Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Schaden falsch gemeldet

Es passieren schon die seltsamsten Sachen, die dann zu entsprechenden Urteilen führen, wie diesem hier: Wer einen Schaden hat und diesen der Versicherung meldet, sollte aufpassen, es auch der richtigen Versicherung zu melden.

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass man andernfalls auf dem Schaden sitzenbleibt. Die Zeitschrift „Recht und Schaden“ berichtete über diesen Fall, der unter dem Aktenzeichen 20 O 1/08 nachgelesen werden kann. Die Richter argumentierten so, dass es doch in einem erheblichen Schadenfall eine Selbstverständlichkeit sei, die Unterlagen akribisch zu prüfen und erst dann an das Versicherungsunternehmen zu senden – möglichst auch noch an das richtige.

Also geht es insbesondere um größere Schäden, die dann dafür sorgen, dass der Versicherungsnehmer auf dem Schaden sitzenbleibt, wenn er die Unterlagen an die falsche Versicherung sendet. Ein Irrtum wie dieser ähnelt schon grober Fahrlässigkeit, weshalb die Versicherung dann nicht mehr zahlen braucht. Konkret ging es um eine Hausbesitzerin, die gegen ihre Gebäudeversicherung Klage einreichte. 90.000 Euro Schaden hatte ein Sturm verursacht, was sie nun ersetzt haben wollte, allerdings hätte sie den Schaden dafür unverzüglich melden müssen.

Die Gebäudeversicherung erfuhr nach zehn Monaten, dass die Hausbesitzerin sich vorher versehentlich an eine andere Versicherung gewandt hatte; ob dieser Verspätung besteht nun keine Zahlungspflicht mehr.

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