Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Bei Kündigungsandrohung: Rechtsschutzversicherung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil festgelegt, dass die Rechtschutzversicherung auch dann für Anwaltskosten aufzukommen haben, wenn ein versicherter Arbeitnehmer lediglich eine Kündigungsandrohung erhalten hat (AZ: IV ZR 305/07). Dieses Urteil wird in der Rechtssprechung bedeutungsvoll sein, da es viele ähnliche Streitfälle gibt. Dem Kläger wurde im konkreten Fall von seinem Arbeitgeber bekanntgegeben, dass er ob der ‚Stellenreduzierung‘ während dem ‚Restrukturierungsprogramm‘ seinen Job loswürde, stimme er nicht dem Aufhebungsvertrag zu. Rechtsanwälte wurden vom Arbeitnehmer beauftragt, um dem entgegenzuwirken. Allerdings wollte die Rechtschutzversicherung nicht die entstandenen 800 Euro übernehmen, da es sich nicht um einen Versicherungsfall als solchen handle; die Kündigung wäre noch unausgesprochen. In erster Instanz zog der Arbeitnehmer vor das Amtsgericht, welches ihm – ebenso wie später das Landgericht Hannover – beipflichtete. Egal, ob die Kündigung rechtmäßig sei, so sei doch die Kündigungsandrohung in der Form ein Rechtsverstoß, der Kläger sei im Recht.

Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Auffassungen, sodass die Revision der Versicherung abgelehnt wurde. Der Bundesgerichtshof argumentierte so, dass es unerheblich wäre, ob es um eine Kündigungsandrohung oder um einen Kündigungsausspruch ginge; so oder so gäbe es ‚Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Arbeitgebers‘. Es sei also nicht sicher gewesen, ob dieser das Arbeitsverhältnis beenden wollte, was nicht rechtens sei.

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