Teurere Lebensversicherungen
Seit April gibt es Neuregelungen in der Kapitallebensversicherung: Wer für den Todesfall einen Risikoschutz abschließt, kann Steuervorteile nutzen. In den Risikoschutz müssen mindestens fünfzig Prozent einbezahlt werden; weiter muss die Lebensversicherung mindestens 12 Jahre laufen und erst mit dem 60. Lebensjahr wird sie ausbezahlt.
Zwar erhöht sich die Absicherung, aber auch die Kosten. Wer seine Kapitallebensversicherung vor April abgeschlossen hat, ist nicht betroffen. Neben diesen eher negativ anmutenden Bedingungen gilt es positiv zu bedenken, dass der Risikoschutz erhöht wurde. Lebensversicherung sollten demnach nicht als Kapitalanlage missbraucht werden, heißt es in der Begründung, sondern als Schutz für die Hinterbliebenen. Erfüllt man die gestellten Bedingungen, ergibt sich daraus der Steuervorteil, dass die Erträge nur zu fünfzig Prozent versteuert werden müssen. Dieser Vorteil ergibt sich allerdings nur dann, wenn der Schutz der Hinterbliebenen nicht zu gering ausfällt.
Welche Folgen werden die Neuregelungen haben? Zum einen scheint fraglich, wer bei all diesen Bedingungen eine Lebensversicherung abschließt, war sie doch wirklich häufig als Kapitalanlage angesehen, und zum zweiten gilt die kapitalbildende Lebensversicherung kaum mehr als Steuersparmodell, wenn die Hälfte der Beiträge in den Mindesttodesfallschutz der Police laufen. Ist der Risikobetrag nicht erreicht, fällt auch der Steuervorteil weg. Abgeltungssteuer, Soli und Kirchensteuer werden dann definitiv fällig.
Keine KommentareNo comments yet. Be the first.
Leave a reply


