Archive for März, 2009
Günstige KFZ-Versicherungen heute wichtiger denn je!
Sie ärgern sich jedesmal beim Blick auf die Zapfsäule, wo den Spritpreisen offensichtlich seit Jahren nur eine einzige Richtung bekannt ist – nämlich die nach oben? Nun, daran kann natürlich auch ein guter Versicherer wenig ausrichten. Richtig sparen kann man jedoch mit dem starken Team der IAK GmbH, das auf seiner Internet-Plattform www.vergleichen-und-sparen.de bis zu 110 verschiedene KFZ-Versicherungen auflistet. Wer den Benzinpreiserhöhungen ein Schnippchen schlagen will, indem er wenigstens bei seiner KFZ-Versicherung ordentlich spart, ist hier goldrichtig. Dabei können sich die Summen, die im Raum stehen, durchaus sehen lassen: “Bis zu 500 Euro Einsparungen sind möglich”, erläutern die Experten. Wenn das kein Wort ist!
Tatsächlich sind die Beitragsunterschiede bei den KFZ-Versicherung gewaltig. Doch nur wer genau vergleicht, kann richtig sparen: “Nutzen Sie zur KFZ-Versicherung unseren unabhängigen Beitragsvergleich. Sie brauchen nur die richtige KFZ-Art auswählen und Ihre Daten eingeben – schon können Sie Ihr persönliches Angebot einsehen”, erklärt Marketing-Direktor Marcus Belli.
Doch was ist beim Versicherungswechsel zu beachten? Nun, der generelle Kündigungstermin für die KFZ-Versicherungen ist der 1. Januar eines Jahres. Die Kündigung muss mit einem Monat Frist erfolgen, also bis zum 30. November des Vorjahres beim alten Versicherer eingehen. Zusätzlich besteht jedoch ein so genanntes außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat, sobald der Versicherer die Prämien erhöht.
Bei einem Wechsel des Versicherers benötigt das Straßenverkehrsamt eine neue Deckungskarte, welche in der Regel von der Versicherungsgesellschaft direkt an die Zulassungsstelle geschickt wird.
Doch vielleicht haben Sie sich ja auch ein neues Auto zugelegt und wollen, nach einem eingehenden Vergleich, eine KFZ-Versicherung bei einem neuen Unternehmen abschließen? Dann können Sie sofort wechseln!
Mitunter für Verwirrung sorgen, so die Erfahrung der IAK GmbH, auch die Unterschiede zwischen Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung? Daher hier in Kürze: Die Haftpflichtversicherung zahlt im Schadensfall für Personenschäden und Sachschäden Dritter. Die Kaskoversicherung übernimmt dagegen Schäden am eigenen Wagen. So versichert die Teilkaskoversicherung das gute Stück gegen nicht beeinflussbare Risiken wie Diebstahl, Brand- und Glasschäden, Sturm- und Hagelschäden, Blitzschlag, Überschwemmungen und Schäden durch Haarwildunfälle.
Die Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die selbst verursacht wurden oder Schäden, bei denen der Verursacher nicht feststellbar ist, ist also im Zweifelsfall die sicherere Variante!
Oft diskutiert wird zudem das Thema Insassenunfallversicherung. Der Abschluss einer solchen Versicherung sei, so die Experten, nicht unbedingt empfehlenswert. Denn bei einem Unfall werden alle zu Schaden gekommenen Personen durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers entschädigt. Bei einem selbstverschuldeten Unfall gilt dies auch für die Insassen des eigenen Fahrzeuges!
Lediglich der Fahrer genießt bei einem selbstverschuldeten Unfall keinen Versicherungsschutz. Problematisch sind also eigentlich nur jene Unfälle, bei denen die Schuldfrage nicht geklärt werden kann …
Übrigens bietet das Internet-Portal auch die Möglichkeit, Auto-Kredite für Neu- und Gebrauchtwagen zu vergleichen und damit schon von Anfang an bares Geld zu sparen!
No commentsSteuerliche Absetzbarkeit der Krankenversicherung
Vor einiger Zeit kam der Gesetzesentwurf für die steuerliche Absetzbarkeit von der Krankenversicherung raus, der nun einer Nachbesserung bedarf. Die CDU und CSU kritisieren, dass bereits vorhandene Steuervorteile abgeschafft würden.
Der Gesetzesentwurf der Fraktion der Union und SPD besagt, ab 2010 könne der Steuerzahler mit bis zu 9,3 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Gleichzeitig würde die Konjunktur angekurbelt; die steuerliche Absetzbarkeit würde für gesetzlich und privat Versicherte gelten.
Den Freibetrag wolle man anheben; allerdings lediglich für Krankenversicherungen, alle anderen Policen sollten nicht mehr absetzbar sein und hier liegt die Kritik. ‚Wir werden uns für die steuerliche Abziehbarkeit der Beiträge zur Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits-, Unfallversicherung und vor 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungsbeiträgen einsetzen‘, äußert Michael Meister (CDU), stellvertretender Unionsfraktionschef. Steinbrücks (SPD) Vorschläge seien laut Meister weder leicht zu handhaben noch sonderlich entlastend. Gabriele Frechen (SPD), stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses, äußerte sich ebenfalls kritisierend: ‚Wir werden darüber sprechen müssen.‘ Auch die FDP beteiligt sich an der Diskussion und stellt fest, dass man die eigenen Pläne zur privaten Vorsorge durchkreuze, wenn man dem Gesetzentwurf zustimmen würde, denn man müsse die Beiträge dann aus versteuertem Einkommen zahlen, was keinen Sinn mache. Eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfes sehen also noch so ziemlich alle an der Diskussion Beteiligten.
No commentsWenn die Katze nach dem Freigang mit Blessuren zurück kommt
Wenn wir uns ein Tier anschaffen, dann denken wir meist nicht daran, dass das auch einmal älter oder krank wird. Tatsächlich jedoch ist es nicht allein mit Futter, Spielzeug und Mitteln zur Fellpflege getan. Egal ob Katze oder Hund – der Vierbeiner kann auch mal krank werden.
Um die Kosten, die ein Tier im Verlauf seines Lebens verursacht, seriös abschätzen zu können, darf man daher seine Rechnung niemals ohne den Tierdoktor aufmachen. Zumal sich die Gebühren der Tierärzte in der Vergangenheit nicht unerheblich erhöht haben …
Gerade Katzen, die eigenständiger als Hunde leben und ihren Freigang genießen, kommen häufig mit Blessuren zurück. Ganz zu schweigen davon, man entdeckt einen Knoten unter der Haut, der sich zwar – Glück im Unglück -, als gutartig heraus stellt, aber dennoch entfernt werden muss. Hier entstehen leicht Kosten von etlichen hundert Euro!
Wie auch immer eine Katze lebt, das Tier ist täglich Gefahren und Risiken ausgesetzt, mahnen die Experten der IAK GmbH: “Und das kann”, so der große Versicherungsmakler mit über 217.000 Kunden, “richtig teuer werden!” Auch Stubentiger, die vor allem in der Wohnung leben, sind keinesfalls vor Unfällen gefeit.
Gerade bei Katzen ereignen sich immer wieder böse Vergiftungen, wenn sie an unbekömmlichen Grünpflanzen genascht haben. Zudem sind Stürze, vom Balkon oder aus dem Fenster, keine Seltenheit. Das kann dann auch für die gewandten Samtpfoten, denen man ach` so viele Leben nachsagt, übel ausgehen. Weitere Infos zur Katzenkrankenversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/katzenkrankenversicherung.html
Auf den Besitzer kommen danach – zu der Sorge um das geliebte Tier -, oftmals große finanzielle Belastungen zu. Dabei könnte doch alles so einfach sein: Auf der Seite www.vergleichen-und-sparen.de finden Tierfreunde alles Wissenswerte rund um das Thema “Krankenversicherung bei Vierbeinern”.
Wer zudem ein Hund oder ein Pferd hält, kann hier mit (s)einer Tierhalterhaftpflicht auch jene Schäden absichern, die entstehen, wenn der vierbeinige Partner mal “über die Stränge” schlägt.
No commentsVersicherung für Unfälle durch Bewusstseinsstörungen

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil entschieden, dass die Unfallversicherung für keine Unfälle aufkommt, die durch Bewusstseinsstörungen hervorgerufen wurden. Nachzulesen ist das Urteil unter dem Aktenzeichen 20 U 148/07, zu dem es gekommen ist, als ein Mann eines Nachts aus dem Schlafzimmerfenster stürzte. Er überlebte den Sturz aus dem ersten Stock, konnte sich allerdings nicht erklären, wie es dazu kommen konnte. Kurze Kreislaufprobleme waren ihm noch bewusst. Daraufhin wollte der seinen Leistungsanspruch bei der Unfallversicherung geltend machen, den diese allerdings verweigerte. Demnach seien Unfälle, die durch Schlafwandeln oder Kreislaufstörungen entstünden, nicht versichert.
Obwohl in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Bewusstseinsstörungen aus der Leistung ausgeschlossen sind, da sie die Reaktion des Versicherungsnehmers beeinträchtigen, sodass eine Situation unkontrollierbar wird und Unfälle passieren können, klagte der Mann. In der Beweispflicht liegt das Versicherungsunternehmen, welches alle Angaben des Versicherungsnehmers wahrheitsgemäß aufzunehmen hat. Das Oberlandesgericht Hamm meint, wenn sich der Versicherungsnehmer weigert, die Angaben zu machen, oder wird durch die Angaben ersichtlich, es handle sich um eine vorübergehende Kreislaufstörung oder ums Schlafwandeln, sei die Unfallversicherung aus der Haftung befreit und braucht keine Leistungen zu erbringen.
Für den Verbraucher eine fragliche Klausel, können doch durch Bewusstseinsstörungen, die nicht mit Alkohol oder Drogen herbeigeführt wurden, heftige Unfälle verursachen.
No commentsDer SOLIDAR-Versicherungsverein – eine faire Sterbegeldversicherung
Heutzutage ist bekannt, dass ohne private Vorsorge nichts mehr läuft. Als bestes Beispiel ist hierfür die Riester-Rente zu nenne, die für einen soziale Absicherung im Alter sorgt.
Unberücksichtigt ist bei vielen noch die Versorgungslücke im Sterbefall: Hier kommen auf die Angehörigen mittlerweile Kosten zu, die sich über 5.000 Euro bis 6.000 Euro belaufen. Da hier kein sozialer Träger aufkommt, müssen die Kosten für die Bestattung von den Verwandten selber getragen werden.
Die private Vorsorge ist mittlerweile kein Luxus mehr, sondern eine zwingende Notwendigkeit, um die eigene, individuelle Situation bestens zu regeln. Die SOLIDAR-Sterbegeldversicherung bietet für die Bestattungsvorsorge äußerst günstige Beiträge für die gesamte Laufzeit. Der Tarif wurde bei Stiftung Finanztest als „faires Angebot“ bezeichnet. Mittlerweile gehört die SOLIDAR zu den größten Sterbegeldversicherungen in Deutschland.
Die SOLIDAR entstand 1922 als Selbsthilfe-Sterbekasse für Metallberufe. Im Jahre 1939 erlangte die die kleine Sterbekasse auf Gegenseitigkeit die Rechtsfähigkeit. Für Mitglieder bedeutet diese fortan den Rechtsanspruch auf Zahlung eines Sterbegeldes. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs erlebte die SOLIDAR einen rasanten Aufstieg: 1949 zählte die Kasse 1.971 Mitglieder. Maßgeblich gefördert wurde die Erfolgsentwicklung der Versicherungsgemeinschaft durch die Fusion des Gussstahlwerks „Bochumer Verein” mit der Friedrich Krupp Hüttenwerke AG im Oktober 1966. Es kam zu einem großen Mitgliederzustrom.
1986 wurde die SOLIDAR Publikums-Versicherung. Das war ein entscheidender Impuls für das Wachstum: Denn seitdem kann sich jeder bei der SOLIDAR versichern, der es möchte. Die SOLIDAR steht allen Interessenten offen. In ganz Deutschland. Und immer nach dem Prinzip: Hohe Leistungen zu niedrigen Beiträgen.
Und auch heute noch gibt es enge Kontakte zu den Metallern und ihrer Gewerkschaft. So informiert die SOLIDAR die IG-Metall-Mitglieder in Bochum, Remscheid-Solingen, Witten, Wolfsburg und anderen Städten.
Auch mit dem Verband unabhängiger Bestatter e.V. hat eine Kooperation begonnen, die in der Verbandszeitschrift der Bestatter publiziert wird.
Ebenso besteht eine Kooperation mit der BKK Aktiv und der BKK futur.
Mittlerweile gehören rund 90.000 Mitglieder zu der Gemeinschaft zum SOLIDAR-Versicherungsverein.
Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie unter: www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html
Im Tarif 15 bezahlt eine 30-.jährige Frau nur 0,55 Euro für 500 Euro Versicherungssumme. Auch für Männer sind die Beiträge sehr günstig: Der 40-jährige Mann bezahlt für 500 Euro Versicherungssumme 1,00 Euro. Die Versicherungssummen sind in 500-Euro-Schritten bis zu 8.000 Euro wählbar. Es sind also viele Möglichkeiten gegeben, sich die individuelle Versicherungssumme auszuwählen.
Es besteht sogar die Möglichkeit, die Versicherungssumme während der Laufzeit zu erhöhen, auch Kinder bis zum 13. Lebensjahr können für nur 0,05 Euro pro 500 Euro Versicherungssumme in dieser Sterbegeldversicherung mit abgesichert werden. Bei Unfalltod wird die doppelte Summe gezahlt. Eine Gesundheitsprüfung ist bei Antragstellung nicht notwendig: Der SOLIDAR-Versicherungsverein nimmt jeden in die Gemeinschaft mit auf.
Die Versicherungsleistungen werden den Mitgliedern gewährt, die der SOLIDAR mindestens sechs Monate angehören. Ab dem 50. Lebensjahr beträgt die Wartezeit 36 Monate, jedoch wird die Leistung in diesen ersten drei Jahren gestaffelt: Vom 7. bis zum 12. Monat werden die eingezahlten Beiträge zurück erstattet, im 2. Jahr erfolgt eine Auszahlung in Höhe von einem Drittel der vereinbarten Versicherungssumme. Im dritten werden zwei Drittel der Versicherungssumme fällig und nach Ablauf dieser Wartezeit besteht Anspruch auf die volle Versicherungssumme.
Der SOLIDAR-Versicherungsverein bietet also eine Sterbegeldversicherung an, die sich finanziell sehr gut tragen lässt und von den Bedingungen sehr unkompliziert aufgestellt ist.
Autoschlüssel-Übergabe grob fahrlässig?
Sooft ist es so, dass die Autowerkstätten für Arbeitnehmer ungünstige Öffnungszeiten haben. Meist vereinbart man deshalb, man werfe den Autoschlüssel in den Postkasten und stelle das Fahrzeug vor die Werkstatt. Nun kann sich aus dieser gängigen Manier allerdings ein Problem ergeben: Grobe Fahrlässigkeit könnte von der KFZ-Versicherung vorgeworfen werden, wenn der Autoschlüssel und / oder das Fahrzeug vom Hof der Werkstätte gestohlen wird. Wirft die Autoversicherung grobe Fahrlässigkeit vor, so wird sie im Versicherungsfalle lediglich einen geringen Teil des Schadens zu zahlen haben. Der Kraftfahrer-Schutz e. V. warnt derzeit vor dieser Gegebenheit, dass die Autoversicherung hierbei grobe Fahrlässigkeit vorwerfen könnte, woraus sich ergeben kann, dass der Versicherungsschutz immens gesenkt wird oder gar komplett wegfällt.
Nicht allerdings, wie der Verein berichtet, wenn der Postkasten äußerst fest in die Hauswand eingebaut ist. Auch dann nicht, wenn es sich um einen Sicherheitspostkasten handelt; ähnlich dem, den man von einer Bank als Nachtbriefkasten kennt. In diesen Fällen kann keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, weil die Postkästen diebstahlsicher sind. Allerdings gilt grundsätzlich: Es ist wesentlich sicherer und besserer, wenn man es zu Öffnungszeiten zur Werkstatt schafft und den Schlüssel persönlich übergibt.
Dann steht auch das Fahrzeug sicher, denn es wurde der Obhut der Werkstätte übergeben.
No commentsOnline-Autoversicherungen getestet
Diesmal nahm sich die Finanztest als Ableger der Stiftung Warentest 31 Autoversicherungen vor, um die besten KFZ-Versicherungen für den Verbraucher ausfindig zu machen. Leider gab es auch bei diesem Test heftige Defizite, die hauptsächlich im Service und in der Benutzerführung lagen.
Die wohl kundenunfreundlichste KFZ-Versicherung, ja schon fast dreist erscheint das Vorgehen, ist die AdmiralDirekt: Diese Versicherung stellt auf seiner Internetpräsenz einen Beitragsrechner zur Verfügung. Der potenzielle Kunde, der diesen nutzt, wird eine Bonitätsüberprüfung über sich ergehen lassen müssen – der Kalkulierende ist also noch gar kein Kunde, dennoch wird eine Prüfung bei der Auskunftei erfolgen. Mit dem Rat, solchem Vorgehen erst gar keine Chance zu geben, kontert die Finanztest dieser Dreistigkeit. Es sollte von vornherein eine andere Versicherung gewählt werden. Andere Anbieter verwirren die Kunden unnötig: Online wurden ihnen bereits die Vertragsbestimmungen mitgeteilt, die die Kunden beim Abschluss auch bestätigten, schriftlich wurden sie auch noch mal zugestellt und hier um Bestätigung gebeten. Telefonische Rückfragen böten auch nicht alle Online-Autoversicherungen an. Die CosmosDirekt und die deutsche internet konnten die besten Ergebnisse beim Test verbuchen. Die DEVK und die HUK-Coburg zeichneten sich als Online-Versicherungen mit zusätzlichem Außendienst als positiv ab. Sämtliche Versicherungen haben Kundendaten verschlüsselt übertragen, was natürlich als positiv bewertet wurde.
No commentsDie Sterbegeldversicherung – eine sinnvolle Anlage für die Grabpflege
Nach der Bestattung setzt die Ruhe ein, die Hektik und die Trauer der Tage vor der Bestattung weichen allmählich der persönlichen Routine und der Alltag kehrt wieder ein. In den ersten Wochen kümmert sich die Friedhofsverwaltung noch um die Grabstelle, wenn die Kränze und Gestecke der Beerdigung entsorgt werden.
Wie soll aber nach dieser Zeit die Grabpflege geregelt werden, damit die Grabstätte im Laufe der Zeit nicht verwahrlost oder für andere Besucher des Frieshofes vernachlässigt wird? Oftmals nahmen die Anverwandten die Grabpflege selber in die Hand, um die Kosten hierfür zu sparen. Wenn aber ein Teil der Totenfürsorgeberechtigten außerhalb wohnt, bleibt dieser Aufwand meistens an den Angehörigen haften, die auch die Möglichkeit haben, regelmäßig den Friedhof zu besuchen.
Wenn die Verwandten nicht die finanziellen Möglichkeiten haben, die Grabpflege über eine lange Laufzeit zu gewährleisten, ist es sinnvoll solche Kosten im Rahmen einer Vorsorgeplanung zu berücksichtigen. Viele Menschen oder die unmittelbaren Verwandten schließen eine Sterbegeldversicherung ab, um die Kosten für eine Bestattung und die damit auch anfallenden Gebühren für Grabstelle, Aufbahrung oder Überführung abzudecken. Je nach dem, wie hoch eine solche Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde, besteht die Möglichkeit, eine Gärtnerei mit Pflege zu betrauen.
Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie unter: www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html
Dadurch besteht die Möglichkeit, die Pflicht der Erhaltung und Pflege der Grabstätte per Jahres- oder Dauerauftrag an Friedhofsgärtner zu übertragen. Die Frage nach der Pflege durch die Verwandten ist dann weitestgehend gelöst. Zumal die Belastung geringer ist, wenn die Bestellung der Grabpflege mit einer Einmalzahlung geregelt werden kann. Wenn die Entgelte für die Grabpflege in kürzeren Abständen gezahlt werden, liegt hier auch die Gefahr der Benachteiligung, weil die Kosten steigen können.
Wenn bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung durch die Verwandten, Erben oder Totenfürsorgeberechtigten dieses berücksichtigt wird, lassen sich die Fragen nach der regelmäßigen Grabpflege relativ einfach lösen. Das verbleibende Kapital aus der Sterbegeldversicherung kann sehr langfristig angelegt werden und über einen Dauerauftrag wird der Ausführende der Grabpflege auch bezahlt.
No commentsVersicherungsvertragsgesetz: Kündigungsfristen verbessert
Die Stiftung Warentest bietet in seiner aktuellen Ausgabe der Finanztest einen Überblick über die neuen Kündigungsfristen für Versicherungen. Seit der Neuausrichtung des Versicherungsvertragsgesetzes hat der Gesetzgeber die Kündigungsfristen verbraucherfreundlicher arrangiert. Seit Januar 2009 sind die Änderungen für sämtliche Versicherungsverträge gültig.
Selbst wenn eine Versicherungslaufzeit von fünf Jahren im Versicherungsvertrag festgeschrieben ist, haben die Versicherungsnehmer die Gelegenheit, nach dem dritten Versicherungsjahr zu kündigen. Hatte man früher das Problem, einen anderen Tarif zu wollen, wusste man nicht vorherzusagen, welche Alternativen sich nach drei, vier Jahren bieten könnten. Schlecht, wenn der Versicherungsnehmer fünf Jahre an die Versicherung gebunden war.
Da überlegt man sich den Tarifwechsel, hat doch der alte Tarif laut Versicherungsvertragsbedingungen nur noch zwei, drei Jahre Laufzeit, weil man schon einige Jahre ‚überstanden‘ hat. Egal, was in den Versicherungsvertragsbedingungen enthalten ist, man hat immer die Gelegenheit, den Vertrag nach drei Jahren Laufzeit zu kündigen.
War die Änderung im Versicherungsvertragsgesetz noch im vorigen Jahr nur für alle Verträge von Gültigkeit, die neu abgeschlossen wurden, so hat man das Gesetz nun auch für Altverträge eingeführt. Somit können sämtliche abgeschlossenen Versicherungsverträge nach einer Laufzeit von drei Jahren gekündigt werden – weniger Laufzeit ist immer dann möglich, wenn diese vertraglich vereinbart ist, wie etwa bei der Autoversicherung.
No commentsKinderfreibetrag senkt Krankenkassenprämie nicht mehr
Vereinfachungen können oft Verteuerungen mitbringen; wie die des Spitzenverbandes der Krankenkassen: Ist bei einer Familie einer der Ehepartner nicht berufstätig, dennoch freiwillig gesetzlich krankenversichert, können die Kinderfreibeträge die Krankenversicherungsprämien nicht mehr senken. Das trifft insbesondere Familien, in denen ein Partner als Berufssoldat oder Polizeibeamter arbeitet oder privat krankenversichert ist. Die vorige Regelung, gültig bis Ende 2008, besagt: Arbeitet ein Ehepartner nicht, wird die Hälfte des arbeitenden Partners, meist der Mann, dem nicht arbeitenden Partner unterstellt.
Das hatte zur Folge, dass 840 Euro pro Kind als Kinderfreibetrag abgezogen werden konnte; für die darüber liegenden Gelder wurde die Prämie für die Krankenversicherung fällig. Seit Anfang des Jahres 2009 allerdings kann der Kinderfreibetrag nicht mehr abgezogen werden; die Krankenversicherungsprämie steigt also letztendlich an. Eine extreme finanzielle Belastung ist die Folge aus dieser Neuregelung – scheinbar haben ziemlich alle Neuregelungen innert der Krankenversicherung seit 2009 eben diese Folge. Beispielhaft nennt die ‚Welt Online‘ eine Familie mit zwei Kindern, die nun verpflichtet ist, die doppelten monatlichen Prämien für die Krankenversicherung zu zahlen, als das noch 2008 der Fall war. Bisher wurden 140 Euro gezahlt, nun das Doppelte. Als Alternative steht die PKV zur Auswahl, allerdings ist es unwahrscheinlich, dass es für Familien mit Kindern preiswerter wird.
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