Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Krankenversicherung: Kritik an „interessengleicher Auftragsarbeit“

In einer Studie über die privaten Krankenversicherungen, ausgeführt vom wissenschaftlichen Institut der PKV (WIP), kritisiert die Bundesärztekammer (BÄK) die „interessengeleitete Auftragsarbeit“. Man könne nicht die gesetzliche Krankenversicherung als Bezugsnorm gelten lassen, um die private Versorgung bemessen zu können; dies sei „schlicht unseriös“.

Laut Studie habe die private Krankenversicherung etwa mit Laboruntersuchungen zwischen 630 bis 720 Millionen Euro zwischen den Jahren 2004 und 2006 einsparen können, hätte diese nicht cirka hundert Euro pro Patienten für Laboruntersuchungen ausgegeben, sondern wie die gesetzliche Krankenkasse nur 24 Euro pro Person. 21 private Krankenversicherungen wurden dabei in der Studie berücksichtigt.

Die BÄK kritisiert die Studie scharf und meint, man habe 20.000 Rechnungen eher willkürlich ausgewählt, die Laborleistungen hochgerechnet und auf über acht Millionen Privatpatienten umgelegt, so entstünde der Betrag. Damit sei fraglich, wie kompetent und repräsentativ die Studie sei, stellt der Vorsitzende des Ausschusses Gebührenordnung in der BÄK, Dr. Franz Gadomski, fest.

Weiter dürfe man nicht die GKV als Bewertungsmaßstab für Pauschalabrechnungen sehen, einheitlich wie die GKV arbeitet. Einzelleistungsvergütung in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) könne man nicht vergleichen. Der BÄK wurde die Dateneinsicht verwehrt; diese wollte die Gültigkeit der Daten gerne nochmals prüfen. Demnach seien die Daten nicht zur Herausgabe geeignet, so das WIP.

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