Versicherungen – Vergleichen und Sparen

PKV für Beamte

Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung nur für diejenigen möglich, die nicht versicherungspflichtig sind. Zu diesem Personenkreis gehören Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit einem Einkommen, das die Versicherungspflichtgrenze mindestens drei Jahre hintereinander übersteigt. Darüber hinaus besteht auch für Beamte keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, was bedeutet, dass sie frei entscheiden können, ob sie eine freiwillige Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung abschließen möchten, wobei das Einkommen nicht relevant ist.

 

In aller Regel sind Beamte beihilfeberechtigt, was bedeutet, dass der Dienstherr einen Teil der Kosten für die Krankenversicherung übernimmt, weshalb im Zusammenhang mit Versicherungen von beihilfeberechtigten Personen von Teilversicherungen gesprochen wird.

 

Die Höhe, in der die Beihilfe gewährt wird, ist in den Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften geregelt oder wird vom jeweiligen Dienstherrn festgelegt, beträgt jedoch im Normalfall die Hälfte der beihilfefähigen Kosten. In der Praxis übernimmt der Dienstherr somit einen Teil der Kosten für Behandlungen, die Krankenversicherung den verbleibenden Teil.

 

Vergleichbar mit dem Arbeitgeberzuschuss für Arbeitnehmer bezieht sich die Beihilfe jedoch nicht nur auf den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch auf seinen Ehepartner und seine Kinder. Beihilfe für den Ehepartner wird dann gewährt, wenn dieser kein oder ein Einkommen erzielt, das eine bestimmte Höhe nicht überschreitet, wobei diese Einkommenshöhe in den jeweiligen Beihilfevorschriften festgelegt ist. Für Kinder wird im Regelfall solange Beihilfe gewährt, wie Kindergeld bezogen wird, also maximal bis diese das 27. Lebensjahr erreicht und den Wehr- oder Zivildienst geleistet haben.

 

Die Berechnung der Beitragshöhe ergibt sich aus Faktoren wie dem Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers, seinem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie dem gewünschten Versicherungsumfang. Wichtig zu wissen ist, dass sich die Beihilfe im Regelfall ausschließlich auf die Kranken- und Pflegeversicherung, jedoch nicht auf Zusatzleistungen oder Sondervereinbarungen bezieht. Die Kosten, die für einen erweiterten Versicherungsschutz entstehen, trägt der beihilfeberechtigte in aller Regel selbst. 

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