Kleine Haftpflichtschäden jetzt noch melden!
Noch bis zum 31. Dezember 2008 können kleine Haftpflichtschäden gemeldet werden, die aus Unfällen jeder Art mit dem PKW entstanden sind, berichtet aktuell der Auto Club Europa (ACE). Müssen normalerweise sämtliche Schäden binnen einer Woche bei der Haftpflichtversicherung gemeldet werden, so können sogenannte Kleinschäden, wie man Schäden bis 500 Euro bezeichnet, auch noch bis zum jeweiligen Jahresende angezeigt und damit die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden.
Alle angefallenen Reparaturkosten des aktuellen Jahres, die 500 Euro nicht übersteigen und am eigenen PKW oder an dem des Unfallgegners festgestellt wurden, können für die Erstattung der Kosten noch vorgelegt werden. Sind Schäden erst im Dezember des aktuellen Jahres entstanden, so hat man hier noch eine Frist bis zum 31. Januar des Folgejahres; im aktuellen Fall also bis zum 31.01.2009. Der Schadenfreiheitsrabatt kann sich allerdings auch durch die Kleinschäden verändern, sodass der ACE dazu rät, sich vorher mit seinem Versicherungsunternehmen darüber abzusprechen, inwieweit eine Anzeige der Schäden mit Bitte um Kostenerstattung sich auf die Schadenfreiheitsklasse auswirkt. Nicht die Höhe eines Schadens, sondern die Häufigkeit, mit der man Schäden meldet, wirkt sich auf die Schadenfreiheitsklasse aus. Das hat zur Folge, dass es passieren kann, das ein großer Schaden weniger Auswirkungen zeigt, als mehrere kleine Schäden.
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