Gebäudeversicherung: Damit Häuslebauer (wieder) ruhig schlafen!
Manche glaubten tatsächlich, wir Menschen könnten die Kräfte der Natur beherrschen und zähmen. Dass dem nicht so ist, wissen wir spätestens seit der großen Flut an Elbe und Donau im Jahre 2002, nach der zahlreiche Haubesitzer auf einen Schlag vor dem Ruin standen. Seitdem ist das Thema Elementarversicherung aktueller denn je. Derzeit prüft der Staat sogar die Einführung einer Pflicht-Versicherung, die solche Schäden abdeckt. Doch – wie so oft – stecken diese Überlegungen noch in der Kinderschuhen, so dass eigenverantwortliches Handeln dringend nötig erscheint. Schließlich mussten wir auch im vergangenen Sommer wieder unwetterartige Niederschläge erleben, die – etwa im Westerwald – zu Millionenschäden führten. Dabei waren, wortwörtlich aus heiterem Himmel, plötzlich auch solche Gebäude betroffen, die in den letzten 100 Jahren davor noch nie einen derartigen Schaden erlitten hatten!
Da es, wie man sieht, also jeden nahezu überall und zu jeder Zeit treffen kann, hat die IAK GmbH, einer der großen Internet-Versicherungsmakler, rund 360 Tarife rund um das Thema Gebäude aufgelistet und bietet Interessenten die Möglichkeit, kostenlos zu vergleichen. Speziell im Jahr 2009 gibt es exklusive Sondertarife unter dem Motto, “am Beitrag, jedoch nicht an der Leistung sparen” unter http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebauedeversicherung.html!
Experten glauben übrigens, dass gerade jetzt ein eingehender Vergleich lohnt. Denn: Viele Gesellschaften erhöhen ihre Beiträge. Da liegt es dann am Kunden, die Preise und Konditionen zu vergleichen und ggf. von seinem verbrieften Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Natürlich sollte auch derjenige, der erst neu baut, rechtzeitig vorsorgen, damit ein böses Erwachen ausbleibt: Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung etwa schützt gegen finanzielle Folgen aus Ansprüchen Dritter, die auf der Baustelle zu Schaden kamen. Natürlich prüfen renommierte Unternehmen wie die IAK GmbH zunächst immer, ob den Versicherten überhaupt ein Verschulden trifft. Dies kann aber, nach der üblichen Rechtsprechung, leicht der Fall sein. Verbotsschilder allein genügen selten. Dazu ein typisches Beispiel:
Auf einer nicht ausreichend gesicherten Baustelle spielen Kinder. Eines der Kinder stürzt dabei in einen offenen Kellerschacht und erleidet komplizierte Beinbrüche. Schlimm auch für den Bauherrn, denn der wird wegen Verletzung der Sicherungspflicht in Regress genommen. Die Kosten für Krankenhaus, Medikamente, Rechtsanwalt und so weiter belaufen sich auf gut 12.000 Euro. Die Kosten für eine dauerhafte Behinderung, die möglicherweise zurück bleibt, nicht eingeschlossen … der Traum von den eigenen vier Wänden kann da rasch einem Alptraum gleich kommen.
Passieren kann – gerade während der Bauphase – in der Tat vieles. Unangenehm sind auch Verzögerungen aller Art, die durch ganz unterschiedliche Einflüsse eintreten können. Zwar wird man bei Störungen durch Handwerker und andere Gewerke sich unter Umständen dann auch an diesen Betrieben schadlos halten können, doch was ist, wenn ein starker Gewitterregen den Keller hüfthoch unter Wasser setzt oder Unbekannte mitten im Winter die bereits installierte Heizung abgestellt haben, so dass alle Leitungen eingefroren und geplatzt sind? Vor den finanziellen Folgen solch` unvorhersehbarer Schäden schützt allein die Bauleistungsversicherung (früher Bauwesenversicherung genannt), die wirklich jeder Häuslebauer abschließen sollte.
Je nach Nutzung der Immobilie ist später auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sehr zu empfehlen. Diese Versicherung sollte jeder, der ein Haus vermietet oder ein unbebautes Grundstück sein eigen nennt, abschließen. Selbstnutzer eines Eigenheims, respektive Reihen- oder Doppelhaushälften sowie von Eigentumswohnungen haben dieses Risiko bereits über eine normale Privathaftpflicht abgesichert.
Weitere Information rund um das Thema Gebäudeversicherungen auch im “Netz” unter www.vergleichen-und-sparen.de .
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