Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Versicherungsvertragsgesetz nun für alle Versicherungsverträge gültig

Seit Beginn dieses Jahres ist es nun soweit: Das reformierte Versicherungsvertragsgesetz hat für alle Versicherungen in vollem Umfang Gültigkeit. Das bedeutet, dass nun auch jene Versicherte, die ab dem 01.01.2008 einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, von den Vorteilen der Änderungen profitieren. Gerade die Überschussbeteiligung bei der Lebensversicherung hat sich zu Gunsten des Versicherten geändert, aber auch die Änderungen der Kündigungsfristen, der Verjährung und das Abschaffen des ‚Alles-oder-Nichts‘-Prinzips sind günstig. Letzteres bedeutet: Alte Regelungen besagten, dass bei einer Handlung, die grob fahrlässig ausgeführt wurde, das Versicherungsunternehmen keine Leistungen erbringen brauchte.

Mit Abschaffung dieses Prinzips kürzt das Versicherungsunternehmen lediglich seine Leistungen, was in Abhängigkeit der Schwere des Eigenverschuldens reguliert wird. Allein bei vorsätzlichen Handlungen ist die Versicherung von der Leistungserfüllung natürlich befreit. Die Verbraucherschutzzentralen der Bundesländer sind bemüht, den Versicherten die Regelungen genauer näherzubringen. Weiterhin, so halten es die meisten Verbraucherschutzzentralen, kann der Versicherte hier die abgeschlossenen Versicherungen auf das Preis-Leistungs-Verhältnis überprüfen. Die Verbraucherschutzzentralen beraten generell dazu, welche Versicherungen in welcher Lebenssituation sein müssen und auf welche man gut verzichten kann. Es lohnt sich also für alle Versicherten, sich an die jeweilig zuständige Verbraucherschutzzentrale zu wenden, um umfassende Beratung zu genießen. Auf der Internetpräsenz der Verbraucherschutzzentralen wird man das genaue Leistungsspektrum erfahren können.

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