Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Rechtsschutzversicherung zahlt nur bei Anwalt

Das Amtsgericht in München sprach nun ein Urteil aus, in dem festgelegt wurde, dass die Rechtsschutzversicherung dann nicht einspringt, wenn sich ein Rechtsanwalt selbst verteidigt. Das rechtskräftige Urteil lässt sich nachverfolgen unter dem Aktenzeichen 121 C 28564/07. Nach seinem Prozess, in den sich ein Anwalt selbst vertreten hatte, forderte dieser bei seiner Rechtsschutzversicherung die entstandenen Kosten in Höhe von 629 Euro ein. Diese wären begründet in diversen Gebühren und Auslagen, die der Anwalt hatte auslegen müssen. Die Klage des Rechtsanwaltes, die eingereicht wurde, als die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ablehnte, wurde vom Münchener Gericht abgelehnt. Selbiges argumentierte damit, dass es sich nicht um tatsächliche Kosten handeln würde; die Rechtsschutzversicherung bräuchte nur dann zahlen, wenn einem Versicherten wirklich Kosten entstanden seien.

 

So habe der Rechtsanwalt einen Kollegen beauftragen können, sodass die freie Anwaltswahl keineswegs beeinträchtigt schien. Dass Zeit und Auslagen auch bei Selbstverteidigung vor Gericht entstehen würden, hätte das Amtsgericht München nicht bestritten. Jedoch sei ein zeitlicher und finanzieller Aufwand nie abgesichert. So sagen die AGB der Rechtsschutzversicherung eindeutig aus, Anwaltshonorare müssten erstattet werden, wenn Versicherter und Rechtsanwalt unterschiedliche Personen seien.

 

Im konkreten Fall war dies nicht gegeben, weil Rechtsanwalt und Versicherter dieselbe Person wären, was das Gericht zu seinem Urteil veranlasste.

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1 comment

1 Comment so far

  1. Claudia April 6th, 2009 16:52

    Ich persönlich finde das Urteil vollkommen gerechtfertigt in diesem Fall. Ich habe zwar schon selber schlechte Erfahrungen mit einer bekannten Rechtsschutzversicherung gemacht, aber in diesem Fall kann ich der Versicherung leider nur zustimmen.

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