Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Die Sterbegeldversicherung im Blickwinkel des SGB XII (12. Sozialgesetzbuch)

Viele ältere Menschen machen sich Gedanken darüber, wie die Kosten einer Bestattung zu regeln sind, ohne dass die nächsten Verwanden mit diesen Kosten belastet werden. Zu diesem Zweck schließen viele Leute eine Sterbegeldversicherung ab.

Was ist aber, wenn die Rente nicht mehr ausreicht oder das Einkommen so niedrig ist, dass entweder die Grundsicherung oder sogar Soziahilfe in Anspruch genommen wird? Bevor die Sterbegeldversicherung gekündigt oder stillgelegt wird, gibt es noch andere Möglichkeiten, um den Vertrag bestehen zu lassen. Nach dem SGB XII in der Fassung vom 21.12.2008 wird bereits darauf verwiesen, dass vorhandenes Kapital zum Zwecke einer Bestattung nicht als vorhandenes Vermögen eingesetzt werden muss.

In §33 SGB XII wird ferner darauf verwiesen, dass Beiträge zur Alterssicherung übernommen werden können. Der Gesetzestext drückt dieses im Absatz 2 des §33 aus: „Um die Voraussetzungen eines Anspruches auf ein angemessenes Sterbegeld zu erfüllen, können die erforderlichen Aufwendungen übernommen werden.”

Wenn also die konkrete Frage auftaucht, ob man sich bei Bezug der Grundsicherung oder vom ALG II noch die Beiträge zu einer Sterbegeldversicherung leisten kann, hilft immer ein Gespräch mit dem lokalen Leistungsträger, um sich den Anspruch aufrecht zu erhalten.

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