Regenschaden im Cabrio kein Versicherungsfall
Der Sommer ist da – und mit ihm tauchen immer mehr Cabrios auf. Das Verdeck ist natürlich unten. Allerdings kann es passieren, dass plötzlicher Regen den Cabriofahrer oder die Cabriofahrerin einholt und das Verdeck sich nicht rechtzeitig schließen lässt. Die Folge: Nicht nur die Insassen sehen aus wie begossene Pudel, sondern auch das Auto kann Schaden nehmen. Wie rechnet man solche Fälle ab?
Übernimmt die Kasko-Versicherung einen solchen Schaden am Auto? Der Bund der Deutschen Versicherten (BdV) warnt aktuell vor eben solchen Schäden, denn aus der Haftung ist die Kasko-Versicherung raus. Die Versicherung würde nur dann zahlen, wenn es sich um eine Überschwemmung im Auto handle, was Regenwasser aufgrund eines offenen Verdeckes zweifelsohne nicht ist.
Die Heckfenster am Cabrio sind in der Regel aus Kunststoff – bleibt hier ein Schaden aufgrund des Regens, wird auch dieser in den seltensten Fällen von der Versicherung getilgt. Lediglich wenn das Fenster aus Glas besteht, kann es von der Versicherung übernommen werden.
Für Schäden am Cabriodach zeigt sich die Vollkasko-Versicherung verantwortlich, wer nur eine Teilkasko abgeschlossen hat, bleibt auf dem Schaden sitzen. Vorsicht bei zu viel Vertrauen in die Menschheit: Nur jene Geräte, die festgebaut sind, werden bei Diebstahl bei offenem Verdeck von der Versicherung erstattet.
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