Anwohner sollen gegen Atommüll-Transporte geschützt sein
Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen aufgehoben. Zwei Anwohner gingen in Berufung, welche vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen wurde. Gegen einen Castor-Transport klagten die Bürger aus Lüchow-Dannenberg; das Oberverwaltungsgericht wies diese Klagen ab. Erst müsse eine Prüfung des spezifischen Gefährdungspotenzials in Bezug auf die Kernbrennstoff-Beförderung erfolgen, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Gibt es Anwohner an der Transportstrecke für Atommüll, so sei es demnächst möglich, dass diese Klage gegen die Transportgenehmigung einreichen. ‚Effektiver Rechtsschutz‘, so das Bundesverfassungsgericht, müsste den Anwohnern zugesprochen werden, da es sich um ‚beträchtliche Risiken für Leben, Gesundheit und Eigentum der Streckenanlieger‘ handle. Erst eine gerichtliche Prüfung könne die Sachlage wirklich einstufen. Das Oberverwaltungsgericht hat nun infolge des Urteils vom Bundesverfassungsgericht noch mal über die Sachlage zu diskutieren. Nur acht Meter trennen eine der Klägerin von der Transportstrecke; beim anderen Kläger sind es 500 Meter, die ihn vom Verladehof vom Zwischenlager Gorleben trennen. Unterstützung fanden die beiden Kläger durch Greenpeace. Der Leiter der Klima- und Energieabteilung bei Greenpeace, Thomas Breuer, befürwortete die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht selbstverständlich. Nur durch eine genaue gerichtliche Prüfung sei es möglich, eventuelle Gefahren von Atommüll-Transporten auf die Anwohner abzuschätzen. Es sei nicht auszudenken, was im Falle eines Unfalls den Anwohnern drohen könnte.
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