Pflegeversicherung wird reformiert
Die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) plant, dass die Pflegeversicherungsreform stattfinden soll, bevor die kommende Bundestagswahl ansteht. Vorschläge zur Reform sind bereits abgegeben. Insbesondere der Begriff ‚Pflegebedürftigkeit‘ soll besser definiert und darin das neue Pflegegesetz integriert werden. Es sei unabdingbar, ‚den tatsächlichen Hilfebedarf jedes Einzelnen besser abzubilden‘, meint Schmidt. Dabei sei die Arbeit von Experten wichtig. Anstelle der bisherigen drei Pflegestufen soll die Pflegeversicherung nun in fünf unterschiedliche Bedarfsgrade eingeführt werden.
Eine Skala von bis zu 100 Punkten soll der Einstufung behilflich sein, wobei die Fähigkeiten zur Körperpflege, zum essen, für die Medikamenteneinnahme, die Mobilität, die Sprachfähigkeit und die Selbst- und Fremdgefährdung, aber auch die Möglichkeiten des Umgangs mit sozialen Kontakten in der Skala bemessen werden sollen. Die Universitäten Bremen und Bielefeld sehen sich dafür verantwortlich. Allerdings muss bislang noch die Frage nach den entstehenden Kosten und nach dem Tragen dieser Kosten durch die Pflegeversicherung diskutiert werden. Im Mai dieses Jahres plant die Regierung, dass die ersten Einschätzungen der tatsächlichen Kosten und der Übernahme der Kosten durch die Pflegeversicherung vorliegen sollen. Aktuell schätzt man die Kosten zwischen 250 Millionen Euro bis hin zu spektakulären vier Milliarden Euro – eine doch recht unüberschaubare Spanne. Bleibt abzuwarten, was den Versicherten mit der Pflegeversicherung erwartet.
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