Hausratversicherung: Unterversicherung vermeiden
Ein Wasserschaden ist ärgerlich – Kosten entstehen, die man ungern selbst übernehmen möchte. Ist die Waschmaschine vom Nachbarn dafür verantwortlich, kann man den Schadenersatz von ihm fordern. Glück für den Nachbarn, wenn er eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Diese übernimmt den Zeitwert der Sache, die beschädigt wurde. Genau aus diesem Grunde ist es wichtig, wenn man eine eigene Hausratversicherung abgeschlossen hat. Denn ist der Wert, den die Versicherung des Nachbarn erstattet würde zu niedrig, so kann man den Schaden bei der eigenen Hausratversicherung geltend machen. Dabei wird von der Hausratversicherung der Neuwert der Sache ersetzt, was bedeutet: Man kann mithilfe der Hausratversicherung den Neukauf der Sache abrechnen.
Hat man die Wohnung selbst renoviert, musste also bereits Kosten für das Beschaffen und Anbringen von Tapeten oder Böden aufwenden, dann wird auch diese Neuanschaffung von der Hausratversicherung ersetzt. Allerdings nur, wenn die Summe der Hausratversicherung richtig abgeschlossen wurde: Viele setzen – meist, um Prämien zu sparen – die Auszahlsumme zu tief an. Die Faustregel: Jeder Quadratmeter ist mit 700 Euro zu versichern. Eine Wohnung mit 50 Quadratmetern sollte mit einer Summe von 35.000 Euro abgesichert sein. Legt man bei 50 Quadratmetern nur 20.000 Euro fest, stellt die Versicherung eine Unterversicherung fest und die Leistungen dürfen gekürzt werden.
Hier finden Sie einen Vergleichsrechner zur Hausratversicherung:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html
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