Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Archive for April, 2009

Gesetzliche Krankenversicherung will mehr Gelder

Es wurde schon im vorigen Jahr vermutet, nun ist es scheinbar doch soweit: Die gesetzlichen Krankenversicherungen fordern mehr finanzielle Mittel. Drei Monate nach Einsetzen des Gesundheitsfonds wollten die Krankenkassen diese Gelder insbesondere für Verbesserungen und neue Angebote für den Patienten einsetzen.

Dabei erklärt der GKV-Spitzenverband, man habe bei der Kalkulation wohl übersehen, auch Finanzen für Neues einzuberechnen. Der Stern berichtet, die gesetzliche Krankenversicherung und die Politik seien gemeinsam um eine Lösung bemüht. Neuerungen sind in der Regel dafür vorgesehen, dass sie letzten Endes Einsparungen bringen. Aber für die Entwicklung der Neuerungen und erste Testphasen müsse man erstmal investieren – und diese Gelder scheinen übersehen worden zu sein. Deshalb könne es nötig werden, dass die GKV nun doch Zusatzbeiträge vom Versicherungsnehmer zu verlangen hat, um hier aktiv zu werden und sich gegen die Mitbewerber abzusetzen.

Es scheint, als würde der Gesundheitsfonds von allen Seiten heftige Kritik abbekommen, die privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen, die Versicherungsnehmer, Ärzteorganisationen und andere Experten scheinen immer wieder neue Kinderkrankheiten daran zu finden. Die Krankenkassen sind zum Sparen gezwungen, um auf Zusatzbeiträge der Versicherungsnehmer zu verzichten. Wenn eine Krankenversicherung mit den Finanzen des Gesundheitsfonds nicht zurechtkommt, darf sie diesen Zusatzbeitrag erheben, was ob des Wettbewerbs natürlich vermieden werden solle.

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Denkmäler brauchen Pflegeversicherung

So sehen es das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK), die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) und der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, denn bereits mehr als 100.000 Denkmäler wurden in den vergangenen Jahren hierzulande zerstört. Eine Pflegeversicherung solle für die mehr als 1,4 Millionen Denkmäler in der Bundesrepublik eingerichtet werden.

Für diese Forderung haben die verschiedenen Organisationen Anfang April verschiedene Politiker in den Admiralspalast in Berlin eingeladen. Mit dem Augenmerk auf die Finanzkrise erklärte Eva-Maria Stange, sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Präsidentin des DNK, dass Denkmäler für erhöhte Standortqualität und mehr Tourismus sorgen, was eine Förderung unabdingbar mache.

Sie spüre die rückgängigen Gelder für die Denkmalpflege und fordere deshalb eine „Pflegeversicherung für das baukulturelle Erbe“. Im Grundgesetzt sollte diese Versicherung als kulturelles Erbe verankert werden; schließlich sei eine Pflege der Denkmäler und damit ihr Erhalt nur dann möglich, wenn man entsprechendes Personal und eine Ausrüstung dafür bezahlen könne.

Weiter sprach sich Gottfried Kiesow, seines Zeichens der Vorstand der DSD, dafür aus, dass die Bundesregierung Förderprogramme einrichte, und dies bitte langfristig, sodass aus den Ländern Gelder kämen, die dann entsprechend des Bedarfs eines jeden Landes verteilt werden sollten. Die aktuelle Verteilung nach Länderquoten wäre damit abzuschaffen und Gelder nach Bedarf eingesetzt.

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Ein Stranddorf Allgemeinarzt und / oder Hausarzt?

Allgemeinmediziner müssen nicht immer Hausärzte sein. Die private Krankenversicherung bietet einen sogenannten Elementartarif, der 100 Prozent der anfallenden Kosten bei Allgemeinmedizinern, Not-, Kinder-, Augenärzten und Gynäkologen zahlt, wenn es sich um die Erstbehandlung handelt. Es gibt allerdings auch hausärztliche Internisten, für die die volle Kostenerstattung nicht gilt. Es ist Bedingung für die volle Kostenerstattung im Elementartarif, dass man sich eine Überweisung von dem Arzt holt, der die erste Behandlung durchgeführt hat, um weiter die 100 Prozent zu erhalten, ansonsten reduziert sich der Satz auf 80 Prozent.

Im konkreten Fall klagte ein Versicherter, der als Hausarzt einen Internisten wählte und bei diesem in steter Behandlung war. Die Versicherung erstattete lediglich 80 Prozent, der Versicherungsnehmer hingegen meinte, es handle sich um eine hausärztliche Behandlung, weshalb 100 Prozent fällig wären. Der Bundesgerichtshof gab der Versicherung recht, weil in dem Versicherungsvertrag das Wort ‚Hausarzt‘ nicht auftauche, weshalb ein Internist nicht mit 100 Prozent zu erstatten sei.

Das Urteil lässt sich unter dem Aktenzeichen IV ZR 11/07 nachlesen. Der Bundesgerichtshof sieht im Elementartarif keinen Versicherungsnehmer benachteiligt; wie diese Regelung bei der gesetzlichen Krankenversicherung sei, wäre irrelevant. Der Kläger hätte eine Überweisung durch einen Allgemeinmediziner einholen müssen, wenn er 100 Prozent der Kosten erstattet haben wollte.

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Fusion zwischen KKH und Allianz

Zum ersten April fusionierten die KKH und die Allianz und nennen sich nun KKH-Allianz. Über zwei Millionen Versicherungsnehmer umfasst diese Krankenversicherung und bildet damit den Platz zehn aller gesetzlichen Krankenkassen.

Unter dem Dach der Allianz Deutschland AG ist das übergeordnete Ziel, die Stellung gegenüber Ärzten, Pharmaherstellern und Krankenhäusern zu stärken. Für den Versicherungsnehmer soll die Fusion bedeuten, dass das Leistungsspektrum und das Angebot sich vergrößern und eine Qualitätssteigerung erreicht wird. „Wir freuen uns sehr, dass die enge Zusammenarbeit mit der Allianz jetzt auch nach außen über das Erscheinungsbild der KKH-Allianz und unseren neuen Namen sichtbar wird“, erklärt der Vorstandsvorsichtende der KKH-Allianz, Herr Ingo Kailuweit.

Dabei soll diese Krankenkasse eng mit der Allianz Private Krankenversicherung AG (APKV) zusammenarbeiten. Es gäbe nach Dr. Ulrich Rumm, APKV-Vorstandsvorsitzender, schon jetzt weitreichende Neuerungen, die sich auf den Versicherungsnehmer positiven auswirken würden, weil es Vorteile bei der Versorgung gäbe. Dr. Rumm kommt um den Begriff „Meilensteine“ nicht umhin. Als Beispiel nennt er Zusatzversicherungen, die die APKV anbietet und die von KKH-Allianz-Mitgliedern zu Sonderkonditionen zu bekommen seien.

Wer die Koppelung aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung nutzt, verzichtet auf die sonst übliche Wartezeit von drei Monaten. Auch die Produktpalette wurde deutlich erweitert; Informationen gibt es bei der KKH-Allianz.

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Versicherungen im Klimawandel

Versicherungen tun sich schwer, Risiken aus dem Klima zu kalkulieren. Die Studie ‚Zukunftsfaktoren 2020‘ konnte berechnen: Ende dieses Jahrhunderts werden weltweit die Klimaschäden so intensiv sein, dass sie fünf Prozent oder mehr des kompletten Bruttoinlandproduktes ausmachen. Deshalb konnte die Studie davon ausgehen, in ihrer Berechnung zu 2020 einige Risiken nicht mehr zu versichern. Versicherungen sind risikoscheu; oft sind bei Risiken Zuschläge angedacht. Und bei steigender Anzahl an Naturkatastrophen steigt auch der Wunsch der Versicherungsnehmer nach einer Absicherung. Es müssten also neue Versicherungsprodukte konzipiert werden, die dann wohl auch entsprechend preisintensiv werden. Unterstützung neuester Technik könne dabei helfen, Umweltkatastrophen zu simulieren und Gefahrenanalysen zu erstellen. Diese Systeme nennen sich Business Rule Management Systeme (BRMS). Somit könne es gelingen, die Risiken eines Kunden zu kalkulieren und entsprechende Versicherungen anzubieten. Prävention wäre vorstellbar dafür, dass sich die Beiträge verringern können. Viele Versicherungsunternehmen lassen die möglichen Risiken bereits jetzt analysieren. Dabei solle aber die Risikoverteilung besser werden, wie die Studie aussagt. Weltweit im Allgemeinen und hierzulande im Besonderen sind die Klimakatastrophen deutlich gestiegen. Es sei nötig, die Risikoverteilung auf ein global agierendes Unternehmen auszulegen, um weltweit agieren zu können, meinen die Studien-Durchführer. In jedem Fall müsse man die Sicherung der Versicherungsprodukte gegen Klimakatastrophen vorantreiben.

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Leistungen der Zahnzusatzversicherung – medizinische Notwendigkeit muss gegeben sein

Als unabhängiger Versicherungsmakler und Anbieter einer großen Anzahl von Zahnzusatzversicherungen wird häufig nach der Erstattung für kosmetische Leistungen gefragt. Viele Kunden möchten sich gerne die Zähne aufhellen lassen oder bereits bestehenden Zahnersatz wie Kronen oder Brücken durch höherwertige Materialien ersetzen lassen.

Doch die Zahnzusatzversicherung, welche letztendlich dazu dient, die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzustocken, leistet dann nicht, wenn die Behandlung nicht medizinisch notwendig ist. In den Versicherungsbedingungen der Zahnzusatzversicherungen wird klar definiert, welche Leistungen tatsächlich erstattungsfähig sind.

(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )

Nach der Gebührenordnung für Zahnärzte dürfen nur Leistungen berechnet werden, die nach den zahnmedizinischen Maßstäben dazu dienen, die notwendige medizinische Versorgung durchzuführen. Extrawünsche müssen dann in der Liquidation gesondert ausgewiesen werden. Diese werden dann auch von der Gesetzlichen Krankenversicherung und von der privaten Zahnzusatzversicherung nicht übernommen.

Der Bundesgerichtshof urteilte bereits 1978, dass eine Behandlungsmaßnahme notwendig ist, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und anerkannten ärztlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen. (BGH Az. IV ZR 175/77 vom 29.11.1978)

Die Frage, die sich vielen Kunden stellt, gerade auch im Bereich der Kieferorthopädie, kann nach dem Urteil des BGH auch relativ eindeutig geklärt werden: Die Wahl der Behandlungsmethode ist primär Sache des Arztes (BGH Az. VI ZR 171/80 vom 11.05.1982)

Diese Frage der medizinischen Notwendigkeit stellt sich für viele Eltern auch bei der kieferorthopädischen Behandlung ihrer Kinder, Die GKV leistet nur ab einem bestimmten Grad der Kieferfehlstellung, die private Zahnzusatzversicherung leistet bereits ab dem 1. Grad der Kieferfehlstellung. Hier entscheidet dann in diesem Beispiel der Kieferorthopäde über die medizinische Notwendigkeit der Behandlung.

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Sterbegeldversicherung ermöglicht alternative Bestattungsformen

Einer der berühmtesten Männer der Welt hat es gemacht und viele Menschen wünschen es sich heute auch: Eine Bestattung, die nicht im Rahmen des Üblichen liegt. Albert Einstein hatte es so verfügt und er wurde noch an seinem Todestag verbrannt und die Asche über dem Hudson River verstreut.

Alternative Bestattungsformen erfreuen sich immer mehr Beliebtheit. Diese haben, je nach Art und Weise, auch ihren Preis. Wer sich aber mit dem Gedanken trägt, der wird auch rechtzeitig eine Sterbegeldversicherung einrichten, um sich diesen letzten Wunsch zu erfüllen.

Was mit den sterblichen Überresten Einsteins ging, ist hier zu lande nicht ohne weiteres möglich. Die Verstreuung der Asche ist nur in Ausnahmefällen zugelassen, eine Aufbahrung der Urne zu Hause auch nicht.

Eine seit 1934 erlaubte Form hingegen ist die Seebestattung. Diese kann im Beisein der trauernden Verwandten stattfinden, aber auch ohne Verwandte wird die Beisetzung dann im Schiffstagebuch und auf einer Karte dokumentiert und den Angehörigen übergeben. Die anonyme Bestattung ist auch möglich. Die Seebestattung kann natürlich, je nach Richtlinien der Bundesländer, auch mit dem Hubschrauber erfolgen. Die Kosten für die Seebestattung liegen zusammen mit Einäscherung, Transportmittel und Begleitung der Angehörigen bei rund 3.000 Euro.

Die Ascheausstreuung ist in manchen Bundesländern auf den Friedhöfen möglich, dieses geschieht anonym und es wird auch keine Gedenktafel aufgestellt. In Nordrhein-Westfalen ist die Verstreuung der Totenasche auch außerhalb von Friedhöfen möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass der Ort der Verstreuung öffentlich zugänglich ist und durch die Nutzung nicht die Totenwürde beeinträchtigt.

Die Ballonbestattung in Frankreich wird mittlerweile auch von einigen deutschen Beerdigungsinstituten angeboten. Diese Art der Bestattung richtet sich allerdings nach den Witterungsverhältnissen. Mit einem entsprechenden Zeremoniell wird die Asche über den Wäldern Frankreichs verstreut. Für diese Bestattung muss man mit rund 2.500 Euro rechnen, hinzukommen alle anderen Kosten, wie die Einäscherung oder andere Gebühren.

Auch die Weltraumbestattung ist mittlerweile möglich. Allerdings liegen die Kosten bei nur wenigen Gramm Asche dann schon bei weit über 5.000 Euro.

Vielleicht entscheiden sich im Laufe der Zeit immer mehr Menschen dazu, eine andere Art der Bestattung zu wählen. In diesen Fällen ist die Sterbegeldversicherung ein ideales Instrument, um diese Wünsche abzudecken.

Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie unter: www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

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Immer mehr Beschwerden über PKV

Kürzlich berichtete der ‚Focus‘, dass sich die Versicherungsnehmer immer mehr über die private Krankenversicherung beschweren würden. Die Beschwerderate erhöhte sich im Jahre 2008 um zehn Prozent, wie das Nachrichtenmagazin meldet. Rund 4.400 Beschwerden seien beim Ombudsmann und Schlichter Herrn Helmut Müller eingegangen. Diplomatisch äußerte Müller dem Focus gegenüber, dass das Gesundheitswesen einem nie zuvor da gewesenen Druck standhalten müsste, sodass die Leistungen nicht mehr so einfach gezahlt würden.

Die Überprüfung auf medizinische Notwendigkeit sei strenger denn je. Immerhin 21 Prozent aller eingegangenen Beschwerden drehten sich auch um eben dieses Thema; weitere 17 Prozent beschwerten sich über die Gebührenabrechnung. Es gelang Müller im vergangenen Jahr, bei 30 Prozent aller Fälle den Streit zwischen Versicherungsnehmer und –unternehmen abzuwenden.

Seit dem 01. November 2007 ist Helmut Müller als Ombudsmann und Schlichter in Amt und Würden und zeigt sich zuständig für die private Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Er löste damit Arno Surminski ab, der eigentlich als Journalist und Schriftsteller tätig ist und nach zwei Jahren das Amt freiwillig niederlegte. Müller hingegen kennt sich im Versicherungswesen extrem gut aus: Vor seinem Amtsantritt war er 35 Jahre lang im Bundesaufsichtsamt für Versicherungen tätig, ging 2002 in Pensionierung und trat fünf Jahre später eben erwähnten Posten an.

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Im Urlaub nicht die Versicherung vergessen

Erst Ostern, dann bald Sommerferien – häufig bucht man jetzt seinen Urlaub. Das ist die Zeit im Jahr, in der die Experten laut, aber nicht müde werden, an den Versicherungsschutz für den Urlaub zu erinnern. Insbesondere Versicherungsnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, brauchen einen gesonderten Schutz; medizinische Behandlungen außerhalb Europas werden gar nicht übernommen, in Europa kann die Kostenübernahme schwierig werden.

Wer gut und gerne auf diese Hürden verzichten kann, bucht mit dem Urlaub eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Medizinische Behandlungen und ein Rücktransport ins Heimatland werden übernommen. Kürzlich hat die Stiftung Warentest diverse Versicherungsunternehmen für die Auslandsreise-Krankenversicherung unter die Lupe genommen und dabei festgestellt, dass guter Schutz nicht teuer sein muss. Experten allerdings empfehlen, den Versicherungsschutz auch noch für ein paar Tage nach Urlaubsende zu verlängern, denn wenn die Krankheit an den Urlaubsort bindet und man nicht wegkommt, kann es teuer werden, wenn der Versicherungsschutz nicht mehr besteht. Es gibt Auslandsreise-Krankenversicherung für das ganze Jahr und solche, die nur über die Urlaubszeit gelten. Wer vergleicht sieht ziemlich bald, dass sich auch eine ganzjährige Police rentiert. Zum einen muss man nicht immer an den Versicherungsschutz denken, wenn man außerhalb der Urlaubssaison einen Kurztrip plant, zum anderen kostet diese Ganzjahresversicherung auch nicht viel mehr.

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Probefahrten und Versicherungen

Experten warnen aktuell davor, dass es diverse Risiken während einer Probefahrt mit der Kasko-Versicherung geben kann. Insbesondere Privatverkäufe seien damit angesprochen, denn: Wer so gutmütig ist und den potenziellen Käufer die Probefahrt allein durchführen lässt, ihn dafür die Autoschlüssel gibt und ewig warten kann, bis der Interessent von seiner Probefahrt zurückkommt, unterliegt keinem Versicherungsschutz, weil es sich nicht um Diebstahl handelt.

Dafür müsste sogenannter Gewahrsamsbruch vorliegen; davon spricht man, wenn dem Eigentümer der Schlüssel und / oder das Fahrzeug entrissen wurde. Gegen den eigenen Willen müsse man also Schlüssel und / oder Fahrzeug aus der Hand geben, um von einem Diebstahl zu sprechen. Nachdem dies bei einer Probefahrt nicht der Fall ist, muss die Kasko-Versicherung für den Schaden nicht aufkommen. Weiter empfehlen Versicherungsexperten, man könne sich mit einer Ausweiskopie schon besser vor solchen „Auto-Entführungen“ schützen. Am besten allerdings ist es, sich mit ins Auto zu schwingen, wenn man zur Probefahrt einlädt. Im Falle vom Gewahrsamsbruch sei laut Experten auch der Ort der Schlüsselübergabe wichtig; geschieht dies in der Wohnung, müsse man sich keine Sorgen machen. Es wäre allerdings allein vom Menschenverstand fast ein Unding, auf ehrliche Menschen zu hoffen, wenn man Schlüssel und Wagen ohne Eigenkontrolle oder Ausweiskopie einfach herausgibt. Einen Tarifvergleich zur KFZ Versicherung finden Sie hier: KFZ Versicherungsvergleich

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