Kfz-Versicherung: Unter Zeitdruck ist jeder Leihwagen recht
Bei einem Autounfall ist häufig die Folge, dass sich der Geschädigte vorübergehend einen Leihwagen nehmen kann, den die Versicherung dann finanziell übernimmt. Allerdings gibt es dort in der Regel eine wichtige Bedingung: Der Geschädigte muss sich aus einigen Angeboten das günstigste herausfiltern. Was aber, wenn der Geschädigte unter Zeitdruck steht?
In diesem Falle hat er die Möglichkeit, sich einfach schnellstmöglich irgendeinen Mietwagen zu buchen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist aktuell darauf hin und bezieht sich auf ein Urteil vom Landgericht Schweinfurt, welches unter dem Aktenzeichen 23 O 313/08 nachzulesen ist. Konkret ging es in dem zu verhandelnden Fall um eine selbstständige Versicherungskauffrau, die einen Unfall hatte und aufgrund dessen bereits einen Geschäftstermin verpasste. Noch am selben Tag musste sie weitere geschäftliche Termine wahrnehmen und hat sich somit einen Mietwagen genommen. Von ihrer Versicherung forderte sie die Kostenerstattung der angefallenen 5.400 Euro. Mit einem Hinweis auf die „Schadenminderungspflicht“ erklärte sich die Versicherung bereit, nur 2.000 Euro zu übernehmen.
Die Geschädigte hätte schließlich einen preiswerteren Mietwagen finden können. Die Richter allerdings pflichteten der Klägerin bei; diese hätte aufgrund ihrer Termine als Versicherungskauffrau keine Zeit für die Recherche und sei somit von der Schadenminderungspflicht befreit gewesen. Die Versicherung musste den vollen Beitrag entrichten.
Einen Vergleich zur KFZ Versicherung finden Sie hier unter: http://www.vergleichen-und-sparen.de/kfz-versicherung.html
Keine KommentareNo comments yet. Be the first.
Leave a reply


