Vorgetäuschter Glasschaden und seine Folgen
Betrug ist eine heikle Angelegenheit. Deshalb befindet sich ein Versicherungsmakler in Haft und muss eine Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro zahlen. Vier Männern bot er eine günstigere Versicherung an; er wollte, dass sie zu ihm wechselten. Bei der bestehenden Hausratversicherung- und Haftpflichtversicherung war es nötig, dass ein Schaden entsteht, um die Versicherungen zu kündigen.
Der Mann war behilflich: Er täuschte Schäden vor – angebliche Fenster und Tische, die zerbrochen wären. Rechnungen für die Gegenstände konnte der Versicherungsmakler von seinem verstorbenen Vater besorgen, der eine Glaserei hatte. Summen um die 500 Euro wurden von den Versicherungen erstattet; dies fiel also nicht auf. Die vier Männer fielen in den Machenschaften allerdings auf, weil diese zwischen 1.050 Euro und 4.800 Euro von den Versicherungen verlangten. Einer der Männer wurde aufgrund des Betruges, den die Versicherungen entdeckten, freigesprochen; bei ihm ging tatsächlich eine Glasscheibe zu Bruch.
Alles in allem sind die restlichen drei Männer mit dem Schrecken und einer Geldstrafe davongekommen – zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten. Die Akten enthielten leider keine Details, sodass es bei einer Geldstrafe bei den Mittätern blieb. Die Richterin, die das Urteil in Augsburg sprach, erkundigte sich sogar, ob Weihnachtsgeschenke für die Kinder der Mittäter noch möglich seien – diese schwiegen beharrlich.
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