Zahnzusatzversicherungen: Damit der Gang zum Zahnarzt bezahlbar bleibt!
Die Gesundheitsreformen der letzten Jahre hatten es wahrlich in sich. Was uns Bürgern als Reform verkauft wurde, hatte in Wahrheit meist nur ein Ziel, nämlich die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen zu schmälern: 10 Euro-Zuzahlung, erhöhte Rezeptgebühren, der Ausschluss von Leistungen im Bereich von Brillen … die Liste der “Grausamkeiten” ist lang. Alles Beispiele dafür, wie wichtig heute eine gute Zahnzusatzversicherung ist.
Die IAK GmbH, der große Dienstleister im Versicherungswesen mit über 210.000 Kunden, empfiehlt daher, spätestens jetzt zu handeln und die Preise der privaten Zusatzversicherungen eingehend zu vergleichen. Dazu wurden auf der Internet-Plattform www.vergleichen-und-sparen.de 80 verschiedene Tarife aufgelistet. Damit kann sich jeder Versicherte bei seinem Arzt als Privatpatient fühlen und gleichzeitig seine finanziellen Belastungen in Grenzen halten.
Auf dem Service-Portal werden auch die verschiedenen Versicherungsformen erläutert. So gibt es eine stationäre Krankenzusatzversicherung, die dem Patienten ein Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung ermöglicht. Eine Krankenzusatzversicherung im Bereich der ambulanten Behandlung leistet dagegen Zuzahlungen bei Brillen und Sehhilfen und ermöglicht zudem Besuche beim Heilpraktiker.
Eine immer größere Bedeutung bekommen heute auch Zusatzversicherungen im Bereich der Zahnbehandlung und des Zahnersatzes. Denn bereits im Jahr 2005 wurden die Ersatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen hier drastisch verändert und zum Teil auch erheblich gekürzt. Laut einer Studie der AOK-Bayern ist die Eigenbeteiligung der Patienten sage und schreibe 65 Prozent (!) gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Da dürfte vielen das Angebot der IAK GmbH, die Tarife der Zusatzversicherer einmal völlig unverbindlich zu berechnen und zu vergleichen, gerade recht kommen!?
Dabei ist der Abschluss eines Vertrages denkbar einfach: Beim Antrag einer Zahnzusatzversicherung sind vom Versicherten lediglich zwei bis drei einfache Fragen zu beantworten. Hierbei geht es im Wesentlichen um folgende Punkte:
Ist zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Behandlung angeraten oder noch nicht abgeschlossen? Wie viele Zähne fehlen, die noch nicht ersetzt sind? Dabei fallen jedoch Weisheitszähne, Milchzähne und Lückenschlüsse nicht ins Gewicht. Zu guter Letzt stellt sich für den Versicherer dann noch um die Frage, wie viele Zähne bereits durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt wurden.
Übrigens sollte im Bereich der Zahnmedizin schon an die Jüngsten gedacht werden: “Gerade die Kinderzahnversicherung ist”, so die Experten der IAK GmbH, “besonders wichtig!” Schließlich kann eine Behandlung für kieferorthopädische Maßnahmen richtig teuer werden. Denn gerade hier sind oftmals mehrjährige Behandlungen mit einer Zahnspange angezeigt, und die Richtlinien, ab wann eine gesetzliche Kasse kieferorthopädische Leistungen für angezeigt hält, äußerst streng!
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