Archive for Juli, 2009
ALG-II-Empfänger: Hausratversicherung
Das Sozialgericht Hamburg hat geurteilt, dass ALG-II-Empfänger oder jene, die Grundsicherungsleistung erhalten, die Versicherungskosten, die für die Hausratversicherung entstehen, als anrechenbares Einkommen abziehen dürfen. Die Hausratversicherung muss angemessen sein, heißt es, und das Urteil behält auch dann seine Gültigkeit, wenn sie erst abgeschlossen wurde, wenn man bereits die staatliche Unterstützung bezieht. Unter dem Aktenzeichen S 9 SO 348/07 ist das Urteil nachzulesen, in dem es konkret um einen ALG-II-Empfänger ging, dessen Behörde die Hausratversicherung nicht als notwendige Versicherung ansah.
Die 25 Euro Jahresbeitrag seien nicht notwendig und der Beitrag könne damit nicht von seinem Einkommen abgesetzt werden. Der Leistungsempfänger hatte die Versicherung erst abgeschlossen, als er bereits staatliche Unterstützung empfing, was die Behörde als unrechtmäßigen Vorteil aus staatlicher Unterstützung ansah. Die Richter sahen das allerdings anders, denn wann die Versicherung abgeschlossen wurde, sei irrelevant. Weiter wäre eine Hausratversicherung immer, auch für Geringverdiener, absolut sinnvoll. Damit ist die Behörde gezwungen, der Versicherungsbeitrag anzuerkennen, solange dieser ALG-II-Empfänger noch in dieser Wohnung lebt.
Die Höhe der Versicherung müsste im Falle eines Umzuges erst man auf Angemessenheit geprüft werden und anschließend wird entschieden, ob die Versicherung weiter so berechnet werden kann. Damit ist es also auch Leistungsempfängern möglich, die Hausratversicherung in angemessener Höhe abzuschließen.
No commentsDie Zahnzusatzversicherung – Abschluss und Leistungserstattung
Die Zahnzusatzversicherung erfreut sich seit einigen Jahren immer größerer Beliebtheit: Durch die Reduzierung der Kosten durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) müssen Patienten immer mehr in die eigene Tasche greifen, um Behandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen bei Zahnarzt zu finanzieren. Durch die Zahnzusatzversicherung steht seit langem ein sinnvolles Instrument zur Verfügung, um die anfallenden Kosten für Zahnersatz für den Patienten so gering wie möglich zu halten.
Grundsätzlich sollte man sich vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bei einem Versicherungsmakler genau über die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften informieren. Bedingt durch Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand ergeben sich eine Vielzahl von Möglichkeiten. Denn: Gerade bei den Gesundheitsfragen kommt es drauf an, welche Zahnzusatzversicherung je nach Zustand des Gebisses noch die besten Leistungen bringt.
Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html
Grundsätzlich geht es dabei immer um die Frage, ob sich der Antragsteller zum Zeitpunkt der Beantragung in zahnärztlicher Behandlung befindet und wie viele Zähne fehlen. Je nach gemachter Angabe kann das unterschiedliche Folgen haben. Bei einer laufenden Behandlung wird der Antrag abgelehnt oder zurückgestellt. Ggf. wird zur laufenden Behandlung auch ein vorläufiger Ausschluss vereinbart. Bei fehlenden Zähnen gibt es ebenfalls mehrere Möglichkeiten, wie der Antrag angenommen wird. Entweder werden fehlende Zähne direkt vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es kann auch sein, das fehlenden Zähne, je nach Gesellschaften maximal vier, gegen Aufpreis mit versichert werden. Oder es wird eine Leistungsbeschränkung für die ersten Versicherungsjahre vereinbart. Hier hilft wirklich die genaue Nachfrage über einen Versicherungsmakler, da jede Zahnzusatzversicherung hier individuelle Annahmerichtlinien hat.
Wenn es zu einer Zahnersatzmaßnahme kommt, sollte man immer den Heil- und Kostenplan, der bereits von der GKV angenommen wurde, der Zahnzusatzversicherung einreichen. So kann die Versicherung bereits im Vorfeld eine Aussage zu der zu erwartenden Erstattung machen.
Folgt die Rechnung durch den Zahnarzt, so muss diese immer im Original eingereicht werden. Auch hier ist die Empfehlung, dieses über den Makler zu erledigen, wenn die Zahnzusatzversicherung hierüber abgeschlossen wurde. So kann zumindest dokumentiert werden, dass eine Rechnung auch eingegangen ist, da der Makler grundsätzlich die Interessen seiner Kunden vertritt.
No commentsGute Gründe für eine Sterbegeldversicherung
Seit dem Jahr 2004 ist das Bestattungsgeld durch die Gesetzlichen Krankenversicherer ersatzlos gestrichen worden, für die Kosten einer Beerdigung sind nun die Angehörigen in voller Höhe verantwortlich. Die Sterbegeldversicherung steht oftmals im Fokus der Versicherungsexperten, dennoch bietet diese eine Vorsorge, die als Bestattungsvorsorge viele Vorteile bietet.
Experten raten häufig zum Anschluss eines Sparvertrages, da die Verzinsung hier besser ist als bei der Sterbegeldversicherung. Dafür wird das Risiko Todesfall hier überhaupt nicht berücksichtigt. Die Sterbegeldversicherung nämlich deckt das Risiko bei manchen Gesellschaften, ggf. mit Gesundheitsfragen, bereits ab Versicherungsbeginn ab, ungeachtet der Höhe der eingezahlten Beiträge. Die maximale Wartezeit beträgt 36 Monate. Ein Sparvertrag wird in dieser Zeit aber kaum die Erträge erbringen, um die Kosten einer Bestattung voll abzudecken.
Ein weiterer Vorteil der Sterbegeldversicherung ist die Berücksichtigung als Schonvermögen für Kunden, die Empfänger von Sozialleistungen sind, wie z. B. ALG II oder Grundsicherung für Rentner. Während andere Kapitalanlagen, je nach Einlagenhöhe, zunächst für den Regelbedarf verbraucht werden müssen, unterliegt die Sterbegeldversicherung dieser Regelung nicht. Im Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII), § 33 wird in Absatz 2 davon gesprochen, dass die Beiträge sogar von den zuständigen Trägern der Sozialleistungen übernommen werden können. Hier hilft sicherlich die Anfrage beim zuständigen Amt.
Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie unter: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html
Sollte eine Sterbegeldversicherung nicht vorhanden sein, und die Angehörigen haben von sich aus keine finanzielle Möglichkeit, die Bestattungskosten aufzubringen, kann es sein, dass der eine oder andere Bestatter den Auftrag zur Beisetzung nicht annehmen wird. Die Deckung der Kosten ist aus deren Sicht nicht gesichert. Wenn kein Geld vorhanden ist, tritt zwar das Sozialamt in Leistung, aber erst auf Antrag zur Übernahme der Kosten und dann auch noch rückwirkend. Die Bezahlung des Bestatters wäre also in der Schwebe, bis die Mittel überhaupt bewilligt werden.
Ein weiterer wichtiger Grund für den Anschluss einer Sterbegeldversicherung ist, dass immer mehr Menschen von der traditionellen Erdbestattung absehen und lieber individuelle Wege gehen. Als Beispiel sind hier nur die See- oder Luftbestattung genannt oder die Bestattung in einem FriedWald (als Friedhof umgewidmeter Wald). Hier fallen naturgemäß höhere Kosten an, aber dafür haben diese Formen der Bestattung aber auch einen anderen Charakter als eine vom Sozialamt finanzierte Beerdigung.
No commentsVolle Erstattung durch die Zahnzusatzversicherung nur bei der Regelversorgung
Die Frage, die sich viele Kunden beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung stellen ist: Gibt es eine Gesellschaft, die 100 Prozent der Zahnarztkosten übernimmt? Grundsätzlich wird von manchen Gesellschaften mit der vollen Kostenübernahme, sprich 100 Prozent geworben. Hier empfiehlt es sich aber genau hinzuschauen. Denn: Diese Höhe der Erstattung wird von der Zahnzusatzversicherung nur erbracht, wenn es sich um die Regelversorgung handelt.
Dahinter steckt der folgende Gedanke: Wenn eine Zahnzusatzversicherung alle Kosten mit 100 Prozent abdeckt, achtet der Patient nicht mehr auf die Kosten. So werden in der Regel von Leistungen, die außerhalb der Regelversorgung liegen, wie z. B. höherwertige Füllungen oder Implantate von manchen Gesellschaften mit 80 bis 90 Prozent abdeckt, aber eben nicht komplett. So achtet der Kunde auch darauf, wie hoch der Eigenanteil sein wird. Wenn die Behandlung nämlich für den Kunden nichts mehr kostet, müsste die Zahnzusatzversicherung immense Mittel aufwenden, um die Behandlungen aller Patienten abzudecken.
Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html
Somit wird also klar, dass Zahnzusatzversicherungen, die mit 100 Prozent Erstattung werben, lediglich sich auf die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung beziehen.
Sicherlich wird sich mancher schon gefragt haben, ob man, um dieses besser auszuschöpfen, nicht zwei Zahnzusatzversicherungen abschließen soll. Dieses ist allerdings nicht ohne weiteres möglich. Zum einen fragen die Versicherer im Antrag bereits nach einer bestehenden Zahnzusatzversicherung. Wenn dieses bejaht wird, ist ein Neuabschluss nicht möglich. Dieses kann allerdings nun von den Gesellschaften nicht konkret geprüft werden.
Allerdings ist es auch so, dass beim Antrag auf Übernahme der Kosten nur die Originalrechnung von der Zahnzusatzversicherung akzeptiert wird. So wird dann automatisch vermieden, dass eine Zahnersatzmaßnahme über zwei oder mehr Gesellschaften abgerechnet wird.
No commentsBestattung im FriedWald – mit der Sterbegeldversicherung den letzten Wunsch erfüllen
Für viele Menschen ist es ein Wunsch, der vor Jahren noch nicht umgesetzt werden konnte: Die Bestattung in einem Wald. Diese Art der Bestattung erfreut sich immer mehr Beliebtheit und wird zu einer selbstverständlichen Alternative zum traditionellen Friedhof.
Im Jahr 2000 wurde auch hierzulande die Möglichkeit bekannt, die Asche eines verstorbenen Menschen am Fuße eines Baumes beizusetzen. Das Unternehmen FriedWald hat sich nun als Ziel gesetzt, diese Art der Bestattung in Deutschland weiter zu verbreiten. Im Jahr 2001 wurde der erste FriedWald im Reinhardswald bei Kassel eröffnet. Beim FriedWald handelt es sich um einen Friedhof, die entsprechend ausgewiesenen Waldflächen wurden in einem Genehmigungsverfahren umgewidmet.
Wenn nun der Verstorbene bereits zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat, lassen sich die Kosten für diese neue und sicherlich schöne Art der Bestattung hieraus problemlos abdecken. Denn letztendlich fallen im Trauerfall ja nicht nur Kosten für die Bestattung, sondern auch noch z. B. für Organisation, Einäscherung oder Formalitäten an.
Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie unter: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html
Betreut wird ein FriedWald von drei Organisationen: Dem Unternehmen FriedWald, dem zuständige Forstamt und dem Waldbesitzer (im Regelfall die Kommune). Die Kommune ist der öffentliche Träger des FriedWalds und gewährleistet den ordnungsgemäßen Betrieb. Die Förster vor Ort betreuen den FriedWald.
Zu Lebzeiten kann man sich bereits in einem FriedWald einen Baum aussuchen. Es gibt den Familienbau, der für eine Einzelperson oder auch eine ganze Familie bestimmt sein kann. Der Freundschaftsbaum gibt dem Verstorbenen über den Tod hinaus ihren freundschaftlichen Bindungen Bedeutung zu verleihen. Die Gemeinschaftsbäume dienen ebenfalls mehreren Menschen als letzte Ruhestätte. Hier wird die Urne aber in einem Einzelplatz beigesetzt.
Die Kosten für eine Bestattung variieren natürlich. Hier kommt es im Wesentlichen darauf an, welcher Baum gewählt: Die Stärke, Art und Lage des Baumes sind dabei ausschlaggebend. Mittlerweile ist der FriedWald in Deutschland 27-mal in idyllischer Lage vertreten.
Mit den Mitteln aus einer Sterbegeldversicherung lassen sich natürlich viele Wünsche des Verstorbenen realisieren. Da es mittlerweile eine Vielzahl von Gesellschaften gibt, die Sterbegeldversicherungen anbieten, hilft in den meisten Fällen ein unabhängiger Versicherungsmakler. Er kann viele Fragen für den Kunden klären und auch das passende Angebot für eine Sterbegeldversichern erstellen.
No commentsGeschwindigkeits-Falschangaben führen zu Versicherungsverlust
Das Saarländische Oberlandesgericht hat in einem Urteil entschieden, dass bei der Angabe einer falschen Geschwindigkeit nach einem Unfall die Leistungen der Kaskoversicherung gestrichen werden können.
Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen 5 U 78/08 nachzulesen, in dem es konkret um einen Autofahrer eines Ferraris ging, der die Kontrolle verlor. Der Fahrer geriet durch das Drehen des Autos an einen Baumstumpf. Mit einer Selbstbeteiligung von 2.500 Euro versichert, gab der Fahrer an, mit 70 km/h gefahren zu sein und nannte somit die zulässige Höchstgeschwindigkeit; wahrscheinlich in der Hoffnung, den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Die Reparaturkosten von 67.000 Euro wollte die Versicherung nur teilweise übernehmen, denn der bestellte Gutachter stellte eine Mindestgeschwindigkeit von 95 km/h zum Unfallzeitpunkt fest. Mit dieser Feststellung war klar, dass der Fahrer das Limit überschritten hatte.
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Man könne laut der Anwaltshotline diese Geschwindigkeitsübertretung – immerhin 25 km/h – nicht als Bagatelle abtun; diese Übertretung läge nicht mehr in der Fehlertoleranz. Die Versicherung und die saarländischen Richter gingen davon aus, dass dem Mann seine Geschwindigkeitsüberschreitung bewusst war, sodass es wahrscheinlich ist, dass der Fahrer vorsätzlich falsche Angaben im Unfallbericht abgegeben hatte. Dies fällt unter arglistige Täuschung, sodass dem Fahrer nicht mal die teilweise Entschädigung, sondern gar nichts von der Versicherung zustand.
No commentsAWD: „Unabhängiger“ Finanzberater ist nicht unabhängig
Die AWD darf sich nach einem Urteil nicht mehr „unabhängiger Finanzberater“ nennen, denn das Unternehmen gehört einer Versicherung an. Der Image-aufbauende Slogan, der für AWD steht, Millionen gekostet hat und AWD nach vorn gebracht hat, muss weg. Bislang darf AWD diesen Slogan noch nutzen; am Hauptgebäude des Finanzdienstleisters steht auch in großen Lettern „Unabhängig betrachtet ist mehr Geld für Sie drin“.
Dann das Logo: „AWD – Ihr unabhängiger Finanzoptimierer“. Überall diese Worte; auch auf öffentlichen Gebäuden. Wie kann die Werbung verschwinden, um kenntlich zu machen, dass die AWD der Versicherung Swiss Life angehört? Bevor es ans Eingemachte ginge, meint AWD-Sprecher Bela Anda, müsse das vollständige Urteil vorliegen. Die Berufung sei schon in Planung, nur die könnte nichts nutzen, wenn Kläger DVAG für die sofortige Urteilsvollstreckung plädiert. Schon vor knapp zehn Jahren ging derselbe Fall gut für die AWD aus; Anda ist zuversichtlich, dass das wieder so ist.
Problem bei der Sache: Mittlerweile gehört die AWD einer Versicherung an und das macht abhängig, wie auch die Richter des Landgerichts Hannover bemerkten. Das Image als unabhängiger Berater wurde strukturiert aufgebaut; 2008 wurde MLP als größter Konkurrent mit dem Satz übernommen: Mithilfe der Swiss Life könne man den „größten unabhängigen Finanzdienstleister der Welt schaffen.“
No commentsWann lohnt sich ein Wechsel der GKV?
Das Marktforschungsinstitut YouGov Psychonomics zeigt in einer aktuellen Studie, wann es sich für einen Versicherungsnehmer lohnt, die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Weiter macht die Studie ersichtlich, welche Kassen aktuell damit zu kämpfen haben, ihre Kunden halten zu können. Die Zahlen sind interessant: Etwa 400.000 der Kassenmitglieder hierzulande überlegen, ob sie eine Krankenzusatzversicherung abschließen – ein Drittel davon überlegt konkret und will innerhalb der kommenden drei Monate abschließen.
Dabei werden laut dem Marktforschungsinstitut die Unternehmen Barmenia, Axa, Huk-Coburg, Allianz und Karstadt-Quelle Versicherungen bevorzugt. Alles große Unternehmen, die einen Namen haben. 31 Prozent der Befragten sehen in einer attraktiven Krankenzusatzversicherung einen Grund, die jetzige Krankenkasse zu verlassen. Wer in der Techniker Krankenkasse versichert ist, wechselt nur unterdurchschnittlich oft, während Versicherungsnehmer der AOK und DAK häufig mit den Mitbewerbern liebäugeln. Bei 20 Prozent der Befragten kommt die Idee zur Krankenzusatzversicherung von Bekannten und Verwandten, in 19 Prozent von Ärzten und in 15 Prozent von Arbeitskollegen. Wer bereits abgeschlossen hat, ist zu 17 Prozent dem Rat des Versicherungsvertreters gefolgt; Platz eins und zwei sind auch hier mit dem Verwandten- / Bekanntenkreis und Ärzten belegt. YouGov Psychonomics fand weiter heraus, dass das Internet am seltensten für einen Abschluss verantwortlich ist, aber gerne als Informationsquelle genutzt wird.
Wir empfehlen den Abschluss einer Sterbegeldversicherung bzw. der Zahnzusatzversicherung.
No commentsKreditversicherer sollen geringeres Risiko erhalten
Bundesregierung wird ob der stagnierenden Wirtschaft neben den Konjunkturpaketen und Bankenrettungsprogrammen nun wohl bald die Kreditversicherung zu retten versuchen. Es hat sich eine Arbeitsgruppe zusammengetan, die schon zwei Konzepte dazu entworfen hat, dass die Risiken der Kreditversicherer vom Bund getragen werden und dieser in extremen Ausnahmesituationen sogar direkt eingreifen kann.
Eine Grundsatzentscheidung dafür könnte bereits am 09.07. fallen. Die Kreditversicherer, die Firmen gegen Zahlungsausfälle ihrer Kunden absichert, musste ihre Prämien deutlich erhöhen, denn die Wirtschaftskrise hat zur Folge, dass Firmen zu Hauf unbezahlte Rechnungen vorliegen haben. Weiter wurde die Selbstbeteiligung drastisch hochgeschraubt.
Der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GKV) erklärt, dass außerdem die Nachfrage nach den Versicherungen zurückgegangen sei, weil weniger produziert wurde. Dem gegenüber steht unter anderem der Industrieverband BDI, der davor warnt, dass die Kreditversicherer ihre Policen mit erschwerten Bedingungen an die Unternehmen bringen, denn einer Firma könnten „ganze Lieferketten wegbrechen“. Die Bundesregierung betont, dass die geplanten Eingriffe in Kreditversicherungen weniger für die Versicherungsunternehmen, als eher für die Gesamtwirtschaft seien. Der Staat würde beim „Top-Up“-Konzept die Deckung für den Versicherungskunden aufstocken, wenn das Versicherungsunternehmen zu mindestens fünfzig Prozent am Risiko beteiligt bliebe. Beim „Ground-Up“-Konzept sieht die Regierung vor, auch dann Risiken abzudecken, wenn das Versicherungsunternehmen ihre Deckung absagt.
No commentsPraktikum und Ferienjob: Unfallversicherung abschließen
Gerade zu den kommenden Ferienzeiten arbeiten viele Schüler und Studenten – und sollten nicht vergessen, dass sie während des Praktikums und Ferienjobs als normale Arbeitnehmer behandelt werden. Das bedeutet, die gesetzliche Unfallversicherung ist zuständig, wie aktuell die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und die Unfallkasse Rheinland-Pfalz betonen. Die für die gesetzliche Unfallversicherung anfallenden Kosten werden ausschließlich vom Arbeitgeber selbst getragen.
Um zu erfahren, welche Unfallversicherung zuständig ist, sollte in der Personalabteilung nachfragen. Sobald der erste Arbeitstag angetreten ist, setzt der Schutz ein, und gilt für Minijobs genauso, wie für unbezahlte Praktika. Neben Arbeitsunfällen sind auch Wegeunfälle versichert, die auf dem direkten Weg zwischen Zuhause und Arbeitsplatz passieren. Die bei der Heilbehandlung entstandenen Kosten, die Rehabilitation und Lohnersatzleistungen werden im Falle eines Wege- oder Arbeitsunfalles von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Eine Praxisgebühr muss der Patient nicht zahlen und die Krankenversicherungskarte nicht vorlegen. Wird aus dem Unfall eine dauerhaft eingeschränkte Erwerbsunfähigkeit folgen, ist die Unfallversicherung auch für die Rentenzahlung und Zahlung von Pflegeleistungen zuständig. Achtung: Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind oft unzureichend, weshalb eine Berufsunfähigkeit absolut wichtig ist. Weiter ist wichtig zu wissen, dass ein Ferienjob oder Praktikum im Ausland nicht per gesetzliche Unfallversicherung abgesichert werden; selbst wenn der Arbeitgeber ein deutsches Unternehmen ist.
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