Winterfreude – Winterleid – den Risken der kalten Jahreszeit Paroli bieten
Von weißer Winterpracht träumt hierzulande fast ein Drittel der Bevölkerung über 16 Jahren, so jedenfalls vermitteln es aktuelle Online-Umfragewerte. Wenn es glamourös glitzert und Reif und Schnee beim Winterspaziergang unter den Sohlen knirschen, können sportliche Naturliebhaber nicht genug vom eisigen Element bekommen. Prasselt dann daheim das Kaminfeuer gemächlich vor sich hin, wird Väterchen Frost gern auch wieder ausgesperrt, um sich innerhalb der eigenen vier Wände behaglich einzurichten. Winterfreuden wie diese müssen sich Hauseigentümer durch die typischen Gefahren und Kostenrisiken der kalten Jahreszeit mit ein wenig Eigeninitiative und Voraussicht nicht verleiden lassen. Ganz oben auf der Gefahrenliste stehen jetzt Stürze, Brände und Zerstörung durch Wetterextreme wie Stürme und Überschwemmungen.
Schnee- und glättebedingte Unfallrisiken im Außenbereich des Grundstücks lassen sich - übrigens auch mit Unterstützung durch den Mieter – vermeiden, wenn konsequent für geräumte und enteiste Gehwege gesorgt wird. Der Hausbesitzer geht so Schadenersatzforderungen aus dem Weg, die ihn ansonsten vor Gericht leicht ins Schliddern bringen könnten. Er sollte stets darauf achten, seiner Verkehrssicherheitspflicht Genüge zu tun. Hierbei hilft die richtige Außenbeleuchtung, die Stopferfallen enttarnt und es Hausbewohnern und Gästen erleichtert, in der Dämmerung den Weg zu finden.
Advent, Advent – wenn nach und nach immer mehr Kerzenlicht im Haus erstrahlt, ist Wachsamkeit geboten. Ein paar Regeln können großes Unheil verhindern und auch die Feststimmung muss unter einem vernünftigen Umgang mit offenem Feuer nicht leiden, im Gegenteil. So sollte immer auf einen ausreichenden Abstand zwischen Flammen und leicht entzündlichen Materialien geachtet werden. Hier ein kleiner Trick, der durchaus dekorativ sein kann: Eine brennende Kerze, die auf einem großen Porzellanteller drapiert ist, darf schon einmal fallen, ohne dass ihre Flamme gleich auf das Mobiliar übergreift. Im Brandfall ist unter Notruf 110 rasch die Hilfe der Profis einzuholen. Die Feuerwehr braucht Informationen zu Mitbewohnern und Tieren, die noch gefährdet sein könnten. Sauerstoffzufuhr übrigens bewirkt eine Anfachung des Feuers, weshalb Türen und Fenster geschlossen zu halten sind.
Heftigen Stürmen hingegen ist auch der umsichtigste Hausbesitzer tatenlos ausgeliefert. Diese können auch im Winter mit ganzer Wucht und der versicherungsrelevanten Windstärke 8 hereinbrechen und noch dazu für Überschwemmungen sorgen. Bleibt zu hoffen, dass Geschädigte eine passende Versicherung abgeschlossen haben. In diesem Fall ist Vorsorge der beste Schutz vor bösen Überraschungen. Mit diesem Bewusstsein fällt es leicht, allen Facetten der dunklen Jahreszeit unbeschwert entgegenzusehen und optimal zu ‚überwintern’.
Aber welche Versicherung zahlt wann?
Unsicherheiten zum Versicherungsschutz lassen sich mit einem kompetenten Berater am besten individuell im Gespräch klären. Einige generelle Beispiele jedoch erleichtern die Orientierung:
Wohngebäudeversicherung: Beschädigung des Eigentums durch Feuer und Sturm, Schäden durch Regenwasser an Bodenbelägen, Tapeten und Wandanstrichen.
Bauleistungsversicherung: Versicherung des Rohbaus gegen Beschädigung durch Sturm, Regen und Feuer
Hausratversicherung: Beschädigung von Einrichtungsgegenständen durch Sturmböen
Elementarschadenversicherung (wird mit Hausratversicherung abgeschlossen): Überflutung von Wohnräumen durch Starkregen
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