Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Leistungen der GKV für Kinder

Die gesetzliche Krankenversicherung soll die vollen Leistungen für die Kinder jener Eltern erbringen, die mit ihren Prämienzahlungen rückständig sind. Ulla Schmidt (SPD), Bundesgesundheitsministerin, schlägt vor, dass sowohl mitversicherte Kinder, als auch Ehepartner volle Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Diese könnten nichts dafür, dass das säumige Mitglied nicht gezahlt hätte. Während der Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung für das säumige Mitglied selbst ruht, sollen die Angehörigen, die mitversichert sind, keine Nachteile erfahren. Den Regelungen im Sozialgesetzbuch V zufolge, wird der Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung zum Erliegen gebracht, wenn das versicherte Mitglied zwei Monate lang die Beiträge nicht gezahlt hat und sämtliche Zahlungserinnerungen oder Mahnungen zu ignorieren wusste. Es sei keine Art, die Kinder in gewissem Sinne für ihre Eltern haften zu lassen. Auch Bündnis 90 / Die Grünen sprachen sich für die Änderung dieser bislang feststehenden Regelung aus.

Man wäre froh, dass die Bundesregierung diesen Fehler einsah und die Regelung korrigiert habe. Bisher hatten die Mitversicherten lediglich teilweisen Anspruch, wenn der Hauptversicherte mit den Zahlungen in Verzug geraten war. Zehntausende Kinder hätten schon unter dieser Regelung gelitten, erklärt Bündnis 90 / Die Grünen. Das Bundesgesundheitsministerium hat bereits den Spitzenverband der Krankenkassen über die Änderung informiert.

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