Probefahrten und Versicherungen
Experten warnen aktuell davor, dass es diverse Risiken während einer Probefahrt mit der Kasko-Versicherung geben kann. Insbesondere Privatverkäufe seien damit angesprochen, denn: Wer so gutmütig ist und den potenziellen Käufer die Probefahrt allein durchführen lässt, ihn dafür die Autoschlüssel gibt und ewig warten kann, bis der Interessent von seiner Probefahrt zurückkommt, unterliegt keinem Versicherungsschutz, weil es sich nicht um Diebstahl handelt.
Dafür müsste sogenannter Gewahrsamsbruch vorliegen; davon spricht man, wenn dem Eigentümer der Schlüssel und / oder das Fahrzeug entrissen wurde. Gegen den eigenen Willen müsse man also Schlüssel und / oder Fahrzeug aus der Hand geben, um von einem Diebstahl zu sprechen. Nachdem dies bei einer Probefahrt nicht der Fall ist, muss die Kasko-Versicherung für den Schaden nicht aufkommen. Weiter empfehlen Versicherungsexperten, man könne sich mit einer Ausweiskopie schon besser vor solchen „Auto-Entführungen“ schützen. Am besten allerdings ist es, sich mit ins Auto zu schwingen, wenn man zur Probefahrt einlädt. Im Falle vom Gewahrsamsbruch sei laut Experten auch der Ort der Schlüsselübergabe wichtig; geschieht dies in der Wohnung, müsse man sich keine Sorgen machen. Es wäre allerdings allein vom Menschenverstand fast ein Unding, auf ehrliche Menschen zu hoffen, wenn man Schlüssel und Wagen ohne Eigenkontrolle oder Ausweiskopie einfach herausgibt. Einen Tarifvergleich zur KFZ Versicherung finden Sie hier: KFZ Versicherungsvergleich
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