Neuer GKV-Beitragssatz ab Juli
Aktuell liegt der bundeseinheitliche Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung bei 15,5 Prozent – zum ersten Juli wird er auf 14,9 Prozent gesenkt. Vorsicht: Wer diesen ermäßigten Beitragssatz möchte, verzichtet weiter auf Krankengeld. Der alte Beitragssatz muss von denjenigen freiwillig gesetzlich Versicherten weiter gezahlt werden, die auf Krankengeld bestehen.
Wer allerdings nun schon eine private Vorsichtsmaßnahme in Form einer privaten Zusatzversicherung abgeschlossen hat, sollte wohl auch dabei bleiben und den ermäßigten Beitragssatz in Kauf nehmen. Alternativ wurden zwischen Januar und noch bis Juli Wahltarife angeboten, in denen das Krankengeld integriert ist. Solche Wahltarife sollen wohl noch weiterhin bestehen bleiben, allerdings ist noch ungeklärt, wie genau die Struktur eines solchen Wahltarifs inklusive Krankengeld für die freiwillig gesetzlich Krankenversicherten aussehen wird.
Aktuell sieht ein Wahltarif vor, dass man drei Jahre lang an diesen Tarif gebunden ist und währenddessen nicht wechseln kann, allerdings erhält man Vergünstigungen oder Boni aufgrund seiner Pflicht-Treue. Mit den Neuregelungen soll der freiwillig gesetzlich Versicherte wieder ab dem 43. Krankentag das Krankengeld empfangen – entweder wieder in einem Wahltarif oder aber mit dem verteuerten Beitragssatz von 15,5 Prozent. Das alles klingt noch immer sehr verworren und als stecke der Gesundheitsfonds noch immer in den Kinderschuhen. Bleibt nur abzuwarten, wie sich das entwickelt.
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