Soldaten sollen stärkeren Rechtsschutz erhalten
Gerade in Auslandseinsätzen soll der Rechtsschutz für Soldaten laut Bundesinnenministerium verbessert werden. Anwaltskosten, die Soldaten, Bundespolizisten und Diplomaten beanspruchen, sollen übernommen werden, wenn es sich um dienstbedingte Fälle handelt. Nur auf Antrag war es bislang möglich, ein zinsloses Darlehen zu beanspruchen. Der Bundeswehrverband hat in Zusammenarbeit mit Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) diese Änderungen vorgeschlagen. Dass vorsätzliches Handeln ausgenommen ist, versteht sich.
Die Änderungsvorschlägen basieren auf einem konkreten Fall: Ein Brandenburger Feldwebel erschoss Ende August in Afghanistan eine Frau und zwei Kinder – versehentlich. Dabei fuhren diese Personen mit erhöhter Geschwindigkeit auf den Schützenpanzer zu, wobei Warnschüsse abgegeben wurden. Die Frau setzte ihre Fahrt ob der Warnschüsse fort. Aus Angst, einem Selbstmordanschlag zum Opfer zu fallen, schoss der Soldat auf das Fahrzeug; gegen den Soldaten ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Frankfurt / Oder. Der Anwalt des Soldaten verteidigt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, sei doch Afghanistan ein Gebiet, welches nicht rechtsfrei ist. Allerdings gibt der Anwalt zu bedenken, dass die Gefahren dort wesentlich anders seien, als in der Bundesrepublik.
Zum Jahresende wird eine Entscheidung darüber erwartet, ob eventuell Anklage erhoben werden sollte, wobei der Anwalt dies oder gar eine Verurteilung als fatal bezeichnete, würden sich doch dann schwerer Soldaten für den Auslandseinsatz finden.
Keine KommentareNo comments yet. Be the first.
Leave a reply


