Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Zahnspangen werden von PKV getragen

Das Amtsgericht in München hat nun ein Urteil gefällt, aus dem hervorgeht, dass die private Krankenversicherung für die entstandenen Kosten der transparenten Zahnspange aufzukommen hat. Das Urteil lässt sich unter dem Aktenzeichen 223 C 31469/07 nachlesen. Nicht nur ästhetische Gründen würden für die Zahnspange sprechen, sondern sie sei auch medizinisch notwendig, so begründeten die Richter ihr Urteil. Ein Kind, welches eine transparente Zahnspange tragen sollte, wurde zum konkreten Fall. Die private Krankenversicherung wollte die Kostenübernahme der Behandlung ablehnen, obwohl diese die 50-prozentige Übernahme bei medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlungen einschließt.

Die Zahnspange sei medizinisch nicht notwendig, meinte die Versicherung, wogegen die Eltern des Kindes klagten. Die Richter allerdings sahen die Eltern im Recht; um das Behandlungsziel zu erreichen, sei die transparente Zahnspange nötig, deshalb habe die private Krankenversicherung auch für die Behandlungskosten aufzukommen. Ein Sachverständigengutachten bestätigte diese Tatsache noch mal, was bedeutet, dass hier genügend Beweise für die medizinische Notwendigkeit vorliegen.

Damit sei die Krankenversicherung zur Kostenübernahme verpflichtet. Mit diesem Urteil vom Amtsgericht München wurde also nochmals untermalt, dass transparente Zahnspangen im Leistungsumfang der Kostenerstattung von privaten Krankenversicherungen integriert seien, so eine medizinische Notwendigkeit und nicht nur die Frage der Ästhetik vorliegt. Andernfalls sind die Krankenversicherungen natürlich nicht zur Zahlung verpflichtet.

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