dabei nicht für den Schaden auf, da der Bauherr bei Antragstellung die Nutzung von Baumaschinen und Kränen als Eigenleistung nicht angegeben hatte.
Daher ist es besonders wichtig, nicht nur seine Eigenleistungen bei Vertragsabschluss, sondern auch die Art der Eigenleistung und ob Baumaschinen selbst genutzt werden, anzugeben. Der Bauherr sollte immer bei seinem Bauherrenhaftpflicht – Versicherer nachfragen, ob auch alle Arten von Eigenleistungen incl. der privaten Eigennutzung von Baumaschinen und Kränen mitversichert sind.
>>> Vergleichsrechner Bauherrenhaftpflicht
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Pflicht zur Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt
Die große Koalition in Sachsen-Anhalt aus CDU und SPD hat sich auf ein Hundegesetz geeinigt. Dieses Gesetz soll zum 01. März 2009 in Kraft treten. Sachsen-Anhalt war das letzte Bundesland ohne Hundegesetz.
Auf die Hundehalter in Sachsen-Anhalt kommen somit ab dem Frühjahr 2009 wichtoge Änderungen zu. Beschlossen wurde eine Maulkorb- und Wesenspflicht für die vier Kampfhunderassen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier. Dies war auch bereits früher schon so vorgesehen. Neu ist aber, dass alle Hundebesitzer für ihren Hund eine Hundehaftpflicht abschließen müssen. Diese Pflicht zum Versicherungsabschluss ist unabhängig von der Rasse des Hundes. Außerdem sollen alle nach dem 01. März 2009 geborene Hunde mit einem Mikrochip versehen werden. Die Daten des Hundes und des Halters werden zentral gespeichert und können jederzeit abgerufen werden.
Die Mehrkosten für den Hundehalter werden jährlich bei ca. 40,00 – 200,00 Euro für eine Hundehaftpflicht (je nach Versicherungsgesellschaft) und einmalig ca. 40,00 Euro für den Mikrochip liegen.
Die Spanne der Beiträge zur Hundehaftpflicht ist gewaltig. Hier sollte der Hundehalter sich frühzeitig über eine geeignete Hundehaftpflicht informieren. Am einfachsten geht dies über das Internet. Dort werden entsprechende Vergleichsportale angeboten, wenn der User z.B. über Suchmaschinen wie Google das Suchwort „Hundehaftpflicht“ eingibt.
Das Einsetzen des Mikrochips wird vom Tierarzt vorgenommen.
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Werden ehrenamtlich Tätige bei der Rente bestraft?
‚Ehrenamtliche Tätigkeit‘ – so heißt der neue Ratgeber der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Hier wird berichtet, dass jene, die im Ehrenamt arbeiten und vor ihrem Renteneintritt dafür entlohnt werden, mit Kürzungen in der Rente rechnen müssen. Nicht nur die Altersrente, sondern auch Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente können hiervon betroffen sein.
Wird der Verdienst erst nach Erreichen des Rentenalters ausbezahlt, kann dies nicht geschehen. Allerdings darf ein Empfänger von Geldern aus ehrenamtlicher Tätigkeit nicht mehr als 400 Euro hinzuverdienen, um abzugsfrei zu bleiben; Ausnahmen sind zweimal jährlich erlaubt. Andernfalls wird der Verdienst auf die Rente angerechnet.
Die Verbraucherschutzzentrale gibt den wichtigen Hinweis, dass man zwischen Aufwandsentschädigung und lohnähnlichem Entgelt unterscheiden sollte. Eine Aufwandsentschädigung kann nicht zum Entgelt oder zum Einkommen angerechnet werden, sodass dies die clevere Alternative wäre, weil dies nicht auf die Rente angerechnet werden kann.
Sonstige Gelder jedweder Art werden auf Lohnersatzcharakter überprüft. Der Träger der Rentenversicherung gibt Auskunft darüber, welche Möglichkeiten es für die ehrenamtliche Tätigkeit vor Rentenbeginn gibt und auf was der ehrenamtliche Mitarbeiter zu achten hat, damit die Rente nicht gekürzt wird.
Auch die Verbraucherschutzzentralen helfen weiter. Aufwandsentschädigungen sind immer empfehlenswert, weil diese die Rentenbezüge nicht schmälern und keinen Gehaltscharakter aufweisen können. Somit wäre man damit auf der sicheren Seite.
No commentsVerluste bei Fondssparplänen möglich
Fondssparpläne und fondsgebundene Rürup-Versicherungen müssen genau durchgelesen werden – das berühmte Kleingedruckte ist für den Sparer wichtig! Riester-Versicherungen haben den Vorteil, nicht vom freien Markt abhängig zu sein; Fondssparpläne und die Rürup-Rente sind davon abhängig. Der Kapital-Verlust kann bevorstehen. Gerade Freiberufler und Selbstständige können nur die Rürup-Rente als steuerlich geförderte Altersvorsorge nutzen.
Die Rürup-Rente beinhaltet keine Garantie auf das Kapital. Fondssparpläne oder fondsgebundene Versicherungen können zu Verlusten führen, wenn sie keine Kapitalgarantie beinhalten. Kapitalgarantie geben bislang nur wenige Banken und Versicherer auf die fondsgebundenen Versicherungen. Einige Versicherungsunternehmen bieten zwei Möglichkeiten der Rürup-Rente; eine mit und eine ohne Kapitalgarantie. Der Wechsel zwischen den beiden Möglichkeiten innerhalb eines Versicherungsunternehmens stellt nur selten ein Problem dar, weshalb man seinen Versicherungsvertrag gut durchlesen und gegebenenfalls wechseln sollte.
Im Falle einer Insolvenz des Versicherungsgebers darf das garantierte Kapital der Sparer nicht in die Insolvenzmasse, sodass dieses Kapital sicher ist. Garantiert werden dem Sparer das einbezahlte Kapital, die Verzinsung von derzeit 2,25 Prozent und die Überschüsse.
Allerdings fallen die Überschüsse angesichts der aktuellen Finanzkrise entsprechend niedrig aus. Sollte eine Versicherungsgesellschaft wirklich insolvent werden, regelt die Auffanggesellschaft Protektor das übrige und die Sparverträge können weitergeführt werden. Kontrolle der Versicherungsverträge kann dem Sparer also helfen, sein Geld sicher anzulegen.
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Psychonomics-Studie zur privaten Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung wurde von 31 Prozent der Bundesbürger abgeschlossen, berichtet die neue Psychonomics-Studie ‚Private Unfallversicherung‘. Mit dem Hintergrund, finanzielle Schäden bei einem Unfall abzufangen, unterscheidet sich der Abschluss dieser Assekuranz nach dem Verdienst der Bundesbürger: Bei Verdiensten bis zu 1.250 Euro monatlich entscheidet sich jeder siebte Bundesbürger für die private Unfallversicherung; bei der Gruppe zwischen 1.251 bis 2.500 Euro ist es jeder Vierte und bei einem Einkommen ab 2.501 Euro haben über 40 Prozent die Unfallversicherung abgeschlossen.
Die Studie zeigt weiterhin auf, dass ein größerer Haushalt dafür sorgt, dass die private Unfallversicherung öfter abgeschlossen wird. Leben in den Haushalten sogar Kinder, werden wesentlich mehr Unfallversicherungen abgeschlossen, als in kinderlosen Haushalten. Außerdem wird die private Unfallversicherung häufiger abgeschlossen, je älter die Personen werden, allerdings nimmt dieser Trend ab 60 Jahren wieder ab. Über 20 Prozent der Unfallversicherten haben ihre Versicherung bei der Allianz abgeschlossen.
Die HUK-Coburg und die Hamburg-Mannheimer belegen den zweiten und dritten Platz mit jeweils etwa fünf Prozent Marktanteil. Die R+V versichert auf dem vierten Platz jeden 23. Bundesbürger mit einer Unfallversicherung und die DEVK teilt sich mit der Provinzial den fünften Platz. 6.000 Verbraucher nahmen an dieser Psychonomics-Studie teil, was sie zu einer repräsentativen Umfrage werden lässt.
Vergleichsrechner zur Unfallversicherung
No commentsHundekrankenversicherung
In Deutschland ist das Angebot zur Hundekrankenversicherung noch sehr überschaubar. So gibt es nur eine Handvoll Anbieter. Darunter: AGILA, Allianz, AXA. Versichert sind bei den verschiedenen Anbietern die Kosten eine Heilbehandlung sowie Aufwendungen für Operationen.
Die Hundekrankenversicherung ist in Deutschland auch noch sehr unterrepräsentiert. Nur 1% aller Hunde sind versichert. In Schweden hat der zweite Hund, in Großbritannien jeder vierte Hunde eine Hundekrankenversicherung.
Bevor man sich für eine Hundekrankenversicherung entscheidet, sollte man sich über die Leistungen der verschiedenen Anbieter informieren.
Eine Übersicht findet man hier: >>> Vergleich Hundekrankenversicherung
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