Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Archive for Dezember, 2008

Leistungsstaffelung und Wartezeiten bei der Zahnzusatzversicherung

In den Ausgaben 12/2008 und 1/2009 der Zeitschrift „Stiftung Finanztest“ wurden zahlreiche Versicherungen mit ihren Tarifen im Dentalbereich unter die Lupe genommen. Es wurde sowohl die Höhe der Erstattungen im Leistungsfall als auch die Leistungen im kieferorthopädischen Bereich gründlich getestet und bewertet. Viele Gesellschaften konnten mit guten Noten abschließen, Testsieger wurden die Barmenia, die Central und die CSS mit ihren Tarifen im Bereich Zahnzusatzversicherung.

 

Bei vielen Versicherungen ist es für den Kunden auf den ersten Blick interessant, wie die Leistungen aussehen, falls es zu einer aufwendigen Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme  kommen kann. Hier hilft aber nur der Blick hinter die Kulissen oder ins „Kleingedruckte“. Denn diverse Zahnzusatzversicherungen leisten nicht sofort in voller Höhe nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit. Im Gegenteil, vielfach werden für die ersten Jahre Leistungseinschränkungen vorgenommen oder für einige Behandlungen sind die Leistungen generell auf  einen bestimmten Jahressatz beschränkt. So gibt es Gesellschaften, die ab dem siebten Jahr erst in voller Höhe zahlen, wiederum andere Versicherungen leisten die volle Erstattung bereits nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit von acht Monaten.

 

Ein weiteres Kriterium bei den Zahnzusatzversicherungen ist der Zahnstatus des Versicherten. Es gibt auch hier eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie der der Versicherungsschutz eingeschränkt oder gegen höhere Prämie eingeschlossen werden kann. Bei verschiedenen Gesellschaften sind fehlende Zähne von Anfang an ausgeschlossen, andere Versicherungen schließen fehlende Zähne gegen einen Zuschlag mit ein, wobei dieser teilweise bis zu fünf Euro pro fehlendem Zahn kosten kann. Eine dritte Variante ist die Leistungsstaffelung in den ersten Jahren ab Versicherungsbeginn. Bei einer gewissen Anzahl von fehlenden Zähnen bekommt der Versicherte erst nach einigen Jahren die volle Erstattung.

 

Die meisten Versicherungen bieten in ihren Tarifen die so genannte Altersrückstellung. Diese bewirkt, dass die Verträge mit dem steigenden Alter auch stabil bleiben. Es ist eher die Ausnahme, dass Zahnzusatzversicherungen ohne Altersrückstellung angeboten werden. Diese Tarifmodelle bieten dafür aber gerade für jüngere Kunden den Vorteil, sich eine passable Absicherung leisten zu können.

 

Durch die Zeitschrift „Stiftung Finanztest“ wurden viele Gesellschaften bewertet und der Leser kann sich sicherlich einen guten Überblick über die Leistungen verschaffen. Letztendlich hilft aber auch der Weg zum Versicherungsmakler, der objektiv ein umfangreiches Portfolio an Gesellschaften dem Kunden anbieten kann.

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Beerdigungstourismus – ein neuer Trend um Geld zu sparen?

Seit der Streichung des Bestattungsgeldes durch die gesetzlichen Kassen im Jahr 2004 müssen alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Bestattung anfallen, von den Angehörigen selber getragen werden, sofern der oder die Verstorbene keine Vorsorge, z. B. durch eine Sterbegeldversicherung, getroffen hat.

 

Für eine Bestattung fallen außer den Kosten für den Bestatter (Abwicklung der Formalitäten, Sarg oder Urne, Aufbahrung, usw.) auch die kommunalen Gebühren an. Hierzu zählen die Kosten für die Grabstelle, Pflegegebühren oder Aufbahrung bis zur Bestattung.

 

Weiter Kosten entstehen, wenn die Angehörigen nicht ein  Reihenendgrab wählen, sondern eine Erdwahlgrabbestattung. Hier können mehrere Angehörige gemeinsam beigesetzt werden. Die Entwicklung durch das entfallende Bestattungsgeld zeigt, dass sich mittlerweile viele Menschen auch auf Gemeinschaftsgrabfeldern bestatten lassen, die alle von Grab selber bis zum Grabstein einheitlich gestaltet sind.

 

Durch die unterschiedlich Gebühren, die von den Kommunen erhoben werden, ziehen viele Angehörige sogar die Konsequenz einer Bestattung außerhalb des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen. In einem Vergleich, der in den Ruhrgebietsstädten Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck durchgeführt wurde, zeigen sich z. B. bei der Erdwahlgrabbestattung Unterschiede von rund 2.000 Euro in Gladbeck bis zu 2.800 Euro in Gelsenkirchen. Selbst bei der anonymen Erdbestattung sind die Unterschiede erheblich. Diese schwanken zwischen ca. 1.600 Euro in Gladbeck bis ca. 2.500 Euro in Gelsenkirchen.

 

Die Folge daraus ist: Für die letzte Ruhestätte wird in manchen Fällen mittlerweile die Kommune ausgewählt, die die günstigsten Friedhofsgebühren bietet. Durch diese Wahl sparen die Angehörigen erhebliche Kosten, vermutlich liegt dieses aber nicht immer in der Vorstellung des Verstorbenen zu seinen Lebzeiten.

 

Eine Sterbegeldversicherung bietet hier die Möglichkeit, ohne finanzielle Überlegungen die Wünsche des Verstorbenen umzusetzen und eine Bestattung zu gewährleisten, die auch wirklich als letzte Ruhestätte auch für die Angehörigen tragbar ist.

 

Hier können Sie Ihr Angebot zur Sterbegeld-Versicherung online berechnen:

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Getestet und bewertet: Kieferorthopädie in der Zahnzusatzversicherung

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Stiftung Finanztest“, Ausgabe 1/2009 wurden verschiedene Gesellschaften im Bereich Zahnzusatzversicherung bewertet, die den Bereich der Kieferorthopädie mit abdecken. In diese Bewertung sind die Tarife der folgenden Gesellschaften eingeflossen:

 

  • ARAG
  • CSS
  • Münchener Verein
  • Signal Iduna

Alle Gesellschaften bieten Zahnzusatzversicherungen an mit einer unterschiedlichen Abdeckung im Bereich der Kieferorthopädie, diese variiert von 40 bis 80 Prozent Abdeckung ohne Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und 40 bis 100 Prozent mit Vorleistung der GKV.

 

Die Einstufung der Kiefer- und Zahnfehlstellung wird in fünf KIG-Stufen vorgenommen. In den KIG-Stufen 1 und 2 leistet die GKV nicht; in einer Studie in Hessen wurde festgestellt, das 60 Prozent der 10-jährigen Kinder eine Fehlstellung gemäß der Stufen 1 und 2 haben. Leistungen werden von der GKV erst ab dem 3. Grad erbracht.

 

Durch die lange Behandlungsdauer, die sich über mehrere Jahre erstreckt, fallen immer wieder neue Kosten an. Ohne Beteiligung der gesetzlichen Kassen müssen diese in voller Höhe selber getragen werden. Im Laufe der Zeit wachsen die Kosten auf 4.000 Euro oder auch mehr, je nachdem wie hoch der tatsächliche Aufwand ist.

 

Es ist sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung mit der Abdeckung im Bereich der Kieferorthopädie bereits im Kindergartenalter abzuschließen. Einige Gesellschaften haben eine Wartezeit von bis zu drei Jahren für die volle Erstattung, so wäre gewährleistet, dass ein Kind im Alter von acht bis zehn Jahren auch den umfangreichen Versicherungsschutz genießt.

 

Die Zahnzusatzversicherungen der obigen Gesellschaften haben zum Teil erhebliche Unterscheidungsmerkmale bei der Erstattung:

 

  • Die Wartezeit bis zur vollen Erstattung beträgt bis zu drei Jahre
  • Die Leistung kann pro Kalenderjahr oder pro Kiefer begrenzt sein
  • Die prozentuale Erstattungshöhe variiert von 40 Prozent bis 100 Prozent
  • Die Beiträge schwanken bei einem fünfjährigen Kind zwischen 5,75 Euro und 13,04 Euro

Es ist hilfreich, sich hier von einem unabhängigen Makler beraten zu lassen, der auf Grund der individuellen Situation die Möglichkeit hat, verschiedene Tarife der Zahnzusatzversicherung anzubieten.

 

Hier können Sie sich unverbindlich die Tarife zur Zahnzusatzversicherung von bis zu 30 Gesellschaften berechnen lassen:

 

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Urlaub mit dem Hund auf Hundeurlaub.de

Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Damit dies für Frauchen, Herrchen und Hund gleichermaßen gilt, bietet das neue Service-Portal hundeurlaub.de eine Übersicht über Feriendomizile speziell für Hundebesitzer. Ob Ferienhaus, -wohnung oder Appartement, Adressen in Deutschland oder dem benachbarten europäischen Ausland – so vielfältig die Bandbreite der vorgestellten Objekte auch ist, eines haben alle Angebote gemeinsam: Vierbeiner sind hier ausdrücklich erwünscht.

Vermieter und Mieter können das Angebot auf hundeurlaub.de kostenlos nutzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob interessierte Vermieter mit einer oder gleich mehreren Urlaubsadressen auf hundeurlaub.de vertreten sein möchten. Um den Hundebesitzern die Auswahl möglichst einfach zu machen, sind detaillierte Beschreibungen der tierfreundlichen Unterkünfte wichtig. Dazu zählen Informationen über ein eingezäuntes Grundstück ebenso wie solche zur Zaunhöhe oder die Zahl der Hunde, die in der jeweiligen Wohnung, dem Ferienhaus oder Appartement erlaubt sind.

Denn gerade diejenigen, die nicht nur mit einem, sondern gleich mit mehreren Vierbeinern anreisen wollen, haben es oftmals schwer, die richtige Unterkunft zu finden. „Deshalb möchten wir auch speziell für sie Adressen bereithalten, die dies möglich machen“, erklärt Marcus Belli, Betreiber des neuen Portals. „Über zusätzliche Anregungen oder Verbesserungsvorschläge freuen wir uns. Denn schließlich wissen die Hundebesitzer am besten, was einen gelungenen Urlaub mit Hund ausmacht.“

Um das neue Serviceangebot von Beginn an einer großen Zahl von Tierfreunden publik zu machen, ist hundeurlaub.de eine Kooperation mit einem der führenden deutschen Versicherungsmakler für Tierversicherungen eingegangen. Das Unternehmen betreut über 200.000 Versicherungskunden die einen Hund haben. Ein Link auf der Unternehmens-Website verweist auf das neue Portal. Für den Versicherungsmakler ein weiteres Serviceplus. „Wir bieten unseren zahlreichen Kunden, die ihren Hund über uns versichert haben, damit die Möglichkeit, individuell und ganz bequem von zu Hause aus ihren Urlaub mit dem oder den Vierbeiner/n zu planen.“

Sie können uns gerne als Vermieter und als Mieter bzw. User von Hundeurlaub.de Reiseberichte bzw. ausführliche Bewertung von hundefreundlichen Unterkünften mailen. Diese werden wir dann hier im Hundeurlaub-Blog kostenlos veröffentlichen. Senden Sie uns einfach den Text und Bilder per Mail und falls Sie eine Webseite haben, können Sie uns auch die URL mailen. Wir stellen den Artikel dann gerne kostenlos ein und setzen einen Link zu Ihrer Webseite.

Das tierische Team von Hundeurlaub.de wünscht allen Tierfreunden einen informativen und schönen Aufenthalt auf unserem Urlaub mit dem Hund Portal!

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2009 bringt allgemeine Versicherungspflicht

Über den Gesundheitsfonds wird viel berichtet in den letzten Monaten – zu Recht, denn die Veränderungen sind im Gesamten nicht absehbar. Bis auf eine Tatsache: Es wird teurer! Nun gibt es außerdem den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, der vorschreibt, dass die Versicherungspflicht für jeden besteht. Seit 2007 kennen die gesetzlich Krankenversicherten dieses Thema. Ab 2009 wird die Versicherungspflicht auch für jene gelten, die keine Krankenversicherung abgeschlossen haben, aber auch in die PKV gehen könnten. Es muss ab 2009 jeder krankenversichert sein.

Daher wurde auch der Basistarif eingeführt. Der Basistarif entspricht in seinen Leistungen der GKV – allerdings wird dieser Basistarif von allen Seiten sehr kritisch beäugt. Nur sei dennoch jedem nahegelegt, sich um eine Krankenversicherung zu bemühen, ansonsten kann es teuer werden: Wer keine abschließt, wird einer zugeordnet und wird die ausstehenden Prämien nachzahlen müssen! Der Basistarif hat unter anderem die negative Auswirkung, dass die private Krankenversicherung für die Versicherten durchaus teurer werden kann. Die Kosten, die die Versicherungen aufbringen müssen, erhöhen sich, was natürlich auf den Schultern der Versicherten auszutragen ist. Man kann in Anbetracht dieser Tatsachen nicht umhin kommen, sich zu fragen, ob die Versicherungspflicht der Schritt in die richtige Richtung ist. Fraglich, wo das Jahr 2009 versicherungstechnisch hinführt.

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Hausratversicherungen auf dem Prüfstand

Insgesamt wurden 82 Tarife von 52 Anbietern der Hausratversicherung von der Stiftung Warentest unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Wer die richtige Hausratversicherung abschließt, kann wirklich sparen! Eine Wohnung mit 85 Quadratmetern, die normal eingerichtet ist, kann so versichert werden, dass man bis zu 200 Euro jährlich für die Versicherung einsparen kann. Auf das Preis-Leistungs-Verhältnis der Hausratversicherung sollte der Versicherte ein gesondertes Augenmerk legen, so die Tester aus der ‚Finanztest‘.

Als Faustregel gilt für den Versicherten, dass die Versicherungssumme dafür ausreichend ist, sich einen kompletten neuen Hausstand einzurichten, falls eben dieser neu beschafft werden müsste. Auch sind Tarife denkbar, die pro Quadratmeter einen durchschnittlichen Wert berechnen. Das bedeutet, dass es nicht mehr nötig ist, den Hausrat im Einzelnen zu benennen. Dieser wird daher im Schadenfall auch nicht mehr genau überprüft. Eine Unterversicherung fällt in solchen Tarifen nicht mehr an. Auf die Hausratversicherung kann dann gänzlich verzichtet werden, wenn der Hausrat einen wirklich geringen Wert hat. Sparen kann man, wenn man auf die Details achtet und sich die Frage stellt, ob denn ein Diebstahlschutz für Fahrräder, Überspannungsschäden oder Glasbruch unbedingt mitversichert werden müssen. Auch in Abhängigkeit der Wohnregion werden die Prämien berechnet; Städter zahlen oft deutlich mehr als Bewohner ländlicher Gebiete.

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Künstliche Befruchtung: Kostenübernahme nur begrenzt

Das Hessische Landessozialgericht hat ein Urteil gesprochen, welches besagt, dass die gesetzliche Krankenversicherung ausschließlich dann die Kosten für die künstliche Befruchtung übernimmt, wenn beide Beteiligten in der GKV versichert sind – unabhängig davon, welcher der Elternteile unfruchtbar ist. Nachzulesen ist das Urteil unter dem Aktenzeichen L 1 KR 143/07. Ein Mann klagte im konkreten Fall, weil seine GKV die Kostenübernahme der privat versicherten Frau verweigerte. 2004 ließen die beiden eine künstliche Befruchtung durchführen, weil der Mann eine beeinträchtigte Zeugungsfähigkeit habe. Die GKV übernahm alle Behandlungen am Mann sowie die Befruchtung im Reagenzglas; nicht aber die Kosten, die bei der Eizellenentnahme entstanden und etwa 3.500 Euro betrugen.

Als Begründung nannte die Versicherung der Frau das Verursacherprinzip und lehnte den Versicherungsfall auch ab. Die Richter stimmten mit der gesetzlichen Krankenkasse überein; eine Leistungspflicht bestünde nur, wenn der Versicherte direkt betroffen sei, weshalb die Versicherung die Kosten des Ehepartners nicht zu bezahlen hätte. Auch die künstliche Befruchtung sei dabei keine Ausnahme, so die Richter. Die versuchte Revision dieser ersten Instanz wurde nicht zugelassen, sodass das Urteil der bedingten Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung somit rechtskräftig ist. Sind beide Partner bei der gesetzlichen Krankenversicherung, so werden die Kosten der jeweiligen Person von der eigenen Versicherung getragen.

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Kleine Haftpflichtschäden jetzt noch melden!

Noch bis zum 31. Dezember 2008 können kleine Haftpflichtschäden gemeldet werden, die aus Unfällen jeder Art mit dem PKW entstanden sind, berichtet aktuell der Auto Club Europa (ACE). Müssen normalerweise sämtliche Schäden binnen einer Woche bei der Haftpflichtversicherung gemeldet werden, so können sogenannte Kleinschäden, wie man Schäden bis 500 Euro bezeichnet, auch noch bis zum jeweiligen Jahresende angezeigt und damit die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden.

Alle angefallenen Reparaturkosten des aktuellen Jahres, die 500 Euro nicht übersteigen und am eigenen PKW oder an dem des Unfallgegners festgestellt wurden, können für die Erstattung der Kosten noch vorgelegt werden. Sind Schäden erst im Dezember des aktuellen Jahres entstanden, so hat man hier noch eine Frist bis zum 31. Januar des Folgejahres; im aktuellen Fall also bis zum 31.01.2009. Der Schadenfreiheitsrabatt kann sich allerdings auch durch die Kleinschäden verändern, sodass der ACE dazu rät, sich vorher mit seinem Versicherungsunternehmen darüber abzusprechen, inwieweit eine Anzeige der Schäden mit Bitte um Kostenerstattung sich auf die Schadenfreiheitsklasse auswirkt. Nicht die Höhe eines Schadens, sondern die Häufigkeit, mit der man Schäden meldet, wirkt sich auf die Schadenfreiheitsklasse aus. Das hat zur Folge, dass es passieren kann, das ein großer Schaden weniger Auswirkungen zeigt, als mehrere kleine Schäden.

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Private Krankenversicherung wird teurer

Einen Kostenanstieg von zehn Prozent erwarten die privaten Krankenversicherungen, was sich auch auf den Versicherten auswirkt. Günter Dibbert, Vizechef vom PKV-Verband, sieht diese steigenden Kosten. Die neue Gebührenordnung für Zahnbehandlungen, die derzeit noch als Gesetzentwurf vorliegt, soll der Grund für den Kostenanstieg sein, so Dibbert. Die privaten Krankenversicherungen hätten einen deutlich höheren Kostenanstieg, als die gesetzlichen Krankenversicherungen, so der PKV-Verband. Aus dem Kostenanstieg kann aufgrund der Gebührenordnung keine Leistungssteigerung erfolgen, es hätte also wieder der Versicherungsnehmer zu leiden. Der Privatpatient, so war es geplant, sollte denselben Satz für die Behandlungen erhalten, wie der gesetzlich Versicherte, plus fünf Prozent, die dem Privatpatienten zustünden. Für noch höhere Vergütungen müssten Rücksprachen und Vereinbarungen mit dem jeweiligen Patienten getroffen werden. Die Gebührenordnung wird von sämtlichen Betroffenen, also nicht nur vom PKV-Verband, sondern auch von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Bundeszahnärztekammer, abgelehnt.

Eine Mehrarbeit für Zahnärzte entstünde daraus, damit diese ihr derzeitiges Einkommen halten können. Verluste von durchschnittlich 2,5 Prozent folgten für jene Zahnärzte, die dieselbe Zeit wie bislang arbeiten würden, meinen die Verbände und Vereinigungen. Auch mit dem Punkt, dass sich die private Krankenversicherung immer mehr der gesetzlichen anpasst, wurde deutlich kritisiert. Alles in allem sorgen derzeit sämtliche neue Gesetzesentwürfe für Aufregung und Kritik.

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Urteil zum vorläufigen Versicherungsschutz

Das Oberlandesgericht Saarland kam zu einem Urteil, welches die Zeitschrift ‚Recht und Schaden‘ nun wiedergab. Eine Risikolebensversicherung muss auch dann ihre Leistungen erbringen, wenn es Krankheiten beim Versicherungsnehmer gab, die selbigem bekannt waren. Voraussetzung ist allerdings, dass das Versicherungsunternehmen auf die Krankheiten aufmerksam gemacht wurde und dass die Versicherung eben diese Krankheiten nicht aus ihrem Leistungsumfang ausgeschlossen hat.

Das Urteil kann unter dem Aktenzeichen 5 U 643/06 81 nachgelesen werden. Im konkreten Fall klagte ein Witwer, dessen verstorbene Frau zu Lebzeiten einen Antrag auf eine Risikolebensversicherung stellte. Sie gab die Krankheit Thrombose an. Das Versicherungsunternehmen bestätigte den Antrag und sagte vorläufigen Versicherungsschutz zu. Eine Lungenembolie war es, an der die Frau während dem vorläufigen Versicherungsschutz verstarb. Die Versicherung wollte ihren Leistungen nicht nachkommen. Als der Witwer klagte, kam das Oberlandesgericht nicht umhin, dem Witwer beizupflichten. So habe das Versicherungsunternehmen keinerlei Einschränkungen im Versicherungsschutz angegeben; nicht einmal in Bezug auf den vorläufigen Versicherungsschutz, der genau dafür da sei. Ihre Krankheit hatte die Verstorbene ordnungsgemäß angegeben, sodass die Schuldigkeit der Versicherungsnehmerin getan sei. Die Versicherung musste ihrer Leistung nachkommen und den Betrag aus der Risikolebensversicherung auszahlen. Es ist für jeden Versicherungsnehmer unglaublich wichtig, die Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz genau zu lesen.

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