Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Archive for Dezember, 2008

PKV-Versicherte und der Zahnersatz

Dass der Zahnersatz mittlerweile dasselbe kosten kann, wie ein Kleinwagen, wissen viele. Allerdings kann ein Zahnersatz schnell nötig werden – will man doch sein Äußeres wahren und nicht ungepflegt wirken. Nachdem die gesetzliche Krankenversicherung in den vergangenen Jahren gekonnt ihren Leistungskatalog weiter herabsetzt, hilft scheinbar nur eine private Zahnzusatzversicherung. Der Vorteil an dieser Zahnzusatzversicherung ist, dass man sich seine Leistungen selbst zusammenstellen kann. Der Versicherte selbst kennt sein Budget am besten – bei der privaten Zahnzusatzversicherung, die sowohl die gesetzlichen, als auch die privaten Versicherer anbieten, kann man sich selbst entscheiden, wie viel monatliche Prämie man zahlen möchte und daraus ergibt sich auch die jeweilige Leistung. Man bekommt also, was man zahlt. Mit inkludiert in den privaten Zahnzusatzversicherungen sind häufig auch ein bis zwei Zahnreinigungen im Jahr. Eine gute Maßnahme, um Zahnkrankheiten vorbeugen zu können.

Experten und Verbraucherschutzzentralen raten dazu, die Zahnzusatzversicherung möglichst dann abzuschließen, wenn die Zahnkrankheiten noch nicht fortgeschritten sind. Zum einen sind somit die Prämien niedriger, zum anderen kann es passieren, dass man von der privaten Zahnzusatzversicherung ausgeschlossen wird, wenn man bereits eine prägende Krankenvorgeschichte mit den Zähnen hatte. Die Versicherungen versuchen natürlich, ihr Risiko zu mindern, weshalb es zu dem Ausschluss oder zu unverhältnismäßig hohen Beiträgen kommen kann.

Jetzt mit neuem Vergleichsrechner zur Zahnzusatzversicherung! Sie sehen mit einem Blick die Leistungen der verschiedenen Anbieter zur Zahnzusatzversicherung.

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Gesundheitsreform teilweise vom Bundesverfassungsgericht überprüft

Die private Krankenversicherung hat sich derzeit gegen 29 Klagen zu wehren, in denen es um Verstoße gegen die Gesundheitsreform von 2007 geht. Fünf davon werden aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht diskutiert. Die Allianz, Axa, Debeka, Süddeutsche und die Victoria klagen zusammen mit drei Privatversicherten. Die Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie sollten verletzt sein, sodass sie den Basistarif anders geregelt wissen wollen, der Wechsel in die PKV sollte erschwert werden, die Übertragbarkeit der Altersrückstellungen soll überdacht werden und die Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherung bedürften einer Überarbeitung, so die Kläger. Günter Dibbert, Victoria-Vorstandschef, meint, dass die Reform das ursprüngliche Modell der PDV gefährde. Die Tarife für die eigentliche PKV müssten wohl immens steigen, wenn viele Versicherte in den Basistarif wechselten.

Verfassungsrechtliche Bedenken sieht Ulla Schmidt (SPD), Bundesgesundheitsministerin, nun nicht in der Reform. Vielmehr würden dadurch ‚schonende Korrekturen der Defizite und Ungleichheiten‘ stattfinden. Eine Stabilisierung der GKV würde stattfinden, gab es doch bislang eine ‚systematische Wettbewerbsverzerrung‘, so Schmidt. Experten haben sich nun vor Gericht zu äußern. Bislang sind deren Einschätzungen positiver geprägt, als die der PKV. So äußerte sich Bert Rürup, Versicherungsexperte, beispielsweise, dass der große Wechsel zur PKV voraussichtlich ausbliebe, weil auch der Basistarif recht teuer ausfallen würde. Im Frühjahr wird das Urteil erwartet.

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Haftpflichtversicherung kommt nicht für teuren Ersatzwagen auf

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe kam kürzlich zu einem Urteil, was besagt, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht den kompletten Preis zu zahlen hat, wenn der geliehene Ersatzwagen zu teuer ausfällt. Unter dem Aktenzeichen VI ZR 210/07 lässt sich der Fall nachlesen. Als sein Unfallwagen in die Werkstatt musste, lieh sich ein Mann für fast 14 Tage einen Ersatzwagen. Allerdings verweigerte die Haftpflichtversicherung die komplette Zahlung mit der Begründung, es gäbe auch günstigere Ersatzwagen. Der Mann aber meinte, er habe sich die Schwacke-Mietpreisliste und die Preislisten der Mitbewerber zeigen lassen. Der Preis sei angemessen gewesen.

Die Richter sahen dies aber anders. So hätte der Mann zu sehr auf das Eigeninteresse der Firma gehört, die den Leihwagen stellte. Die Richter würden keine Leihfirma kennen, die darauf hinweist, dass die Mitbewerber günstiger seien. Eine Preisliste des Mitbewerbers sei kein konkretes Angebot, der Mann hätte nachfragen müssen. Das Urteil bedeutet also im Einzelnen: Leiht man sich einen Ersatzwagen ob eines Unfalls, den man über die Haftpflichtversicherung abzurechnen gedenkt, muss man vergleichen.

Die Haftpflichtversicherung ist andernfalls nicht zur vollen Zahlung der entstandenen Kosten für den Ersatzwagen verpflichtet. Unverhältnismäßig teure Ersatzwagen sind somit nur zum geringen Teil von der Haftpflichtversicherung abgedeckt; für Mehrkosten muss der Versicherte selbst aufkommen.

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Haft wegen Versicherungsbetrug

Drei Jahre und fünf Monate muss ein 62-jähriger Harpstedter (Niedersachsen) wegen Versicherungsbetrug absitzen. Nachdem der Mann bereits 2007 zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, kamen nun noch weitere fünf Monate hinzu, so entschied das Oldenburger Landgericht. Der Versicherungsbetrug hinterließ einen Schaden in sechsstelliger Höhe. Lebensversicherungen wurden mit teils realen, teils fingierten Personen betrogen. Die Unterschriften wurden auf den jeweiligen Verträgen gefälscht und diese wurden eingereicht, damit der 62-Jährige die Provisionen kassieren konnte.

2007 fand die Staatsanwaltschaft 61 Betrugsfälle vor und verurteilte den Mann im August 2007 zu drei Jahren Haft, die er derzeit verbüßen muss. Bereits im ersten Halbjahr 2007 war klar, dass dieser Mann noch weitere Delikte zu verantworten hat, sodass eine Nachtragsanklage eingereicht wurde. 13 Betrügereien in Bezug auf schufafreie Kredite für reale Personen wurden dabei aufgedeckt. Diese Kredite wurden versprochen; als Gegenleistung wurde die Unterschrift unter den Lebensversicherungsverträgen verlangt. Die Richter erkannten, dass die Kredite nie zur Auszahlung kamen und die Kunden nicht in der Lage waren, auch nur eine Versicherungsprämie zu zahlen. Somit kamen weitere fünf Monate Haft auf das Straf-Konto des 62-Jährigen, der im Nachgang zu den jetzigen drei Jahren diese noch zu verbüßen hat. Für Kunden heißt dies: Augen auf beim Versicherungs- und Kreditabschluss!

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Die Weihnachtsengel der Hundehaftpflicht Versicherung haben wieder geholfen

In der Bild Ausgabe vom 11.12.2008 fanden wir einen Artikel über die Familie Menge und deren Hund Fly. Das Ehepaar Menge ist verarmt, beide Ehepartner schwer krank und dann wird jetzt auch noch Hund Fly schwer krank.

Für das Ehepaar Menge ist Fly nicht nur ein Tier. Ihr ganzer Lebensmut hängt an dem Jack-Russel-Mix (1). Jetzt humpelt der quirlige Hund. Diagnose: Die Kniescheibe sitzt zu locker im Gelenk, springt ständig heraus. Wenn Fly nicht sofort operiert wird, kriegt er schwere Arthrose, kann dann vor Schmerzen nicht mehr laufen, nicht mehr spielen. Doch für diesen schweren Eingriff haben die Menges kein Geld.

Uwe Menge laut Bild Artikel: “Wenn Fly spielt und herumtollt, vergessen wir in einem kurzen Moment die schreckliche Situation und die Krankheiten. Fly ist unser Lebenselixir. Wir brauen Hilfe.”

Die IAK GmbH Versicherungsmakler entschloss sich sofort der Familie Menge zu helfen. Der Geschäftsführer Ralf Becker setzt sich seit Jahren vermehrt aktiv für den Tierschutz ein und somit wollten wir sofort helfen.

Bereits am selben Tag vereinbarten die Bild Zeitung und die IAK GmbH einen Termin zur Übergabe der Spende. Um 14 Uhr war es dann soweit. Marion Menge bricht in Tränen aus. Auch Ehemann Uwe ist gerührt: Die IAK GmbH Versicherungsmakler aus Bottrop bezahlt die 3.000 Euro teure Knie-OP für Jack-Russel-Terrier “Fly”.

Als einer der größten Internetmakler im Bereich der Tierversicherung, möchte die IAK den Hunden helfen, den es nicht so gut geht.

Auf dem Wohnzimmertisch brennen zwei Kerzen vom Adventskranz. Obwohl bis zum Heiligen Abend noch zwei fehlen, ist es bei den Menges schon Bescherung. Beide haben eine Krebs-Therapie gerade erst hinter sich, dann wurde auch noch ihr Hund schwer krank. Doch jetzt haben sie wieder Hoffnung. “Das ist mehr als wir uns erträumt hätten, wir sind so dankbar”, erzählt Marion Menge und umarmt Marcus Belli (37), Marketing-Director der IAK, dem Überbringer der Spende.

Jetzt drücken wir Hund Fly noch ganz fest die Daumen, dass bei der schweren OP alles gut läuft.

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Vergleichsrechner zur Hunde-Operationsversicherung

In Sachen Tierkrankenversicherung ist Deutschland noch eher ein rückschrittliches Land. Während in Schweden jeder zweite Hund und in Großbritannien immerhin jeder vierte Hund krankenversichert ist, besitzen in Deutschland derzeit nur 1% aller Hundebesitzer eine Vorsorgeversicherung für den Krankheitsfall.

Die Zahl der Anbieter zur Hundekrankenversicherung und auch zur Hunde-Operationsversicherung ist in Deutschland überschaubar. Die wichtigsten Anbieter sind dabei die Agila, Allianz, Axa sowie Uelzener-Versicherung. Während sich die Kosten für eine Hundekrankenversicherung je nach Rasse und Alter bei 27 – 46 Euro monatlich belaufen, ist eine reine Hunde-Operationskostenversicherung schon deutlich günstiger.

In der Regel kann der Hundebesitzer die normalen Untersuchungen beim Tierarzt aus eigener Tasche bezahlen. Auch Vorsorgemaßnahmen wie Wurmkuren oder Impfungen bringen den Hundehalter nicht an den Rand eines finanziellen Ruins. Anders kann es da schon bei einer schwerwiegenden Operation für den Hund sein. Bei einer Magendrehung mit Notoperation und einem mehrtägigem stationären Aufenthalts können schnell mehrere tausend Euro zusammen kommen. Damit die Familie des Hundebesitzers nicht in die Entscheidung gedrängt werden muss: „Können wir uns diese Operation überhaupt leisten?”, wird die Hunde-Operationsversicherung angeboten.

Hier kann der Hundehalter schon ab 8,44 monatlich für den schlimmsten Fall der Fälle vorsorgen. Vor dem Abschluss eines Vertrages sollten aber die Bedingungen und Leistungen der Anbieter geprüft und verglichen werden. Diese unterscheiden sich zum Teil erheblich von einander. Ein Beispiel ist die Höhe des Erstattungssatzes nach der Gebührenordnung der Tierärzte (Stand 08.2008). Der Tierarzt kann seien Leistungen zum einfachen aber auch bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung abrechnen. Liegt der Versicherung die Erstattung nur zum einfachen Satz zugrunde, bleibt der Hundehalter oft – trotz OP-Versicherung – auf hohen Kosten sitzen.

Die Firma IAK GmbH einen direkten Bedingungs- und Beitragsvergleich zur Hunde-Operationsversicherung mit allen großen Versicherern entwickelt und auf ihrer Webseite: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hunde-op-vergleich.php zur Verfügung gestellt. Hier hat der User die Möglichkeit, sich für seinen Hund die unterschiedlichen Beiträge schnell und im direkten Vergleich anzeigen zu lassen. Neben Leistungsbeschreibungen sind auch alle Versicherungsbedingungen online abrufbar.

Eine enorme Hilfe bei der Entscheidung für den Hundehalter, welche Hunde-OP-Versicherung für ihn bzw. seinen Hund sinnvoll ist.

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Winterfreude – Winterleid – den Risken der kalten Jahreszeit Paroli bieten

Von weißer Winterpracht träumt hierzulande fast ein Drittel der Bevölkerung über 16 Jahren, so jedenfalls vermitteln es aktuelle Online-Umfragewerte. Wenn es glamourös glitzert und Reif und Schnee beim Winterspaziergang unter den Sohlen knirschen, können sportliche Naturliebhaber nicht genug vom eisigen Element bekommen. Prasselt dann daheim das Kaminfeuer gemächlich vor sich hin, wird Väterchen Frost gern auch wieder ausgesperrt, um sich innerhalb der eigenen vier Wände behaglich einzurichten. Winterfreuden wie diese müssen sich Hauseigentümer durch die typischen Gefahren und Kostenrisiken der kalten Jahreszeit mit ein wenig Eigeninitiative und Voraussicht nicht verleiden lassen. Ganz oben auf der Gefahrenliste stehen jetzt Stürze, Brände und Zerstörung durch Wetterextreme wie Stürme und Überschwemmungen.

 

Schnee- und glättebedingte Unfallrisiken im Außenbereich des Grundstücks lassen sich -  übrigens auch mit Unterstützung durch den Mieter – vermeiden, wenn konsequent für geräumte und enteiste Gehwege gesorgt wird. Der Hausbesitzer geht so Schadenersatzforderungen aus dem Weg, die ihn ansonsten vor Gericht leicht ins Schliddern bringen könnten. Er sollte stets darauf achten, seiner Verkehrssicherheitspflicht Genüge zu tun. Hierbei hilft die richtige Außenbeleuchtung, die Stopferfallen enttarnt und es Hausbewohnern und Gästen erleichtert, in der Dämmerung den Weg zu finden.

 

Advent, Advent – wenn nach und nach immer mehr Kerzenlicht im Haus erstrahlt, ist Wachsamkeit geboten. Ein paar Regeln können großes Unheil verhindern und auch die Feststimmung muss unter einem vernünftigen Umgang mit offenem Feuer nicht leiden, im Gegenteil. So sollte immer auf einen ausreichenden Abstand zwischen Flammen und leicht entzündlichen Materialien geachtet werden. Hier ein kleiner Trick, der durchaus dekorativ sein kann: Eine brennende Kerze, die auf einem großen Porzellanteller drapiert ist, darf schon einmal fallen, ohne dass ihre Flamme gleich auf das Mobiliar übergreift. Im Brandfall ist unter Notruf 110 rasch die Hilfe der Profis einzuholen. Die Feuerwehr braucht Informationen zu Mitbewohnern und Tieren, die noch gefährdet sein könnten. Sauerstoffzufuhr übrigens bewirkt eine Anfachung des Feuers, weshalb Türen und Fenster geschlossen zu halten sind.

 

Heftigen Stürmen hingegen ist auch der umsichtigste Hausbesitzer tatenlos ausgeliefert. Diese können auch im Winter mit ganzer Wucht und der versicherungsrelevanten Windstärke 8 hereinbrechen und noch dazu für Überschwemmungen sorgen. Bleibt zu hoffen, dass Geschädigte eine passende Versicherung abgeschlossen haben. In diesem Fall ist Vorsorge der beste Schutz vor bösen Überraschungen. Mit diesem Bewusstsein fällt es leicht, allen Facetten der dunklen Jahreszeit unbeschwert entgegenzusehen und optimal zu ‚überwintern’.

 

Aber welche Versicherung zahlt wann?

Unsicherheiten zum Versicherungsschutz lassen sich mit einem kompetenten Berater am besten individuell im Gespräch klären. Einige generelle Beispiele jedoch erleichtern die Orientierung:

 

Wohngebäudeversicherung: Beschädigung des Eigentums durch Feuer und Sturm, Schäden durch Regenwasser an Bodenbelägen, Tapeten und Wandanstrichen.

 

Bauleistungsversicherung: Versicherung des Rohbaus gegen Beschädigung durch Sturm, Regen und Feuer

 

Hausratversicherung: Beschädigung von Einrichtungsgegenständen durch Sturmböen

 

Elementarschadenversicherung (wird mit Hausratversicherung abgeschlossen): Überflutung von Wohnräumen durch Starkregen

 

© Marita Schwahn, Niedere Str. 37127 Jühnde für IAK GmbH

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Jetzt noch Riester-Zulagen beantragen!

Achtung: Es geht auf Jahresende! Die Zulagen für die Riester-Rente sind so strukturiert, dass man jetzt noch die Riester-Zulagen für 2006 beantragen kann – allerdings nur bis zum 31. Dezember 2008! Das bedeutet, dass man schnell sein muss, um diese Zulagen zu ergattern.

Der Staat finanziert die eigene Rente durch einen Riester-Vertrag mit, allerdings muss man selbst aktiv werden – freiwillig wird nichts ausbezahlt. Pro Erwachsenen bekommt man eine Zulage von 114 Euro, für jedes Kind 138 Euro – es lohnt sich also, jetzt noch die Zulagen für 2006 zu beantragen! Die Anträge kann man sich von den Versicherungen und Banken aushändigen lassen, bei denen man die Riester-Rente abgeschlossen hat.

Dieser Antrag wird an die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weitergeleitet. Ein Dauerzulagenantrag kann diesen Vorgang für den Versicherten erleichtern, denn hier ist ein einmaliges Ausfüllen vonnöten. Eine Prüfung der Unterlagen sollte man sich alljährlich nicht nehmen lassen! Zum einen sind die eigenen Voraussetzungen zu prüfen, zum anderen, ob, wann und wie die Förderungen und Zulagen gebucht wurden. Die Voraussetzungen sind dann erfüllt, wenn vier Prozent vom Vorjahresbrutto abzüglich der Zulagen einbezahlt wurden. Wer weniger einzahlt, bekommt die Förderung dann anteilig. Jetzt also noch schnell zum Versicherer und die Zulagen für 2006 noch sichern!

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KFZ-Versicherung – Stichtag verpasst?

Die Autoversicherungen bekommen aktuell kräftig Arbeit. So haben dieses Jahr nicht nur viele Versicherte ihre Autoversicherung gewechselt, sondern viele werden damit zu tun bekommen, die neuen Preisinformationen an die Versicherten zu versenden. In vielen Fällen hat sich der Tarif für die KFZ-Versicherung deutlich erhöht.

Und nun das Besondere: Wenn die Versicherung ihre Preise für den Tarif angehoben hat, so besteht für den Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass jetzt, nach dem Stichtag, der dieses Jahr auf den 01. Dezember fiel, eine Kündigung durchaus möglich ist, wenn die Autoversicherung ihre Preise erhöht hat. Um die Kündigung bei der Autoversicherung wirksam werden zu lassen, muss genau der eigene Tarif, die eigene Police also, erhöht werden. Wenn dies der Fall ist, haben also Versicherte auch jetzt noch die Möglichkeit, die Autoversicherung kündigen zu können. Eine weitere Voraussetzung ist, dass mit der Erhöhung der Preise nicht auch der Leistungskatalog erhöht wird.

Werden also ausschließlich höhere Prämien verlangt, ohne dass sich die Leistungen dazu auch anheben, besteht das Sonderkündigungsrecht. Binnen einer Frist von vier Wochen nach dem Erhalt der Erhöhung muss der Versicherte kündigen. Bei der Kündigung muss sich selbiger direkt auf die Prämienerhöhung beziehen. Mit diesem Wissen kann man also auch jetzt noch kündigen.

 

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PKV für Beamte

Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung nur für diejenigen möglich, die nicht versicherungspflichtig sind. Zu diesem Personenkreis gehören Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit einem Einkommen, das die Versicherungspflichtgrenze mindestens drei Jahre hintereinander übersteigt. Darüber hinaus besteht auch für Beamte keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, was bedeutet, dass sie frei entscheiden können, ob sie eine freiwillige Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung abschließen möchten, wobei das Einkommen nicht relevant ist.

 

In aller Regel sind Beamte beihilfeberechtigt, was bedeutet, dass der Dienstherr einen Teil der Kosten für die Krankenversicherung übernimmt, weshalb im Zusammenhang mit Versicherungen von beihilfeberechtigten Personen von Teilversicherungen gesprochen wird.

 

Die Höhe, in der die Beihilfe gewährt wird, ist in den Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften geregelt oder wird vom jeweiligen Dienstherrn festgelegt, beträgt jedoch im Normalfall die Hälfte der beihilfefähigen Kosten. In der Praxis übernimmt der Dienstherr somit einen Teil der Kosten für Behandlungen, die Krankenversicherung den verbleibenden Teil.

 

Vergleichbar mit dem Arbeitgeberzuschuss für Arbeitnehmer bezieht sich die Beihilfe jedoch nicht nur auf den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch auf seinen Ehepartner und seine Kinder. Beihilfe für den Ehepartner wird dann gewährt, wenn dieser kein oder ein Einkommen erzielt, das eine bestimmte Höhe nicht überschreitet, wobei diese Einkommenshöhe in den jeweiligen Beihilfevorschriften festgelegt ist. Für Kinder wird im Regelfall solange Beihilfe gewährt, wie Kindergeld bezogen wird, also maximal bis diese das 27. Lebensjahr erreicht und den Wehr- oder Zivildienst geleistet haben.

 

Die Berechnung der Beitragshöhe ergibt sich aus Faktoren wie dem Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers, seinem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie dem gewünschten Versicherungsumfang. Wichtig zu wissen ist, dass sich die Beihilfe im Regelfall ausschließlich auf die Kranken- und Pflegeversicherung, jedoch nicht auf Zusatzleistungen oder Sondervereinbarungen bezieht. Die Kosten, die für einen erweiterten Versicherungsschutz entstehen, trägt der beihilfeberechtigte in aller Regel selbst. 

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