Versicherungen – Vergleichen und Sparen

Archive for Juni, 2009

Die Sterbegeldversicherung der LV1871 (Lebensversicherung LV1871 von München)

Der alteingesessene Lebensversicherer aus München bietet neben den gängigen Produkten zum Thema Lebensversicherung u. a. auch eine Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung an, die so genannte Sterbegeldversicherung über den Münchener Begräbnisverein an. Dieses erfolgt über einen günstigen Kollektivrahmenvertrag zwischen Münchener Begräbnisverein und der LV1871.

Dieser im Jahre 1963 gegründete Verein hat sich als Ziel gesetzt, die traditionellen kirchlichen Bestattungsformen zu fördern. Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist über den Verein für alle Interessierten möglich.

Der Münchner Begräbnisverein regelt aber nicht zwingend die Bestattung für die versicherten Mitglieder. Natürlich werden die Leistungen wie bei einer normalen Lebensversicherung an die Begünstigten ausgezahlt und die Verfügung ist frei. Der Begriff der Sterbegeldversicherung hat sich aber im Wesentlichen durchgesetzt, weil viele Kunden die Versicherung mit einer kleinen Summe als Bestattungsvorsorge abschließen.

Beitreten kann der Sterbegeldversicherung jeder ab dem 40. Lebensjahr. Die Beitragszahlung ist frei wählbar. So kann die Sterbegeldversicherung gegen laufende Zahlung angespart werden oder mit einen Einmalbeitrag. Bei der laufenden Zahlung werden die Beiträge in der Regel bis zum 85. Lebensjahr bezahlt. Der Beitrag orientiert sich nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht der versicherten Person. Ab dem 85. Lebensjahr ist die Sterbegeldversicherung beitragsfrei, der Versicherungsschutz besteht lebenslang.

Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie unter: www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Da die Versicherungssummen sich im geringen Rahmen bewegen (bis 12.500 Euro), ist auch keine Gesundheitsprüfung notwendig. Jeder hat also die Möglichkeit über den MBV eine Sterbgeldversicherung abzuschließen.

Die Erstattung der Leistung richtet sich nach dem Eintrittsalter. Bei den meisten Sterbegeldversicherungen beträgt die Wartezeit 36 Monate, der MBV staffelt diese Erstattung. Zwischen den 40. und 49. Lebensjahr (Eintrittsalter) beträgt die Wartezeit 36 Monate, bei einem Versicherungsbeginn zwischen dem 50. und 59. Lebensjahr beträgt die Wartezeit 24 Monate und ab dem 60. Lebensjahr sind es nur noch 12 Monate Wartezeit.

Außerdem ist in der Sterbegeldversicherung ein Unfalltodesschutz integriert. Bei Unfalltod wird bis zum 75. Lebensjahr die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt.

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Notfallbehandlung ohne Krankenversicherung

Das Bundessozialgericht hat ein Urteil gesprochen, in dem festgelegt wurde, dass Menschen, die keine Krankenversicherung haben, im Notfall einen Arzt beanspruchen können. Das Urteil lässt sich nachlesen unter dem Aktenzeichen B 8 SO 4/08 R, in dem es konkret um eine Frau ging, die nicht krankenversichert war.

Sie musste ihren Antrag auf ALG II stellen, sodass sie in der Zwischenzeit keine Versicherung haben konnte. Die 12-jährige Tochter der Frau musste ins Krankenhaus zur stationären Notfallbehandlung und die Kosten sollte das Sozialamt tragen. Dieses weiterte sich mit der Begründung, lediglich ALG II-Berechtigte hätten Anspruch auf Kostenerstattung.

Dass Zweifel an dieser Entscheidung bestanden, äußerten bereits die Richter in erster Instanz. Wer so vorgeht, der entzieht dem Kind den Versicherungsschutz, meinten die Richter. Man entschied, dass die Behörde für die Kosten aufzukommen habe. Das Bundessozialgericht stimmte in zweiter Instanz zu, gab aber den Fall wieder an das Landessozialgericht. Man solle prüfen, ob es eine Notfallbehandlung war, die nicht mehr hätte warten können, und ob Bedürftigkeit in der Familie wirklich da war. Sobald man dies bestätigen würde, muss das Sozialamt für die entstandenen Behandlungskosten aufkommen. Somit gilt: Nur, wenn es sich tatsächlich um einen Notfall handelt und Bedürftigkeit besteht, sind Notfallbehandlungen ohne Krankenversicherung möglich.

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Implantate und Zahnzusatzversicherung

Die Zahnzusatzversicherung wird von vielen Menschen abgeschlossen, um gesundheitlich beim Zahnerhalt vorzusorgen und Kosten für Zahnersatzmaßnahmen abzudecken und eigene Kosten hierfür zu reduzieren. Einige Gesellschaften leisten auch in hohem Umfang für den Zahnersatz mit Implantaten, auch teilweise ohne Begrenzung der Anzahl der Implantate pro Kiefer.

Hier ist es wichtig, eine Zahnzusatzversicherung zu wählen, die hier keine Einschränkungen vorgibt.

Beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung ist aber zu beachten, ob eine Zahnersatzmaßnahme mit Implantaten nicht im Vorfeld bereits angeraten wurde. Diese Leistungen werden generell von der Zahnzusatzversicherung nicht übernommen. Wenn eine solche Behandlung bereits angeraten ist oder durchgeführt wird, so empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung dennoch, da ja auch weiter Maßnahmen in den Folgejahren von der Zahnzusatzversicherung getragen werden.

(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )

Wenn man nun jahrelang immer regelmäßig zum Zahnarzt geht, fällt naturgemäß auch irgendwann eine Zahnersatzmaßnahem an. Gerade deshalb ist es sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung einzurichten. Wenn in der Vergangenheit bereits Implantate eingesetzt wurden, heißt es noch lange nicht, dass diese ein Laben lang halten werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Implantate nicht angenommen werden und nach einigen Jahren wieder ersetzt werden müssen.

Weiterhin kann an jedem Zahn ein unvorhergesehenes Problem auftreten, das vielleicht den Ersatz mit einem Implantat erforderlich macht. Außerdem müssen Implantate ggf. dann auch eingesetzt werden, wenn durch andere Zahnersatzmaßnahmen die Nachbarzähne aufwendig präpariert werden müssen.

Eine Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler empfiehlt sich auf alle Fälle, da dieser in der großen Vielfalt der Zahnzusatzversicherung den Überblick über die verschiedenen Leistungen hat.

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Sterbegeldversicherung: Die Rheinisch-Westfälische Sterbekasse

Viele Versicherungsgesellschaften bieten im Rahmen ihrer Lebensversicherungen auch eine Bestattungsvorsorge an, die so genannte Sterbegeldversicherung. ZU den bekannten Anbietern gehört auch die Rheinisch-Westfälische Sterbekasse, die bisher unter dem Dach der DBV-Winterthur-Gruppe fungiert hat.

Durch den Zusammenschluss der DBV-Winterthur mit der AXA wird die Rheinisch-Westfälische Sterbkasse unter deren Dach weiter geführt.

Das Prinzip dieser wie auch der anderen Sterbegeldversicherungen ist relativ einfach: Gegen eine laufende Zahlung oder eine Einmalbeitrag wird nach Erfüllung einer bestimmten Wartezeit eine vereinbarte und frei wählbare Versicherungssumme als Bestattungsvorsorge ausgezahlt.

Die Rheinisch-Westfälische Sterbekasse hat eine Wartezeit von 36 Monaten. Somit wird nach Ablauf dieser Wartezeit die Versicherungssumme im Todesfall fällig, egal wie viel Beiträge bereits entrichtet wurden. Sollte die versicherte Person bereits innerhalb dieser Wartezeit versterben, so werden die eingezahlten Beiträge ohne Zinsen zurückgezahlt.

Bei einem Unfall leistet die Sterbegeldversicherung sofort. In diesem Fall wird sogar die doppelte Versicherungssumme fällig.

Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie unter: www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Zur Beantragung der Versicherung sind keine Gesundheitsfragen erforderlich. Es besteht also die Möglichkeit, ohne eine ärztliche Bescheinigung den Versicherungsschutz zu beantragen.

Im Falle des Ablebens der versicherten Person ist bei der Sterbegeldversicherung folgendes zu beachten. Die Sterbeurkunde muss rechtszeitig beigebracht werden, bei Unfalltod innerhalb von 48 Stunden. Dann erfolgt die Auszahlung entweder an die Erben oder an die, sofern bei Antragstellung angegeben, im Versicherungsvertrag benannten Begünstigten.

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Zusatzversicherungen: Die Zukunft der PKV?

Im Moment gibt es viele Mutmaßungen über die Zukunft der privaten Krankenversicherung (PKV), wobei Experten mit großen Änderungen rechnen: Die konventionellen Vollversicherungen würden demnächst nicht mehr fokussiert werden, sondern das Angebot der Privatversicherer wird sich zunehmend vergrößern. Zusatzangeboten sollen feilgeboten werden, die sich an alle Versicherungsnehmer – PKV- und GKV-Mitglieder – richte.

Die Experten benennen zwei Gründe für diesen Trend. Zunächst stagniert das PKV-Geschäft seit einigen Jahren. Es kommen nicht mehr viele Mitglieder hinzu, sondern die Bestandsmitglieder wechseln aufgrund der gesetzlichen Änderungen zwischen den einzelnen Versicherungsunternehmen hin und her. Um Mitglieder zu gewinnen, muss das Angebot allem Anschein nach größer werden.

Daneben geht es auch um den aktuellen Bedarf: In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht Handlungsbedarf; der Leistungskatalog ist deutlich geschrumpft. Um diesen daraus folgenden Bedarf abzudecken, wird die private Versicherung sicherlich Zusatzversicherungen anbieten – in Verbindung mit dem ersten Grund, Mitglieder-Stagnation, sicherlich der richtige Weg. Zusatzversicherungen bieten sich für GKV-Mitglieder an, denn so gelingt es, mögliche Risiken, so diese rechtzeitig mit einer Zusatzversicherung bedacht werden, abzuschwächen.

Der Bedarf bei GKV-Mitgliedern scheint wirklich sehr groß; die finanziellen Mittel der GKV schwinden, die Leistungen werden sicherlich nicht aufgestockt. Gekürzte Leistungen haben Folgen für die Versicherungsnehmer; man kann sich Behandlungen ohne Zusatzversicherungen schlichtweg nicht mehr leisten.

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Urlaub durch Altersvorsorge ersetzt

Sparen – das ist scheinbar das Ding der Bundesbürger. Für die Altersvorsorge wird eine ganze Menge Geld investiert – pro Bundesbürger durchschnittlich 130 Euro pro Monat. Die Studie „Altersvorsorge in der Finanzmarktkrise“ hat die Versicherungskammer Bayern in Auftrag gegeben und das Marktforschungsinstitut Psychonomics aus Köln ausgeführt.

Auch eine Zukunftsfrage wurde gestellt: Wie reagiert man, wenn sich die Lage weiter verschlechtert? Bevor die Bundesbürger aufs Sparen für die Altersvorsorge verzichten, werden Konsumgüter, Freizeit oder Reisen eingestellt, heißt es. Befragt wurden cirka 1.250 Menschen zwischen 18 und 65 Jahren. Robert Quinke trug die Verantwortung der Studienleitung; er begründet: „Die Bundesbürger erkennen auch in der Krise die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge und weichen nach Möglichkeit nicht von ihren längerfristigen Planungen ab.“

Die Versicherungskammer Bayern kommentiert ebenfalls: „In der Finanzmarktkrise sind besonders sicherheitsorientierte Formen der Altersvorsorge gefragt“, sagt Harald Benzin, Vorstandsmitglied. Sicherheit erscheint in der Tag wichtig: Immobilien, Gold und Sparbücher sind neben der privaten Rentenversicherung die Favoriten der Vorsorge-Sparer. Lediglich ein Fünftel der Bundesbürger glaubt daran, dass die gesetzliche Rentenversicherung im Alter ausreichen würde. Die kapitalbildende Lebensversicherung erscheint ebenfalls absolut rentabel für die Deutschen; allerdings zeigen sich die Sparer skeptisch bei Investmentfonds und Aktien – hier sparten lediglich 14 beziehungsweise sechs Prozent der Bundesbürger fürs Alter.

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