Praktikum und Ferienjob: Unfallversicherung abschließen
Gerade zu den kommenden Ferienzeiten arbeiten viele Schüler und Studenten – und sollten nicht vergessen, dass sie während des Praktikums und Ferienjobs als normale Arbeitnehmer behandelt werden. Das bedeutet, die gesetzliche Unfallversicherung ist zuständig, wie aktuell die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und die Unfallkasse Rheinland-Pfalz betonen. Die für die gesetzliche Unfallversicherung anfallenden Kosten werden ausschließlich vom Arbeitgeber selbst getragen.
Um zu erfahren, welche Unfallversicherung zuständig ist, sollte in der Personalabteilung nachfragen. Sobald der erste Arbeitstag angetreten ist, setzt der Schutz ein, und gilt für Minijobs genauso, wie für unbezahlte Praktika. Neben Arbeitsunfällen sind auch Wegeunfälle versichert, die auf dem direkten Weg zwischen Zuhause und Arbeitsplatz passieren. Die bei der Heilbehandlung entstandenen Kosten, die Rehabilitation und Lohnersatzleistungen werden im Falle eines Wege- oder Arbeitsunfalles von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Eine Praxisgebühr muss der Patient nicht zahlen und die Krankenversicherungskarte nicht vorlegen. Wird aus dem Unfall eine dauerhaft eingeschränkte Erwerbsunfähigkeit folgen, ist die Unfallversicherung auch für die Rentenzahlung und Zahlung von Pflegeleistungen zuständig. Achtung: Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind oft unzureichend, weshalb eine Berufsunfähigkeit absolut wichtig ist. Weiter ist wichtig zu wissen, dass ein Ferienjob oder Praktikum im Ausland nicht per gesetzliche Unfallversicherung abgesichert werden; selbst wenn der Arbeitgeber ein deutsches Unternehmen ist.
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