Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Urteil über Gesundheitsreform steht an

Am 10. Juni wird das Bundesverfassungsgericht über die Gesundheitsreform aus dem Jahre 2007 urteilen. Darin enthalten sind Teile, die mehreren Kritikern deutlich aufstoßen. Insbesondere die private Krankenversicherung kritisierte diverse Bestandteile. Schon im Dezember 2008 kam es zu mündlichen Verhandlungen, in denen die Bundesregierung diese Bestandteile verteidigte; für die private Krankenversicherung hingegen entstehen besondere Belastungen. Dabei äußerte man, dass man annehme, dass die Reform „das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung zerstört“. Der Gleichheitsgrundsatz wäre verletzt, aber auch die Berufsfreiheit, das Eigentumsrecht und die Vertragsfreiheit. Gerade die Tatsache, dass die privaten Krankenversicherungen verpflichtet sind, den Basistarif anzubieten, scheint den Versicherungsunternehmen ein Dorn im Auge zu sein.

Dabei sind die Regelungen so gesetzt, dass der Tarif nicht mehr kosten darf, als der Höchstbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung. Weiter sei es der privaten Krankenversicherung verboten, einen Versicherungsnehmer aufgrund seiner Krankenhistorie oder seines Alters abzulehnen – man müsse jeden in den Basistarif aufnehmen.

Aufgrund der besonderen Regelungen in der PKV scheint dies gegen alle Prinzipien zu laufen, weshalb fünf Verfassungsbeschwerden von privaten Versicherungsunternehmen und drei von privat versicherten Bürgern verhandelt werden. Das Prinzip der Eigenvorsorge jedenfalls kann auf diese Art kaum mehr gehalten werden; es scheint, als würde man der PKV das Umlageprinzip der GKV auferlegen wollen.

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