Vererben und Erben – Die Rolle der Sterbegeldversicherung
In Deutschland werden jedes Jahr mehrere Milliarden Euro vererbt. Damit geht nach dem Trauerfall in vielen Fällen der Streit unter den Hinterbliebenen los, wenn nicht rechtzeitig Vorsorge getroffen wurde. Denn weniger als die Hälfte der Deutschen hinterlassen ein Testament.
Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Erbfolge eindeutig geregelt. Wer außer seinen Verwandten noch Freunden oder Vereinen etwas hinterlassen will muss dieses im Testament klar bekunden. Denn die Gesetzliche Erbfolge regelt klar die Rangfolge der Erben.
Vom Erblasser werden zumeist Sach- und Geldwerte hinterlassen, bei baren Mitteln werden häufig die Kosten für die Bestattung getragen. Doch auch hier kann es zu Streitigkeiten kommen, wenn sich ein Teil der Erben aus der Verantwortung zieht.
Die Gesetzliche Erbfolge sieht vor, das zunächst der Ehegatte erbt und danach die Kinder oder Enkel in erster Ordnung. Damit dem Erblasser der Wunsch nach einer würdevollen Bestattung Rechnung getragen wird, kann zu Lebzeiten durch den Erblasser selber oder durch einen Verwandten eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden. Die Sterbegeldversicherung unterliegt, wenn eine Begünstigungserklärung abgegeben wird, nicht der Gesetzlichen Erbfolge. Der Vorteil ist, dass ein Verwandter damit betraut wird, die Kosten für die Bestattung zu „verwalten“.
Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie unter: www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html
Die Sterbgeldversicherung wird durch den Erblasser selber oder durch einen Verwandten, der die Bestattungskosten absichern möchte, angespart. Wenn der Sterbefall eintritt, kann der Begünstigte unter Vorlage von Sterbeurkunde und Ausweisdokumenten bei der Sterbegeldversicherung die Versicherungssumme abrufen.
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