Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Neue Regelungen bei Lebensversicherungen bei Hartz IV

Einige Lebensversicherungen werden von Hartz-IV-Empfängern als Altersvorsorge gedacht und ehe die Jobcenter nach dem Urteil vom Bundessozialgericht die Verwertung der Lebensversicherung vorschlagen, muss geprüft werden. Im konkreten Fall ging es um eine knapp 60-jährige Frau, die aufgrund einer Krebserkrankung ihre Selbstständigkeit aufgeben und staatliche Unterstützung beziehen musste. Allerdings wurde der Frau gesagt, sie solle erst ihre Lebensversicherung mit einem Rückkaufwert von etwa 80.000 Euro verkaufen, bevor sie Leistungen beziehen könne. In diese Lebensversicherung hatte sie während ihrer Selbstständigkeit als Altersvorsorge einbezahlt und bekam nun knapp 250 Euro Rente pro Monat.

Weiter sei im Vertrag der Lebensversicherung nicht ausgeschlossen, das Geld auch vorher zu verwenden. Die Richter sahen das eher wie die Frau; so wurde die Lebensversicherung ausschließlich als Altersvorsorge eingerichtet und müsse deshalb jetzt noch nicht aufgelöst werden. Bis zu 200 Euro pro Lebensjahr könne man als Verwertungsausschuss bis Renteneintritt vereinbaren, sagt das Versicherungsvertragsgesetz aus. Das bedeutet, dass ein 50-Jähriger bis zu 10.000 Euro Altersvorsorge haben darf, welches Hartz-IV-sicher ist. Hinzu kommt ein Freibetrag, der explizit als Altersvorsorge gilt und damit nicht vor Renteneintritt verwertet werden kann; selbst dann nicht, wenn das der Versicherungsvertrag nicht ausschließt. Dieser Freibetrag hat eine Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr, höchstens aber 13.000 Euro.

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