Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Archive for November, 2008

Zahnzusatzversicherungen getestet

Das Verbrauchermagazin Stiftung Warentest hat in seiner aktuellen ‚Finanztest‘ diesmal Zahnzusatzversicherungen getestet. Etwa 140 Tarife wurden genau unter die Lupe genommen – leider bestanden lediglich drei dieser Tarife die Tests mit ‚sehr gut‘. Gerade die Tarife der gesetzlichen Krankenversicherungen konnten lediglich mit ‚ausreichend‘ oder ‚befriedigend‘ bestehen. Allerdings zeigen sich die Mängel in der Zahnzusatzversicherung für den Versicherten selbst leider erst, wenn sie gebraucht wird. Komplizierte und undurchsichtige Verträge lassen die Zahnzusatzversicherung zu einem Paragrafengewirr werden, stellt die Stiftung Warentest fest. 80 der getesteten Tarife stammten aus der GKV, 60 aus der PKV.

Alles in allem ließ sich feststellen, dass ein guter Rund-um-Schutz für die Zähne leider auch entsprechend kostspielig ist. Eine 43-jährige Frau müsste für einen besseren Tarif etwa 24 Euro, ein gleichaltriger Mann etwa 20 Euro pro Monat rechnen. Allerdings bleibt die Zahnzusatzversicherung wirklich sinnvoll für jene, die ihre Zähne gut geschützt wissen wollen. Die Tester beurteilen die Zahnzusatzversicherung insgesamt für wertvoll – wenn ein guter Tarif gefunden wird. Jeder weiß, was Zahnbehandlungen mittlerweile kosten. Die GKV übernimmt nur einen Pflichtteil, der Rest fällt auf den Patienten, der dies allerdings von der Zahnzusatzversicherung decken lassen kann. Damit gilt es, die Spreu vom Weizen zu trennen, um eine gute Zahnzusatzversicherung zu haben.

Einen kostenlosen Vergleichsrechner zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier:

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Regierung spricht sich gegen Steuersenkung aus

Die EU-Kommission hat einen Entwurf zum Konjunkturprogramm vorgelegt, in dem vorübergehende Mehrwertsteuersenkungen angedacht sind. Handwerkerarbeiten und Lohnsteuer für Geringverdiener sollten dabei beispielsweise niedriger ausfallen. Damit sollen Wirtschaft und Konsum angeregt werden, um die Konjunktur voranzutreiben. Die EZB wurde zur weiteren Zinssenkung aufgefordert, während die Europäische Investitionsbank günstigere Kredite für das Produzieren umweltfreundlicher Vehikel und zu anderen Energiesparmaßnahmen gedrängt wird.

Experten reden von notwendigen Maßnahmen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht dies allerdings anders; es bestünde bereits ein Steuer-Durcheinander innert der EU, was durch eine teilweise gültige Mehrwertsteuersenkung noch größer würde. Im Herbst 2009 sind die nächsten Bundestagswahlen – und erst im Nachgang an diese seien solche Maßnahmen durchführbar. Mehr als die zugesagten 32 Milliarden Euro wolle Merkel nicht für die Wirtschafts-Wiederbelebung investieren. Es bliebe laut Merkel abzuwarten, wie sich alles entwickle.

Bleibt nur noch die Frage nach der EU-Strafe, wenn die Schulden eines Landes die Euro-Stabilitätspakt-Vorgaben übersteigen. Merkel und Frankreichs Staatschef sind sich einig, dass dann Strafen folgen sollen, wenn höhere Schulden durch die Konjunkturprogramme entstünden. Somit sagt Merkel alles in allem eine hohe Konjunktur-Investition zu; in allen anderen Punkten genießt sie gewisse Vorsicht und verfolgt eher die abwartende Haltung. Eine Steuersenkung sei ob der aktuellen Situation nicht realisierbar, so die Bundeskanzlerin.

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Zahnversicherung – Deutscher Ring

Der Deutsche Ring kann mittlerweile auf eine 90- jährige Unternehmensgeschichte zurück blicken.

Dieser wurde 1913 als Volksversicherung in Hamburg gegründet.

Aus den ursprünglichen klassischen Versicherer ist inzwischen ein kundenorientiert-denkender Finanzdienstleister mit 6 weiteren Unternehmensgruppen geworden. Diese decken den kompletten privaten Bereich ab und haben sich im Laufe der Jahre durch Ihre Vorsorge-Lösungen für Privatkunden, der Transparenz Ihrer Tarife und Ihrer Beratungskompetenz an die Spitze der Versicherungsanbieter katapultiert.

Zu den 6 Unternehmensgruppen gehört unter anderem die Krankenversicherung.

Hier werden z.B. Krankenzusatzversicherungen wie Zahnzusatzversicherung erfolgreich angeboten.

So gehören die Zahnzusatztarife dent 50, dent 100 und dent + zu den meist angebotenen Zahntarifen.

Jeder dieser 3 Tarife ist individuell auf die Bedürfnisse jeden einzelnen abgestimmt.

So kann im Basisschutz dent 50 schon mal der Eigenanteil halbiert werden. Hier bekommt man bis zu 50 % der Zuzahlungen für Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung der GKV erstattet, z.B. zahlt ein 50-jähriger Mann nur 3,29 Euro im Monat.

Im Komfortschutz dent 100 erhält man eine Erstattung von bis zu 100 % der Zuzahlungen für Zahnersatz im Rahmen der GKV-Regelversorgung. Außerhalb der GKV Leistungen (privatärztliche Leistungen) werden 50 % erstattet. Der monatliche Beitrag für einen 50-jährigen Mann liegt hier bei nur 10,58 Euro.

Im Rundumschutz dent + sichert man sich eine Versorgung mit hochwertigem Zahnersatz (z.B. Implantate). In Kombination mit einer GKV Leistung werden insgesamt 80 % der Kosten erstattet. Ein 50-jähriger Mann nur 22,22 Euro im Monat.

Trotz der Beitragsanpassung ab den 01.01.2009 gehören die Zahnzusatzversicherungen immer noch zu den günstigsten Tarifen der privaten Ergänzungsversicherung und sind auch für den kleinen Geldbeutel erschwinglich.

Weitere Informationen zur Zahnzusatzversicherung hier:

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Vorerst keine Zusatzbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung

Bei den gesetzlichen, aber auch bei den privaten Krankenversicherungen stehen im Zuge des Gesundheitsfonds einige Veränderungen an. Die Verbraucher sind verunsichert – insbesondere in Bezug auf mögliche Zusatzbeiträge für die GKV, die ohnehin einen hohen Beitragssatz von 15,5 Prozent verlangen wird. Allerdings können Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse vorerst aufatmen – Zusatzbeiträge sind nicht geplant. Jede gesetzliche Krankenversicherung hat ab kommendem Jahr die Möglichkeit, mögliche Verluste durch einen zu geringen Beitragssatz durch die Zusatzbeiträge aufzufangen. Dieser darf höchstens ein Prozent des Jahresbruttoeinkommens betragen.

Mehr als 200 Kassen befinden sich am Markt – von Zusatzbeiträgen ist bislang nicht die Rede. Was allerdings im Laufe des Jahres 2009 ansteht und wie die Situation Ende des kommenden Jahres aussehen wird, weiß heute noch niemand vorauszusagen. Nebst dieser angespannten Lage bei der GKV ist auch die PKV beim Rechnen und Rudern, denn hier wird es ab 2009 einen Basistarif geben. Damit verpflichten sich die privaten Krankenversicherungen, vorerst jeden in selbige aufzunehmen – zu denselben Leistungen und etwa denselben Beiträgen, wie in der GKV.

Der Basistarif stößt branchenintern auf große Ablehnung, denn sämtliche Kriterien, die bislang für die Aufnahme in die private Krankenversicherung galten, sind damit aufgehoben. Was der Gesundheitsfonds alles mit sich bringt, lässt sich erst 2009 abschätzen.

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Freischnauze – Das MyMüsli für Hunde

Immer wieder gelangen neue Hundefuttersorten auf den Markt und werden als das Nonplusultra angepriesen. Der Verbraucher lässt sich von Designerverpackungen und Werbeslogans verführen und erlebt dann daheim, beim treuen Vierbeiner oft eine derbe Enttäuschung. Es wird aussortiert, mit der Nase rumgeschoben, oftmals verweigert. Nun gut, es ist noch nie ein Hund vor dem vollen Napf verhungert, aber auch wir Menschen haben unsere Vorlieben und mäkeln auch schon Mal am Essen rum.

Mit einer pfiffigen Idee gingen Carolin Zimprich und Marcell Belles im September diesen Jahres online www.freischnauze-online.de.

Im ersten Moment denkt man an alles, aber nicht an Hundefutter, aber freiSchnauze steht für das individuellste Hundefutter, der Welt.

Unsere Kunden können sich aus den verschiedensten Zutaten Ihr Futter mixen lassen“, kommt es bei den Geschäftsführern wie aus einem Munde.

Nun können sich Hundebesitzer ihr Futter ganz nach den Bedürfnissen ihres Hundes mixen und das was Fiffi, Nero, Rex und Co. nicht mögen, lässt man einfach weg. Dazu wählt man im integrierten Shop einen Basis Mix, aus vier verschiedenen Geschmacksrichtungen: Kräuter, Lachs, Rind oder Strauß.

Zu dieser Basis kann man zudem diverse Extras hinzufügen. Angefangen mit Cerealien wie Sojaflocken, Amaranth-Pops & Vollkorn-Cornflakes, über Trockenfrüchte wie Ananas, Aprikose, Pfirsich & Co., einer Portion Gemüse sowie Nüsse & Kerne von Kokosnuss bis Kürbiskern. Alles was das Hundeherz begehrt und das ist erst der Anfang.

Fast alle Zutaten haben ein selbst kreiertes BIO-Label, denn da es sich beim Endprodukt nicht mehr um ein Lebensmittel handelt, darf das BIO-Siegel nicht verwendet werden. Für die Zukunft hat sich das Team zum Ziel gesetzt, dass alle Ingredienzien dieses Siegel haben sollen, wenn dies preislich vertretbar ist.

Das Portal ist übersichtlich gestaltet und die Menüführung eindeutig für den Webseitenbesucher. Ein wenig störend ist der Newsbereich, da er teilweise keine hunderelevanten Themen beinhaltet und sehr unübersichtlich scheint

Ganz sicherlich werde ich dieses Konzept mit meinen Fellschnauzen austesten und darüber berichten!

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Beitragspflicht bei Direktversicherungen

Die Beitragspflicht für sämtliche Leistungen, die aus einer Direktversicherung stammen, gilt für die Kranken- und die Pflegeversicherungen. Diese Leistungen gelten als Versorgungsbezüge, die sich mit dem Rentenbezug vergleichen lassen, wie nun das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat.

 

Dazu kam es, als zwei Arbeitnehmer ihre Krankenkassenbeiträge (120 und 30 Euro pro Monat) nicht zahlen wollten, als sie die Auszahlung aus ihren Direktversicherungen erhielten, die 86.000 und 23.000 Euro betrugen. Allerdings forderte das Gericht, dass die Krankenversicherung zu zahlen war, denn es handle sich um Versorgungsbezüge. Und es sei nicht verfassungswidrig, aus nicht wiederkehrenden Versorgungsbezügen diese Beitragspflicht zu erheben, sodass auch aus Leistungen der Direktversicherung die Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sei. Verfolgen lässt sich das Urteil beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1924/07. Der Beitrag für solche Versicherungen errechnet sich aus den Leistungen, die die Direktversicherung erbringt.

 

Wenn die Leistungen gar nicht oder nicht regelmäßig wiederkehrend ausbezahlt werden, dann wird für die Berechnung eine monatliche Beitragszahlung von 1/120 aus der Leistung der Direktversicherung als Berechnungsbasis übernommen. Höchstens zehn Jahre lang müssen diese Pflichtbeiträge vom Leistungsempfänger bezahlt werden. Dieses Urteil bedeutet also zusammenfassend: Wer Leistungen aus einer Direktversicherung empfängt, die einmalig oder nicht regelmäßig gezahlt werden, hat die Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.

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Gaskosten senken durch Anbieterwechsel

Die Gaspreise steigen, und mit ihnen die jährlichen Heizkosten. Dagegen sind Konsumenten jedoch nicht machtlos: Sie können das Geschehen auf dem Gasmarkt durch einen Anbieterwechsel aktiv mitgestalten. Aufgrund der Vielzahl der Tarife und oft wechselnder Rabatte schrecken viele vor dem Gastarifvergleich zurück. Abhilfe schaffen Online-Vergleichsrechner wie TopTarif. Nach nur zwei Angaben – Postleitzahl und jährlicher Gasverbrauch – erhalten Sie eine Liste günstiger Tarifangebote in Ihrer Region. Aufgelistet wird auch die mögliche Ersparnis und die wichtigsten Vertragsbedingungen. Überzeugt Sie ein Angebot, können Sie gleich online wechseln. Sie müssen nur darauf achten, dass ihr bestehender Liefervertrag kündbar ist – die weiteren Formalitäten erledigen TopTarif und Ihr neuer Anbieter. Das Service von TopTarif ist kostenlos und die lückenlose Gasversorgung für den Zeitraum des Wechsels per Gesetz geregelt. Werden Sie aktiv und machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, Ihren Gasanbieter selbst zu wählen – von der Kostenersparnis können Sie das ganze Jahr profitieren.

 

 

 

Kfz-Versicherung: Online wechseln und bis zu 50 Prozent der Kosten sparen!

Der Versicherungsmarkt ist heiß umkämpft. Davon profitieren jährlich bis zu 5 Millionen deutsche Autofahrer, die ihre Kfz-Versicherung wechseln und dabei bares Geld sparen. Vor allem ein Versicherungswechsel im Internet wird immer beliebter – er ist einfach zu bewerkstelligen und dauert nur wenige Minuten. Davon können auch Sie profitieren! Online Vergleichsportale wie TopTarif helfen Ihnen bei der Suche nach einer günstigen Autoversicherung. Auf Wunsch können Sie auch gleich direkt wechseln – und je nach Fahrerprofil bis zu 50 Prozent Ihrer jährlichen Versicherungskosten sparen. Der Online-Vergleich ist einfach: Nach einigen Angaben zu Ihrer Person, zum Fahrzeug und zum gewünschten Versicherungsumfang erhalten Sie günstige Angebote für eine Kfz-Versicherung – natürlich vollkommen unverbindlich. Sie können die Angebote in Ruhe prüfen oder gleich online wechseln. Bedenken Sie, dass Sie mit einem zeitlichen Aufwand von nur wenigen Minuten einen großen Teil Ihrer jährlichen Kosten einsparen können. Nutzen Sie die Chance zum kostenlosen Online-Versicherungsvergleich – er lohnt sich in jedem Fall!

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Keine Klagen gegen Rentenbesteuerung möglich

Bereits seit 2005 herrscht ein Streit gegen die Rentenbesteuerung; nun hat das Finanzgericht Münster zwei Klagen abgewiesen, die von betroffenen Rentnern eingelegt wurden. In den Aktenzeichen 14 K 2406/06 E und 14 K 3990/06 E können die Urteile nachgelesen werden. Die beiden Rentner klagten, als sie längere Zeit Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung erhielten. Sie hatten freiwillig während ihrer Arbeitsphase hohe Summen an die Rentenversicherung geleistet.

War es vor 2005 gängig, die Rentenbesteuerung mit 27-29 Prozent anzusetzen, sollten diesmal 50 Prozent der Rentenzahlungen besteuert werden. Die Rentner meinten, das sei keine gängige Praxis und klagten dagegen. Es handle sich um eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung. Die Rentenzahlungen hätten vor 2005 begonnen, was zur Folge hätte, dass die 2004 geltende Besteuerung während des kompletten Rentenbezuges gelte. Die Richter in Münster argumentierten so, dass Renteneinnahmen aus 2005 mit 50 Prozent zu besteuern seien, weil es keine Grundlage für geringere Besteuerung gäbe.

Ein Nachweis der Kläger, dass sie über zehn Jahre höhere Beiträge, als den Regelsatz, in die Rentenkasse einbezahlt haben, sei dafür nötig. Eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung sei dies nicht, denn die schon versteuerten Einkommen für die Rentenkasse wäre niedriger, als die Zahlungen, die sie bis 2005 erhielten. Der Bundesfinanzhof hat Revision der beiden Rentner zugelassen.

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Gesundheitsfonds 2009

Der Gesundheitsfonds wird ab 2009 inkraft treten – bereits in wenigen Wochen kommt es also zu erheblichen Änderungen im Gesundheitssystem. Gerade für Selbstständige werden im Zuge der Gesundheitsreform doch wesentliche Neuerungen eingeführt. Der Basistarif der PKV wird beispielsweise eingeführt.

Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte dürfen in den Basistarif der PKV wechseln; auch jene, die bereits privat versichert sind, haben diese Möglichkeit. Bis zum 30. Juni 2009 kann gewechselt werden; anschließend müssen bestimmte Voraussetzungen für den Wechsel erfüllt werden. Für jene Versicherte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind, gilt ein Beitragssatz von 15,5 Prozent. Auch Zusatzbeiträge dürfen von den Versicherungsunternehmen erhoben werden, wenn dieser Beitragssatz nicht ausreichend sein sollte.

In Höhe von einem Prozent des Bruttogehaltes darf dieser Zusatzbeitragssatz erhoben werden. Reichen die 15,5 Prozent aus und entstehen sogar noch Überschüsse, dürfen die Krankenkassen diese an die Mitglieder ausbezahlen. Mit dem Inkrafttreten vom Gesundheitsfonds fällt für alle das Krankengeld weg; allerdings hat Krankheit zur Folge, dass während dem der ermäßigte Beitragssatz von 14,9 Prozent gilt. Wer bis zum 31. Dezember 2008 einen der Wahltarife in den Krankenkassen wählt, kann das Krankengeld weiterhin im Gesundheitsschutz integrieren.

Sicher wird der Gesundheitsfonds eingangs noch etwas Verwirrung stiften; allerdings sind die neuen Regelungen doch recht klar gegliedert.

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Interview mit Heidrun Sahm-Röben – Datenschutzbeauftragte der IAK GmbH

Heidrun Sahm-Röben ist als Abteilungsleiterin Haftpflicht für viele iak-Kunden ein direkter Ansprechpartner für Fragen ihres Versicherungsschutzes. Ab sofort fällt aber auch noch ein ganz anderes Arbeitsfeld in ihren Aufgabenbereich. Heidrun Sahm-Röben ist die neue Datenschutzbeauftragte des Unternehmens. Im Interview skizziert sie die damit verbundenen Zuständigkeiten.

 

Frage: Frau Sahm-Röben, in Oberhausen haben Sie sich zur geprüften betrieblichen Datenschutzbeauftragten ausbilden lassen. Was waren Schwerpunkte des Seminars?

 

Heidrun Sahm-Röben: Die Ausbildung wurde von einer IT-Beratungsgesellschaft angeboten und auch durchgeführt. Neben den rechtlichen Grundlagen waren es vor allem Fragen rund um das Thema Datenschutz, mit denen wir uns beschäftigt haben. Beispielsweise, wie Unternehmen dies über eine lückenlose Datensicherung gewährleisten können. 

 

Frage: Im Umgang mit personenbezogenen Daten sind Kunden sensibler geworden. Was kann eine Datenschutzbeauftragte leisten, um vorhandene Bedenken oder Ängste gerade in Bezug auf diese Daten auszuräumen?

 

Heidrun Sahm-Röben: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jedes Unternehmen, das mehr als neun Mitarbeiter beschäftigt, die mit sogenannten personenbezogenen Daten arbeiten, eine bzw. einen Datenschutzbeauftragte/n beschäftigen muss. Durch betriebsinterne Fortbildungen werden unsere Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten speziell geschult. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf telefonischen Kundenkontakten. Gerade hier ist im Umgang mit solch sensiblen Datenangaben eine besondere Sorgfalt  notwendig.

 

Frage: Blicken wir voraus. Was möchten Sie nach 100 Tagen als betriebliche Datenschutzbeauftragte der iak erreicht haben?

 

Heidrun Sahm-Röben: Ich möchte Strukturen schaffen, die das Thema Datensicherheit in unserem Hause noch weiter ausbauen. Zudem werden wir ein öffentliches Verfahrensverzeichnis anlegen, um im Bedarfsfall  - bei Behördenanfragen etc. – sofort darauf zurückgreifen zu können.

 

Das Interview  führte Christa Herlinger – Freie Redakteurin für die IAK GmbH –

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