Getestet und bewertet: Kieferorthopädie in der Zahnzusatzversicherung
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Stiftung Finanztest“, Ausgabe 1/2009 wurden verschiedene Gesellschaften im Bereich Zahnzusatzversicherung bewertet, die den Bereich der Kieferorthopädie mit abdecken. In diese Bewertung sind die Tarife der folgenden Gesellschaften eingeflossen:
- ARAG
- CSS
- Münchener Verein
- Signal Iduna
Alle Gesellschaften bieten Zahnzusatzversicherungen an mit einer unterschiedlichen Abdeckung im Bereich der Kieferorthopädie, diese variiert von 40 bis 80 Prozent Abdeckung ohne Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und 40 bis 100 Prozent mit Vorleistung der GKV.
Die Einstufung der Kiefer- und Zahnfehlstellung wird in fünf KIG-Stufen vorgenommen. In den KIG-Stufen 1 und 2 leistet die GKV nicht; in einer Studie in Hessen wurde festgestellt, das 60 Prozent der 10-jährigen Kinder eine Fehlstellung gemäß der Stufen 1 und 2 haben. Leistungen werden von der GKV erst ab dem 3. Grad erbracht.
Durch die lange Behandlungsdauer, die sich über mehrere Jahre erstreckt, fallen immer wieder neue Kosten an. Ohne Beteiligung der gesetzlichen Kassen müssen diese in voller Höhe selber getragen werden. Im Laufe der Zeit wachsen die Kosten auf 4.000 Euro oder auch mehr, je nachdem wie hoch der tatsächliche Aufwand ist.
Es ist sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung mit der Abdeckung im Bereich der Kieferorthopädie bereits im Kindergartenalter abzuschließen. Einige Gesellschaften haben eine Wartezeit von bis zu drei Jahren für die volle Erstattung, so wäre gewährleistet, dass ein Kind im Alter von acht bis zehn Jahren auch den umfangreichen Versicherungsschutz genießt.
Die Zahnzusatzversicherungen der obigen Gesellschaften haben zum Teil erhebliche Unterscheidungsmerkmale bei der Erstattung:
- Die Wartezeit bis zur vollen Erstattung beträgt bis zu drei Jahre
- Die Leistung kann pro Kalenderjahr oder pro Kiefer begrenzt sein
- Die prozentuale Erstattungshöhe variiert von 40 Prozent bis 100 Prozent
- Die Beiträge schwanken bei einem fünfjährigen Kind zwischen 5,75 Euro und 13,04 Euro
Es ist hilfreich, sich hier von einem unabhängigen Makler beraten zu lassen, der auf Grund der individuellen Situation die Möglichkeit hat, verschiedene Tarife der Zahnzusatzversicherung anzubieten.
Hier können Sie sich unverbindlich die Tarife zur Zahnzusatzversicherung von bis zu 30 Gesellschaften berechnen lassen:
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