Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Gesundheitsfonds 2009

Der Gesundheitsfonds wird ab 2009 inkraft treten – bereits in wenigen Wochen kommt es also zu erheblichen Änderungen im Gesundheitssystem. Gerade für Selbstständige werden im Zuge der Gesundheitsreform doch wesentliche Neuerungen eingeführt. Der Basistarif der PKV wird beispielsweise eingeführt.

Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte dürfen in den Basistarif der PKV wechseln; auch jene, die bereits privat versichert sind, haben diese Möglichkeit. Bis zum 30. Juni 2009 kann gewechselt werden; anschließend müssen bestimmte Voraussetzungen für den Wechsel erfüllt werden. Für jene Versicherte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind, gilt ein Beitragssatz von 15,5 Prozent. Auch Zusatzbeiträge dürfen von den Versicherungsunternehmen erhoben werden, wenn dieser Beitragssatz nicht ausreichend sein sollte.

In Höhe von einem Prozent des Bruttogehaltes darf dieser Zusatzbeitragssatz erhoben werden. Reichen die 15,5 Prozent aus und entstehen sogar noch Überschüsse, dürfen die Krankenkassen diese an die Mitglieder ausbezahlen. Mit dem Inkrafttreten vom Gesundheitsfonds fällt für alle das Krankengeld weg; allerdings hat Krankheit zur Folge, dass während dem der ermäßigte Beitragssatz von 14,9 Prozent gilt. Wer bis zum 31. Dezember 2008 einen der Wahltarife in den Krankenkassen wählt, kann das Krankengeld weiterhin im Gesundheitsschutz integrieren.

Sicher wird der Gesundheitsfonds eingangs noch etwas Verwirrung stiften; allerdings sind die neuen Regelungen doch recht klar gegliedert.

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