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Geschwindigkeits-Falschangaben führen zu Versicherungsverlust

Das Saarländische Oberlandesgericht hat in einem Urteil entschieden, dass bei der Angabe einer falschen Geschwindigkeit nach einem Unfall die Leistungen der Kaskoversicherung gestrichen werden können.

Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen 5 U 78/08 nachzulesen, in dem es konkret um einen Autofahrer eines Ferraris ging, der die Kontrolle verlor. Der Fahrer geriet durch das Drehen des Autos an einen Baumstumpf. Mit einer Selbstbeteiligung von 2.500 Euro versichert, gab der Fahrer an, mit 70 km/h gefahren zu sein und nannte somit die zulässige Höchstgeschwindigkeit; wahrscheinlich in der Hoffnung, den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Die Reparaturkosten von 67.000 Euro wollte die Versicherung nur teilweise übernehmen, denn der bestellte Gutachter stellte eine Mindestgeschwindigkeit von 95 km/h zum Unfallzeitpunkt fest. Mit dieser Feststellung war klar, dass der Fahrer das Limit überschritten hatte.

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Man könne laut der Anwaltshotline diese Geschwindigkeitsübertretung – immerhin 25 km/h – nicht als Bagatelle abtun; diese Übertretung läge nicht mehr in der Fehlertoleranz. Die Versicherung und die saarländischen Richter gingen davon aus, dass dem Mann seine Geschwindigkeitsüberschreitung bewusst war, sodass es wahrscheinlich ist, dass der Fahrer vorsätzlich falsche Angaben im Unfallbericht abgegeben hatte. Dies fällt unter arglistige Täuschung, sodass dem Fahrer nicht mal die teilweise Entschädigung, sondern gar nichts von der Versicherung zustand.

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