Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Archive for Februar, 2009

BUV: Pflicht zur Nachfrage bei Gesundheitsangaben

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einem Urteil entschieden, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung kein Recht auf Leistungsverweigerung hat, wenn die Versicherung bei ungenauen Angaben der Gesundheitsfragen keine weitere Erkundigungen einholt. Das Urteil kann unter dem Aktenzeichen 5 U 27/07-3 eingesehen werden. Im konkreten Fall hat eine Versicherungsnehmerin einen Antrag auf Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt. Auf die Gesundheitsfrage im Antrag, ob Beschwerden, Störungen, Krankheiten oder Vergiftungen bestehen oder bestanden, verneinte sie. Auf die Frage, ob in den vergangenen fünf Jahren Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen stattfanden, wenn ja, weshalb, bejahte sie. 1988 wäre am linken Knie eine Arthroskopie durchgeführt worden, hier irrte sich die Antragstellerin; wirklich sei dies 1992 erfolgt. Außerdem irrte sie sich in weiteren zeitlichen Angaben.

Als die Versicherungsnehmerin wegen Kniebeschwerden die Berufsunfähigkeitsversicherung beanspruchen wollte, wurde ein Gutachten erstellt, der das Jahr der Arthroskopie herausfand. Weiter sei im selben Jahr eine Kniegelenkarthrose bekannt geworden. Die Versicherung wollte nicht zahlen und den ganzen Versicherungsvertrag rückgängig machen; arglistige Täuschung liege vor, weil die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet wären. Die Versicherungsnehmerin klagte dies bis zum OLG Saarbrücken ein, die ihr recht gaben, sodass die Versicherung zahlen musste. Die falschen Angaben seien keine arglistige Täuschung und die Versicherung habe die Angaben überprüfen müssen, so die Richter.

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Hundehaftpflichtversicherung: Wenn „Bello“ trotz aller Vorsicht einmal zuschnappt

Es sollte nicht passieren, kann aber dennoch immer mal wieder vorkommen: Dem an sich stubenreinen Vierbeiner wird plötzlich hundeelend, so dass ein Lokal oder die Wohnung von Freunden verschmutzt wird. Oder „Bello“, von dessen Erziehung und Friedfertigkeit man eigentlich überzeugt war, hat plötzlich, wie ein Wirbelwind, eine ihm unsympathische Person am Hosenbein gepackt … Probleme, die man nie ganz ausschließen kann. Immerhin stammen unsere Hunde – vom kurzbeinigen Dackel bis zur gewaltigen Dogge -, von Wölfen ab. Und die haben unseren Lieblingen nun mal eine gewisse, latent vorhandene Aggression vererbt.

Denn jedes Raubtier benötigt ein „gerütteltes Maß“ an Aggression, um Beute zu schlagen. Daher können wir auch bei Familienhunden niemals gänzlich ausschließen, dass sie plötzlich Nachbars Katze nachsetzen oder auf der Weide ein Nutztier ängstigen oder gar verletzten.

Ebenso ist die Verteidigung ihres Territoriums ein Verhalten, das unsere Hunde von ihren Vorfahren ererbt haben. Das, war früher, als wir Menschen noch in Höhlen hausten oder zumindest auf einsamen Gehöften gelebt hatten, durchaus erwünscht, kann heute in unseren dicht besiedelten Städten natürlich leicht zum Problem werden. Denn was ist, wenn „Bello“ plötzlich den Briefträger oder Hausmeister als vermeintlichen Eindringling ausgemacht und auch gestellt hat?

Das vielleicht häufigste Problem: Der Vierbeiner hat zugeschnappt, weil er sich schlichtweg erschrocken hat. Nur wird dies dem Geschädigten natürlich völlig egal sein. Er wird Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld einfordern!

Wer eine günstige und dabei auch noch gute Hundehaftpflichtversicherung sucht, wird daher bei der IAK GmbH, dem großen Versicherungsmakler, sicherlich fündig. Und das unabhängig davon, ob man sich nun neu einen Welpen zugelegt hat oder für seinen langjährigen Partner eine neue Haftpflicht sucht. Ein Vergleich aus über 110 Tarifen mit Beiträgen von 35,90 bis 235,62 Euro bietet eine Absicherung, die auf die persönlichen Lebensumstände maßgeschneidert ist.

Doch was ist bei einer Hundehaftpflichtversicherung überhaupt zu beachten? Nun, auf jeden Fall sollten Mietsachschäden – also Schäden an gemieteten Wohnungen wie auch Ferienhäusern -, gedeckt sein. Zudem sollte das Risiko des Führens ohne Leine wie auch das Hüten durch dritte Personen abgesichert sein. Schließlich kann ja jederzeit der Fall eintreten, dass einmal ein Nachbar oder Freund den Hund ausführt und der Vierbeiner just dann über die Stränge schlägt.

Experten empfehlen zudem eine Absicherung von Auslandsschäden, vor allem dann, wenn der Hund häufig mit auf Reisen geht. Hundefreundliche Unterkünfte für den Urlaub mit Hund, finden Sie auf www.hundeurlaub.de. Generell sind zudem eher hohe Deckungssummen anzuraten, so dass im Schadensfall auch wirklich Sicherheit gegeben ist. Denn gerade bei Unfällen im Straßenverkehr, zumal dann, wenn Personenschäden zu beklagen sind oder Sonder- oder Einsatzfahrzeuge ins Schleudern kamen, sieht sich der Halter oftmals mit enormen Forderungen konfrontiert.

 Zudem kann man natürlich auch die Gesundheit seines Vierbeiners absichern. So schützt eine Hunde-Operationskostenversicherung vor unliebsamen Überraschungen, und der Halter kann sich ganz darauf konzentrieren, dass sein Liebling rasch wieder gesund wird!

Bildbeschreibung: Jeder braucht mal Hilfe: Auch dem friedlichen und stubenreinen Familienhund kann mal ein Malheur passieren, so dass der Besitzer froh ist, wenn der Schaden gedeckt ist!

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Ruhig und gelassen dank Pferdehaftpflicht – Pferdehaftpflicht ab 29,99 Euro

Pferdehaftpflicht ab 29,99 Euro

Pferdehaftpflicht ab 29,99 Euro

Was auf den ersten Blick erheiternd wirkt, kann für den Halter dennoch böse ausgehen: Zunächst ist es nur ein einziger, neugieriger Vierbeiner, der das Innere des Wagens nach Fressbarem durchsucht. Doch schon hat er zwei weitere im „Schlepptau“, und plötzlich ist das Fahrzeug, gar eine Nobelkarosse, von Tieren regelrecht umzingelt.

Zum Glück nehmen`s Fahrer und Insassen – zumal im Urlaub -, recht gelassen. Doch was ist, wenn die sabbernden Pferdemäuler, die überall im Wagen herum fingern, an den Polstern oder der Kleidung einen Schaden anrichten? Dann dürfte die anfängliche Heiterkeit vermutlich rasch vorbei sein.  Wobei dieses Malheur ja noch nicht einmal den „größten anzunehmenden Unfall“ darstellt. Denn was kann nicht alles passieren, wenn ein weiteres Fahrzeug um die Kehren der hier gar nicht mehr so steilen Paßstraße kommt, die Tiere scheuen und in den Wagen hinein rasen?

Tatsächlich sind Pferde nämlich sehr sensible Wesen: Biologen zählen sie zur großen Gruppe des Fluchtwanderwildes, das viele Feinde hat. Entsprechend schreckhaft reagieren selbst unsere zahmen Hauspferde. Bereits ein Gartenschlauch, der nur leicht den Pferdehuf streift, kann ausreichen, und das sonst so vertraute Tier ist plötzlich wie von Sinnen. Das glatte, runde, sich schlängelnde Etwas erinnert die meisten nämlich an den Intimfeind aller Steppenbewohner – die Schlange.

Ebenso kann ein Hund oder auch ein Kind, das auf allen Vieren heran robbt, eine ganze Koppel in Aufruhr versetzen. Auch die Witterung von Blut oder Rauch – dazu reicht bereits ein harmloses Lagerfeuer am Wegesrand -, macht viele Pferde schier rasend … gut also, wenn wenigstens der Halter stets Ruhe und Gelassenheit ausstrahlt.

Dazu kann natürlich auch die Zusammenarbeit mit kompetenten Partnern beitragen. Die Pferdehaftpflicht der IAK GmbH, dem großen Versicherungsmakler, bietet eine der günstigsten und leistungsstärksten Pferdehaftpflicht-Angebote Deutschlands. Davon konnten sich, seit 1984, bereits zahllose Pferdehalter und aktuell über 213.000 Kunden überzeugen.

Verschiedene, maßgeschneiderte Tarife, unter anderem für Fohlen und Gnadenbrotpferde, aber auch für Reitpferde inklusive Mietsachschäden an Pferdeboxen, schnüren für jeden Halter ein passendes Angebot. Schließlich ist das Hobby Pferd zu vielfältig, als dass man das Risiko pauschal abschätzen könnte!  Wichtig ist vor allem die Höhe der Deckungssumme. Denn allzu häufig liegen die Schäden weit jenseits der Schmerzgrenze einer zerbissenen Satteldecke. Schon Trittschäden unter Pferden können größere Kosten nach sich ziehen, und Unfälle mit Autos werden dann häufig richtig teuer. Zumal dann, wenn Personenschäden zu beklagen sind oder Sonder- oder Einsatzfahrzeuge aufgrund des Pferdes ins Schleudern kommen.

Zudem kann man natürlich auch die Gesundheit des Pferdes absichern. Eine Pferde-Operationskostenversicherung etwa schützt vor unliebsamen Überraschungen, die – zu dem Kummer um das Tier -, auch noch den Geldbeutel dramatisch belasten.

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Externe Partner für die Versicherung

Die Studie „Trendbarometer Versicherungen“ von den Beratern der PPI AG und dem IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung zeigt deutlich: Versicherungsunternehmen binden externe Partner gerne ins Geschehen ein. Von den deutschen Versicherungsexperten, die befragt wurden, meinten 37 Prozent, dass sich dieser Trend, für die Schadenregulierung Partner ins Boot zu holen, sich ausweiten werde, allerdings gehen die wenigsten Unternehmen diesem Vorhaben tatsächlich nach: Lediglich jeder sechste könnte sich vorstellen, die Schadenregulierung durch Kooperationen zu verstärken.

Gibt es in der Versicherungsbranche einen neuen Trend, reagieren 57 Prozent der Versicherungsunternehmen anfangs zögernd; für sie ist es nötig, die restlichen, den Trend annehmenden Versicherer zu beobachten und wenn sich Erfolg zeigt, wird die Strategie umgestellt. Momentan ist es nur ein Drittel der befragten Entscheider, die externe Partner für die Schadenabwicklung nutzen, wobei die Technik hier eine große Rolle spiele: Sämtliche Involvierten müssten vernetzt sein. Zwei Drittel der Befragten planen oder prüfen, ob und welche strategischen Allianzen überhaupt infrage kämen. Wozu eigentlich solche Synergien bilden? Der Kostenfaktor steht natürlich ganz oben; Vernetzung und Partnerschaft hilft, Kosten zu sparen, erhöht aber gleichzeitig den Kundenservice. Eine riesengroße Chance also, für Versicherungsunternehmen ihre Marktstellung zu positionieren und zu festigen, der auch Vorteile für den Versicherungsnehmer mit sich bringt.

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Patientenbeschwerden: Ärzte verlangen Vorkasse

Krankenkassen müssen sich mit einem neuen Phänomen befassen: Patienten beschweren sich, sie würden keine Termine bei ihren Ärzten erhalten oder nur gegen Vorkasse behandelt werden. Die dpa sieht darin die Folgen der Honorarreform. Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) habe der dpa von 1.500 Patienten berichtet, die bundesweit Beschwerde einlegten, weil die Kassenpatienten nicht oder gegen Vorleistung behandelt wurden; auch die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), die AOK, Techniker Krankenkasse und Betriebskrankenkasse können von zusammen 500 Fällen sprechen – die Mehrheit in Bayern und Baden-Württemberg! Die Krankenversicherungen erkennen die falsche Reaktion der Ärzte und rufen auf, nicht den Patienten unter Honorarregelungen leiden zu lassen. Weiter warnen die Krankenversicherung die Versicherungsnehmer, in Vorleistung zu gehen, denn Versicherte können damit rechnen, dass die Auslagen nicht von der Krankenversicherung übernommen werden. Aus der Vorkasse entsteht ein Vertrag zwischen Arzt und Patient; in der GKV ist allerdings die Krankenkasse mit dem Arzt in Vertrag, sodass Vorzahlungen außerhalb des Geschäftsverhältnisses stehen und nicht erstattet werden können. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleicht die Situation mit dem ‚Wilden Westen‘. In Baden-Württemberg wurde hart durchgegriffen: Drei Ärzte sind ihre Kassenzulassung losgeworden. Für den Patienten zählt nur: Schnelle Behandlung und Abrechnung durch die Kasse; schade, dass der Patient in einem Honorarstreit zurückzustecken hat.

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Zahnzusatzversicherungen honorieren die regelmäßige Vorsorge

Jeder, der regelmäßig zum Zahnarzt geht, weiß es: Die regelmäßige Vorsorge durch den Zahnarzt hilft, sich schöne und gesunde Zähne zu erhalten.

So sieht es auch das 5. Sozialgesetzbuch (SGB V.) vor: In § 55 wird definiert, dass für Patienten, die sich regelmäßig um die Gesunderhaltung ihrer Zähne bemühen, die Erhöhung des Festkostenzuschusses vorgesehen ist. Die Erhöhung wird dann gewährt, wenn der Gebisszustand des Versicherten die regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt und die letzten fünf Jahre vor Beginn der Behandlung nach § 22 SGB V. die Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt wurden.

Diese Bemühungen der Patienten helfen natürlich im Vorfeld, Kosten im Bereich der privaten Zahnzusatzversicherung zu reduzieren. Deshalb erhöhen verschiedenen Gesellschaften auch den Anteil der Erstattung, wenn es zu einer Zahnersatzmaßnahme kommt.

Quelle zur Zahnmaßnahmen: Fa. IAK GmbH – Vergleichsmakler zur Zahnversicherung: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Die Barmenia leistet im Regelfall einen Anteil zum Zahnersatz in Höhe von 85 % einschließlich der Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wenn die regelmäßige Vorsorge nachgewiesen wird, steigt der Erstattungsanteil auf 100 % einschließlich der Vorleistung der GKV. Die Signal Iduna staffelt die Erstattung ebenfalls nach der Vorlage des regelmäßigen Prophylaxenachweises: Bei 5 Jahren Nachweis der Vorsorge erhöht sich der Erstattungsanteil auf 95 %, wenn 10 Jahre die regelmäßige Vorsorge nachgewiesen wird, werden 100 % einschließlich der GKV-Leistung erstattet.

Die AXA leistet im Regelfall 35 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nach Vorleistung der GKV. Wenn hier der Nachweis über die Vorsorge vorliegt, erhöht sich dieser Anteil auf 40 % der erstattungsfähigen Aufwendungen. Auch von der Gothaer werden die eigenen Bemühungen um den Zahnerhalt belohnt. Die Leistungen lassen sich auf 75 % einschließlich der GKV-Leistung steigern, wenn die fünfjährige Vorsorge nachgewiesen wird. Bei 10 Jahren kontinuierlicher Vorsorge leistet die Gothaer dann 80 % einschließlich der GKV-Leistung.

Die privaten Zahnzusatzversicherungen bieten hier eine ganze Menge Möglichkeiten, um die eigene Vorsorge zu belohnen. Um für sich selber die passende Zahnzusatzversicherung zu finden, kann ein unabhängiger Versicherungsmakler helfen. Er hat den Überblick über die Vielzahl von Gesellschaft und kann nach den individuellen Bedürfnissen die passende Gesellschaft dem Kunden anbieten.

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Die Monuta – eine Sterbegeldversicherung mit vielen Möglichkeiten

logoIn Deutschland ist die Monuta Versicherung noch nicht so bekannt, in den Niederlanden aber gehört die Monauta zu den führenden Versicherungen im Bereich der Trauerfall-Vorsorge.

Seit der Gründung im Jahr 1923 hat sich die Gesellschaft ausschließlich auf die Entwicklung und Angebot  von Leistungen rund im die Bestattung spezialisiert.

In den Niederlanden gehören zur Monuta inzwischen über 130 Beerdigungszentren und sieben Krematorien und Begräbnisstätten.

Über eine neue Niederlassung in Düsseldorf wird nun von der Monuta die Bestattungs-Vorsorge für die Kunden in Deutschland angeboten und organisiert. Die Monuta hat die Sterbegeldversicherung flexibel gestaltet. So kann der Versicherte zwischen vier Versicherungssummen wählen: 3.000 Euro, 5.000 Euro, 7.500 Euro oder 10.000 Euro

Der Versicherte kann bei Antragsstellung der Sterbegeldversicherung entscheiden, ob er die Versicherung mit oder ohne Wartezeit wünscht. Bei einer Gesundheitsprüfung verzichtet die Monuta auf die Wartezeit. Wenn der Kunde keine Erklärung zum Gesundheitszustand abgeben möchte, wird bedingungsgemäß eine Wartezeit von 24 Monaten vereinbart.

Als Besonderheit ist bei der Monuta zu bemerken, dass im Versicherungsschutz auch die Rückführung aus dem Ausland gewährleistet wird.

Die Monuta hat ein so genanntes SCENARIUM entwickelt. Bei der Antragsstellung hat der Kunde die Möglichkeit, alle seine Wünsche für eine individuelle Bestattung aufzuführen. Darin enthalten sind u. a. die Art der Bestattung, Versand von Trauerkarten und die Gestaltung von Todesanzeigen, Ort der Aufbahrung, Transport zum Friedhof oder Krematorium und viele andere Dinge.

Dieses SCENARIUM kann bei den Angehörigen oder beider Monuta direkt hinterlegt werden. Es bietet auf die Angehörigen eine umfangreiche Hilfestellung bei der Umsetzung der letzten Wünsche des Verstorbenen.

Die Monuta arbeitet mit dem Bundesverband der deutschen Bestatter zusammen und kann auf Wunsch einen zertifizierten Bestatter für die Angehörigen vermitteln. Die Sterbegeldversicherung der Monuta finden Sie auch bei uns im online Vergleichsrechner rund um die Sterbegeldversicherung.

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Positive Entwicklung für Lebensversicherungen

Selbst diverse Versicherungsunternehmen scheinen unter der Last der Finanzkrise hin und wieder auf einem absteigenden Ast, allerdings schaffen es die Lebensversicherer, der Finanzkrise gekonnt aus dem Weg zu gehen. Im vorangegangenen Jahre konnten die Lebensversicherungsunternehmen ihre Einnahmen steigern: Lagen die Beitragseinnahmen in 2007 noch bei 75,34 Milliarden Euro, konnten in 2008 76,05 Milliarden Euro verzeichnet werden. Nur eine geringe Steigerung, aber doch beachtlich angesichts der Wirtschaftskrise. Die Zahlen stammen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Insbesondere das letzte Quartal 2008, in dem nochmals 1,94 Millionen Neuverträge für die Lebensversicherung abgeschlossen wurden, konnte für diese positive Bilanz sorgen. Das dritte Quartal zeigte 400.000 Verträge weniger; also ein deutlicher Anstieg gegen Jahresende. Aus den Neugeschäften konnten 6,85 Milliarden Euro eingenommen werden – in 2007 waren das 6,41 Milliarden Euro. Die Riester-Renten, die mit einer vierten Förderstufe ausgezeichnet sind, wurden vom Verbraucher derartig angenommen, dass sich die Steigerung von etwa sieben Prozent erklären lässt. Der Vorsitzende und Hauptgeschäftsführer des GDV, Jörg von Fürstenwerth, schreibt diese positive Entwicklung dem Sicherheitsbedürfnis der Verbraucher zu, welches auch die Finanzkrise nicht stoppen könnte. Dennoch meint von Fürstenwerth, dass noch nicht genug für das Alter vorgesorgt werde, was allerdings in der Hand der Politik läge, die mehr aufklären müsste.

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Anwohner sollen gegen Atommüll-Transporte geschützt sein

Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen aufgehoben. Zwei Anwohner gingen in Berufung, welche vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen wurde. Gegen einen Castor-Transport klagten die Bürger aus Lüchow-Dannenberg; das Oberverwaltungsgericht wies diese Klagen ab. Erst müsse eine Prüfung des spezifischen Gefährdungspotenzials in Bezug auf die Kernbrennstoff-Beförderung erfolgen, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Gibt es Anwohner an der Transportstrecke für Atommüll, so sei es demnächst möglich, dass diese Klage gegen die Transportgenehmigung einreichen. ‚Effektiver Rechtsschutz‘, so das Bundesverfassungsgericht, müsste den Anwohnern zugesprochen werden, da es sich um ‚beträchtliche Risiken für Leben, Gesundheit und Eigentum der Streckenanlieger‘ handle. Erst eine gerichtliche Prüfung könne die Sachlage wirklich einstufen. Das Oberverwaltungsgericht hat nun infolge des Urteils vom Bundesverfassungsgericht noch mal über die Sachlage zu diskutieren. Nur acht Meter trennen eine der Klägerin von der Transportstrecke; beim anderen Kläger sind es 500 Meter, die ihn vom Verladehof vom Zwischenlager Gorleben trennen. Unterstützung fanden die beiden Kläger durch Greenpeace. Der Leiter der Klima- und Energieabteilung bei Greenpeace, Thomas Breuer, befürwortete die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht selbstverständlich. Nur durch eine genaue gerichtliche Prüfung sei es möglich, eventuelle Gefahren von Atommüll-Transporten auf die Anwohner abzuschätzen. Es sei nicht auszudenken, was im Falle eines Unfalls den Anwohnern drohen könnte.

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Versicherungsschutz nicht durch Angaben gefährden

Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat ein Urteil gefällt, welches die Angabe ‚ins Blaue hinein‘ als gefährdend für den Versicherungsschutz einstuft, weil dieser im konkreten Fall verlorenging. Unter dem Aktenzeichen 3 U 68/08 lässt sich der Fall nachlesen, in dem es konkret um einen Hauseigentümer ging, der die Leistung von seiner Hausratversicherung einzuklagen gedachte. Die Richter des OLGs argumentierten so, dass die Versicherungsleistungen nicht erbracht werden müssten, wenn der Versicherungsnehmer der arglistigen Täuschung verdächtig sei. Ein Makler übernahm das Vermitteln zwischen Versicherungsnehmer und –geber; selbiger übernahm auch die Beantwortung der Frage zu den Vorschäden. Hier beantwortete er Fragen falsch; er beschrieb, dass es beim Versicherungsnehmer einmal zu einem Einbruchdiebstahl gekommen sei. Die Wahrheit sieht aber so aus, dass bereits drei Einbruchdiebstähle beim Versicherungsnehmer stattfanden.

Der Versicherungsnehmer meinte, er wisse nichts von den Angaben des Maklers, der die Angaben wohl ‚ins Blaue hinein‘ gemacht habe. Die Richter ließen dieses Argument nicht zu. Der Versicherungsnehmer sei in der Pflicht, die Angaben zu prüfen, sodass falsche Angaben des Maklers uneingeschränkt zulasten des Versicherungsnehmers gingen Die Fachzeitschrift ‚OLG-Report‘ hat dieses Urteil veröffentlicht und erklärt eben diese Sachlage nochmals genauer. Es ist also Vorsicht geboten, vertraut der Versicherungsnehmer seinem Makler; Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser!

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