Leistungsstaffelung und Wartezeiten bei der Zahnzusatzversicherung
In den Ausgaben 12/2008 und 1/2009 der Zeitschrift „Stiftung Finanztest“ wurden zahlreiche Versicherungen mit ihren Tarifen im Dentalbereich unter die Lupe genommen. Es wurde sowohl die Höhe der Erstattungen im Leistungsfall als auch die Leistungen im kieferorthopädischen Bereich gründlich getestet und bewertet. Viele Gesellschaften konnten mit guten Noten abschließen, Testsieger wurden die Barmenia, die Central und die CSS mit ihren Tarifen im Bereich Zahnzusatzversicherung.
Bei vielen Versicherungen ist es für den Kunden auf den ersten Blick interessant, wie die Leistungen aussehen, falls es zu einer aufwendigen Zahnbehandlung oder Zahnersatzmaßnahme kommen kann. Hier hilft aber nur der Blick hinter die Kulissen oder ins „Kleingedruckte“. Denn diverse Zahnzusatzversicherungen leisten nicht sofort in voller Höhe nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit. Im Gegenteil, vielfach werden für die ersten Jahre Leistungseinschränkungen vorgenommen oder für einige Behandlungen sind die Leistungen generell auf einen bestimmten Jahressatz beschränkt. So gibt es Gesellschaften, die ab dem siebten Jahr erst in voller Höhe zahlen, wiederum andere Versicherungen leisten die volle Erstattung bereits nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit von acht Monaten.
Ein weiteres Kriterium bei den Zahnzusatzversicherungen ist der Zahnstatus des Versicherten. Es gibt auch hier eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie der der Versicherungsschutz eingeschränkt oder gegen höhere Prämie eingeschlossen werden kann. Bei verschiedenen Gesellschaften sind fehlende Zähne von Anfang an ausgeschlossen, andere Versicherungen schließen fehlende Zähne gegen einen Zuschlag mit ein, wobei dieser teilweise bis zu fünf Euro pro fehlendem Zahn kosten kann. Eine dritte Variante ist die Leistungsstaffelung in den ersten Jahren ab Versicherungsbeginn. Bei einer gewissen Anzahl von fehlenden Zähnen bekommt der Versicherte erst nach einigen Jahren die volle Erstattung.
Die meisten Versicherungen bieten in ihren Tarifen die so genannte Altersrückstellung. Diese bewirkt, dass die Verträge mit dem steigenden Alter auch stabil bleiben. Es ist eher die Ausnahme, dass Zahnzusatzversicherungen ohne Altersrückstellung angeboten werden. Diese Tarifmodelle bieten dafür aber gerade für jüngere Kunden den Vorteil, sich eine passable Absicherung leisten zu können.
Durch die Zeitschrift „Stiftung Finanztest“ wurden viele Gesellschaften bewertet und der Leser kann sich sicherlich einen guten Überblick über die Leistungen verschaffen. Letztendlich hilft aber auch der Weg zum Versicherungsmakler, der objektiv ein umfangreiches Portfolio an Gesellschaften dem Kunden anbieten kann.
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