Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Kündbarkeit alter Versicherungsverträge

Nur noch für drei Jahre dürfen laut aktuellem Gesetz Versicherungsverträge geschlossen werden; sie sind ab dem dritten Jahr jährlich kündbar. Besteht ein alter Vertrag schon länger als drei Jahre, meint die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, dass auch ältere Verträge eher gekündigt werden können. Und genau diese Tatsache wird von einigen – insbesondere Versicherungsgesellschaften – angezweifelt.

Also demnach sei es nicht möglich, auch Altverträge einer Rechtsschutz-, Haftpflicht- oder Sachversicherung schon früher zu kündigen, als in den Vertragsbedingungen des Versicherungsvertrags angegeben. Wieder andere – auch darunter natürlich Versicherungsunternehmen – machen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz keinen Strich durch die Rechnung und nehmen die Änderung so an, wie diese von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ausgelegt wird.

Man freut sich natürlich darüber, dass doch viele Versicherungsunternehmen mitziehen. Die Verbraucherzentrale zeigt sich zynisch und meint, es gäbe Einsichten bei den Versicherungsunternehmen, nach denen die Versicherungen wüssten, dass sich Kundenunfreundlichkeit nicht lohne, die daraus folge, dass die Versicherung auf ihr eigenes Recht beharren würde.

Weiter meint die Verbraucherzentrale, dass man sich hier nicht nur wünsche, sondern sogar davon ausginge, dass diesem Beispiel auch andere Versicherungen folgen und die Einsicht sicher bald kommen würde. Wer also in seinem Versicherungsvertrag eine Laufzeit von fünf Jahren oder mehr hat und schon nach dem dritten Laufzeitjahr ist, kann kündigen.

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