Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Wie regelt sich die Unfallversicherung in der Probezeit?

Die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hat aktuell bestätigt, dass die gesetzliche Unfallversicherung auch für jene Menschen einspringt, die gerade eine neue Stelle angetreten, also noch in der Probezeit sind. Entstehen Kosten für die Krankenbehandlung an sich, für die Rehabilitation oder für Verletztenrente, so wird die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft dafür natürlich aufkommen, wenn sich Unfälle oder Verletzungen in der Arbeit oder auf dem direkten Arbeitsweg ereignen. Nachdem die Probezeit hierzulande Gang und Gäbe ist, muss der Arbeitnehmer währenddessen natürlich auch abgesichert sein. Allerdings ist es eben von äußerster Wichtigkeit für die gesetzliche Unfallversicherung, ob die Probezeit in einem Vertrag geregelt wurde oder aber ob es sich um eine Probearbeit ohne vertragliche Vereinbarung handelt. Tritt der zweite Fall ein, so ist der mögliche neue Arbeitnehmer nämlich nur dann in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert, wenn es sich um eine Probearbeit im Zuge der von der Arbeitsagentur empfohlenen Maßnahme ‚Trainingsmaßnahme zur Erprobung‘ handelt. Eine reine Probearbeit, die nicht vertraglich vereinbart wurde, kann nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sein. Sämtliche Probearbeiten, so empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit, sollten also mit selbiger abgesprochen und vertraglich geregelt sein, damit der Anspruch auf Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung im Falle eines Unfalls nicht verloren geht.

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