Verluste bei Fondssparplänen möglich
Fondssparpläne und fondsgebundene Rürup-Versicherungen müssen genau durchgelesen werden – das berühmte Kleingedruckte ist für den Sparer wichtig! Riester-Versicherungen haben den Vorteil, nicht vom freien Markt abhängig zu sein; Fondssparpläne und die Rürup-Rente sind davon abhängig. Der Kapital-Verlust kann bevorstehen. Gerade Freiberufler und Selbstständige können nur die Rürup-Rente als steuerlich geförderte Altersvorsorge nutzen.
Die Rürup-Rente beinhaltet keine Garantie auf das Kapital. Fondssparpläne oder fondsgebundene Versicherungen können zu Verlusten führen, wenn sie keine Kapitalgarantie beinhalten. Kapitalgarantie geben bislang nur wenige Banken und Versicherer auf die fondsgebundenen Versicherungen. Einige Versicherungsunternehmen bieten zwei Möglichkeiten der Rürup-Rente; eine mit und eine ohne Kapitalgarantie. Der Wechsel zwischen den beiden Möglichkeiten innerhalb eines Versicherungsunternehmens stellt nur selten ein Problem dar, weshalb man seinen Versicherungsvertrag gut durchlesen und gegebenenfalls wechseln sollte.
Im Falle einer Insolvenz des Versicherungsgebers darf das garantierte Kapital der Sparer nicht in die Insolvenzmasse, sodass dieses Kapital sicher ist. Garantiert werden dem Sparer das einbezahlte Kapital, die Verzinsung von derzeit 2,25 Prozent und die Überschüsse.
Allerdings fallen die Überschüsse angesichts der aktuellen Finanzkrise entsprechend niedrig aus. Sollte eine Versicherungsgesellschaft wirklich insolvent werden, regelt die Auffanggesellschaft Protektor das übrige und die Sparverträge können weitergeführt werden. Kontrolle der Versicherungsverträge kann dem Sparer also helfen, sein Geld sicher anzulegen.
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